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Beschlussvorlage (Externe Erstellung eines Sportstättenentwicklungsplanes für die Stadt Bedburg im Jahr 2008)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Datum
27.11.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Externe Erstellung eines Sportstättenentwicklungsplanes für die Stadt Bedburg im Jahr 2008) Beschlussvorlage (Externe Erstellung eines Sportstättenentwicklungsplanes für die Stadt Bedburg im Jahr 2008) Beschlussvorlage (Externe Erstellung eines Sportstättenentwicklungsplanes für die Stadt Bedburg im Jahr 2008) Beschlussvorlage (Externe Erstellung eines Sportstättenentwicklungsplanes für die Stadt Bedburg im Jahr 2008)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP71055/2007 Fachbereich III Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen 27.11.2007 Betreff: Externe Erstellung eines Sportstättenentwicklungsplanes für die Stadt Bedburg im Jahr 2008 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen beauftragt die Verwaltung, im Jahr 2008 einen Sportstättenentwicklungsplan erstellen zu lassen und die hierfür benötigten Mittel in den Haushalt 2008 einzustellen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Erstellung eines Sportentwicklungsplanes wurde auf der 7. Sitzung des Ausschusses für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen am 24.04.2007 unter TOP 3 beraten. Hierzu wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst: „Der Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen beauftragt die Verwaltung, für die nächste Sitzung des Ausschusses für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen eine neue Sitzungsvorlage betreffs der externen Erstellung eines Sportentwicklungsplanes zu erstellen, die detailliertere Angaben – insbesondere zu der Frage, welche Informationen ein von der Verwaltung favorisierter Sportentwicklunsplan enthalten soll bzw. wird – beinhaltet“ Die Sportförderung und –Pflege ist nicht nur eine sozial- gesellschafts- und gesundheitspolitisch wichtige Aufgabe, sondern auch Auftrag der Landesverfassung (Art. 18 Abs. 3 „Sport ist durch Land und Gemeinden zu pflegen und zu fördern“). Angesichts der knappen Haushaltsmittel gilt es auch hier, die Resourcen möglichst effizient einzusetzen, und dies schon bei entsprechenden Zukunftsplanungen zu berücksichtigen. Diesbezüglich ist eine datailierte Bestandsaufnahme sowie Bedarfsplanung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Faktoren – von denen der demographische Faktor einer der wesentlichen, aber nicht der einzige Faktor ist – entscheidend. Der Fachbereich III hält in diesem Zusammenhang die Erstellung eines Sportentwicklungsplanes für die Stadt Bedburg für sinnvoll. Das hierfür notwendige Spezialwissen sowie die Personalkapazität hierfür ist verwaltungsintern nicht vorhanden. Die Sportstättenentwicklungsplanung ist eine spezifische Fachplanung auf dem Gebiet der Sportpolitik. Sie soll ein aussagestarkes Dokument zum gegenwärtigen und künftigen Sportgeschehen und den dafür notwendigen Sporteinrichtungen sein. In die Planung müssen die Belange des Schulsports, die Erwartungen der Sportvereine, die Meinung der nichtorganisierten Sportlerinnen und Sportler und der kommerziellen Sportstättenbetreiber einbezogen werden. Aber auch andere kommunale Politik- und Planungsbereiche wie etwa Verkehrsplanung, Landschaftsplanung und Jugendhilfeplanung müssen mit in die Sportstättenentwicklungsplanung einbezogen werden. Die Aufgabe der Planung muß es sein, einen akzeptablen Mittelweg zu finden, um die Erfordernisse und Erwartungen auf der einen Seite sowie die finanziellen und räumlichen Möglichkeiten auf der anderen Seite in einen weitestgehenden Einklang zu bringen. Das gegenwärtige und das künftige Sportverhalten der Bevölkerung der Stadt Bedburg ist der Ausgangspunkt der Planung und erlaubt im Ergebnis Prognosen zum Bedarf an Sportstätten. Mit dem Sportstättenentwicklungsplan wird für einen längeren Zeitraum der ermittelte Bedarf an Sportstätten und Sportgelegenheiten, an neuen Standorten, an Öffnungszeiten und finanziellen Ressourcen bestimmt. Er ist Ausgangspunkt und Grundlage für die Planung evtl. neuer Sportstätten oder die Sanierung vorhandener Anlagen, gegebenenfalls aber auch ein Instrument der Aufgabenkritik. Der Sportstättenentwicklungsplan wird im Regelfall für einen Zeitrahmen von 10 bis 15 Jahren aufgestellt. Natürlich muß man in einem so großem Zeitabschnitt mit einigen Unbekannten wie etwa die Bevölkerungsentwicklung oder auch die Entwicklung von Trendsportarten rechnen. Neben der Planung des Schulsports, des organisierten und nichtorganisierten Sports und deren Sportstätten und Sportgelegenheiten muß unbedingt der Planung kommerzieller Sportstätten Beachtung geschenkt werden. Beschlussvorlage WP7-1055/2007 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Der Sportstättenentwicklungsplan enthält Aussagen sowohl zur Ausstattung des Planungsraumes mit Sportanlagen und Sportgelegenheiten als auch zum Sporttreiben der Bevölkerung. Er muß sich also mit den Verhältnissen der Gegenwart und mit möglichen Veränderungen der Zukunft befassen. Er berücksichtigt die Entstehung vielseitiger und anregungsreicher Sportanlagen, die gleichermaßen freizeit-, gesundheits- und leistungsorientierte Aspekte des Sporttreibens sowie regenerative und kommunikative Bedürfnisse berücksichtigen, um für alle Generationen Bewegungs- und Begegnungsmöglichkeiten zu bieten. Hierbei müssen die unterschiedlichen Organisationsformen beachtet werden, in denen Sport stattfindet: • Schulsport, der im Rahmen des Schulunterrichts als Pflichtsport und als freiwilliger Sport abgehalten wird • Sport in Vereinen, der von Vereinsmitgliedern als vom Sportverein organisierter Breiten-/Freizeit-/Familiensport oder als Leistungs-/Wettkampf-/Trainingssport ausgeübt wird • Sport in Institutionen, der von der Bevölkerung bei nichterwerbswirtschaftlichen Anbietern z. B. einem Jugendverband,oder einer Volkshochschule als Breitensport angeboten wird • Sport in gewerblichen Unternehmen, der von der Bevölkerung - gegen Zahlung eines Entgeltes bei erwerbswirtschaftlichen Anbietern auf deren Sportanlagen, z.B. in Fitneß-Studios, ausgeübt wird • Sport in selbstorganisierter Form, der von der Bevölkerung als Breiten-/ Freizeit-/ Familiensport individuell sowie in Gruppen ausgeübt wird, ohne daß dabei auf die Organisation und Hilfestellung von Schulen und Vereinen zurückgegriffen wird Besonderheit Schulsport: Der Bedarf an Schulsportanlagen ergibt sich grundsätzlich aus den Vorgaben der gültigen Lehrpläne. Deshalb muß der gegenwärtige und künftige Bedarf an Schulsportanlagen nach diesen Vorgaben berechnet werden. Folglich wird der Bedarf an Schulsportanlagen nicht nach den Methoden der Sportstättenleitplanung ermittelt. Jedoch sind auf Schulsportanlagen evtl. vorhandene freie Kapazitäten außerhalb der Unterrichtszeiten mit dem Sportstättenbedarf des Sports der Bevölkerung zu verrechnen. Bei Schulsportanlagen deren freie Kapazitäten für eine außerschulische Nutzung ermittelt wird, muss der Sportstättenentwicklungsplan hierzu den0 Schulentwicklungsplan mit heranziehen. In dem der Bedarfsermittlung folgenden Planungsschritt der Bestands-Bedarfs-Bilanzierung wird der anrechenbare Bestand an Sportstätten dem Bedarf an Sportstätten gegenüber gestellt, um herauszufinden, ob Sportstätten fehlen oder überzählig sind. Das Ergebnis der Bestands-Bedarfs-Bilanzierung im Schulsport und den anderen Sportbereichen ist Grundlage für die Konzipierung von Maßnahmen, ggf. auch von Alternativen, zur Entwicklung von Angeboten an Sportprogrammen und Sportstätten. Die Maßnahmen sind in ihren möglichen Folgewirkungen zu beurteilen, um damit die Entscheidungsgrundlage für die politischen Gremien der Stadt Bedburg vorzubereiten. Die politischen Gremien müssen anschließend über Ziele sowie Maßnahmen und deren Prioritäten entscheiden. Beschlussvorlage WP7-1055/2007 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Für die externe Erstellung eines Sportentwicklungsplanes wurden 25.000 € in den zu beratenden Entwurf des Produkhaushaltes 2008 des Fachbereichs III eingestellt (110 111 305 310 Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten, Kostenart 5429000 Inanspruchnahme Rechte- / Dienste Dritter). Soweit die Beauftragung der externen Erstellung eines Sportentwicklungsplanes nicht gewünscht sein sollte, werden diese Mittel wieder aus dem Entwurf herausgenommen. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 15.11.2007 Beschlussvorlage WP7-1055/2007 ----------------------------------Frenken stellv. ----------------------------------Koerdt Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister Seite 4