Daten
Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Datum
27.11.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP71055/2007
Fachbereich III
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung
städtischer Einrichtungen
27.11.2007
Betreff:
Externe Erstellung eines Sportstättenentwicklungsplanes für die Stadt Bedburg im Jahr 2008
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen beauftragt die
Verwaltung, im Jahr 2008 einen Sportstättenentwicklungsplan erstellen zu lassen und die hierfür
benötigten Mittel in den Haushalt 2008 einzustellen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die Erstellung eines Sportentwicklungsplanes wurde auf der 7. Sitzung des Ausschusses für
Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen am 24.04.2007 unter TOP 3 beraten.
Hierzu wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:
„Der Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen beauftragt die
Verwaltung, für die nächste Sitzung des Ausschusses für Hochbau und Bewirtschaftung
städtischer Einrichtungen eine neue Sitzungsvorlage betreffs der externen Erstellung eines
Sportentwicklungsplanes zu erstellen, die detailliertere Angaben – insbesondere zu der Frage,
welche Informationen ein von der Verwaltung favorisierter Sportentwicklunsplan enthalten soll bzw.
wird – beinhaltet“
Die Sportförderung und –Pflege ist nicht nur eine sozial- gesellschafts- und gesundheitspolitisch
wichtige Aufgabe, sondern auch Auftrag der Landesverfassung (Art. 18 Abs. 3 „Sport ist durch
Land und Gemeinden zu pflegen und zu fördern“).
Angesichts der knappen Haushaltsmittel gilt es auch hier, die Resourcen möglichst effizient
einzusetzen, und dies schon bei entsprechenden Zukunftsplanungen zu berücksichtigen.
Diesbezüglich ist eine datailierte Bestandsaufnahme sowie Bedarfsplanung unter Berücksichtigung
unterschiedlicher Faktoren – von denen der demographische Faktor einer der wesentlichen, aber
nicht der einzige Faktor ist – entscheidend.
Der Fachbereich III hält in diesem Zusammenhang die Erstellung eines Sportentwicklungsplanes
für die Stadt Bedburg für sinnvoll. Das hierfür notwendige Spezialwissen sowie die
Personalkapazität hierfür ist verwaltungsintern nicht vorhanden.
Die Sportstättenentwicklungsplanung ist eine spezifische Fachplanung auf dem Gebiet der
Sportpolitik. Sie soll ein aussagestarkes Dokument zum gegenwärtigen und künftigen
Sportgeschehen und den dafür notwendigen Sporteinrichtungen sein. In die Planung müssen die
Belange des Schulsports, die Erwartungen der Sportvereine, die Meinung der nichtorganisierten
Sportlerinnen und Sportler und der kommerziellen Sportstättenbetreiber einbezogen werden. Aber
auch andere kommunale Politik- und Planungsbereiche wie etwa Verkehrsplanung,
Landschaftsplanung und Jugendhilfeplanung müssen mit in die Sportstättenentwicklungsplanung
einbezogen werden. Die Aufgabe der Planung muß es sein, einen akzeptablen Mittelweg zu
finden, um die Erfordernisse und Erwartungen auf der einen Seite sowie die finanziellen und
räumlichen Möglichkeiten auf der anderen Seite in einen weitestgehenden Einklang zu bringen.
Das gegenwärtige und das künftige Sportverhalten der Bevölkerung der Stadt Bedburg ist der
Ausgangspunkt der Planung und erlaubt im Ergebnis Prognosen zum Bedarf an Sportstätten. Mit
dem Sportstättenentwicklungsplan wird für einen längeren Zeitraum der ermittelte Bedarf an
Sportstätten und Sportgelegenheiten, an neuen Standorten, an Öffnungszeiten und finanziellen
Ressourcen bestimmt. Er ist Ausgangspunkt und Grundlage für die Planung evtl. neuer
Sportstätten oder die Sanierung vorhandener Anlagen, gegebenenfalls aber auch ein Instrument
der Aufgabenkritik.
Der Sportstättenentwicklungsplan wird im Regelfall für einen Zeitrahmen von 10 bis 15 Jahren
aufgestellt. Natürlich muß man in einem so großem Zeitabschnitt mit einigen Unbekannten wie
etwa die Bevölkerungsentwicklung oder auch die Entwicklung von Trendsportarten rechnen.
Neben der Planung des Schulsports, des organisierten und nichtorganisierten Sports und deren
Sportstätten und Sportgelegenheiten muß unbedingt der Planung kommerzieller Sportstätten
Beachtung geschenkt werden.
Beschlussvorlage WP7-1055/2007
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Der Sportstättenentwicklungsplan enthält Aussagen sowohl zur Ausstattung des Planungsraumes
mit Sportanlagen und Sportgelegenheiten als auch zum Sporttreiben der Bevölkerung. Er muß sich
also mit den Verhältnissen der Gegenwart und mit möglichen Veränderungen der Zukunft
befassen.
Er berücksichtigt die Entstehung vielseitiger und anregungsreicher Sportanlagen, die
gleichermaßen freizeit-, gesundheits- und leistungsorientierte Aspekte des Sporttreibens sowie
regenerative und kommunikative Bedürfnisse berücksichtigen, um für alle Generationen
Bewegungs- und Begegnungsmöglichkeiten zu bieten.
Hierbei müssen die unterschiedlichen Organisationsformen beachtet werden, in denen Sport
stattfindet:
• Schulsport, der im Rahmen des Schulunterrichts als Pflichtsport und als freiwilliger Sport
abgehalten wird
• Sport in Vereinen,
der von Vereinsmitgliedern als vom Sportverein organisierter Breiten-/Freizeit-/Familiensport oder
als Leistungs-/Wettkampf-/Trainingssport ausgeübt wird
• Sport in Institutionen, der von der Bevölkerung bei nichterwerbswirtschaftlichen Anbietern z. B.
einem Jugendverband,oder einer Volkshochschule als Breitensport angeboten wird
• Sport in gewerblichen Unternehmen, der von der Bevölkerung - gegen Zahlung eines Entgeltes bei erwerbswirtschaftlichen Anbietern auf deren Sportanlagen, z.B. in Fitneß-Studios, ausgeübt
wird
• Sport in selbstorganisierter Form, der von der Bevölkerung als Breiten-/ Freizeit-/ Familiensport
individuell sowie in Gruppen ausgeübt wird, ohne daß dabei auf die Organisation und Hilfestellung
von Schulen und Vereinen zurückgegriffen wird
Besonderheit Schulsport:
Der Bedarf an Schulsportanlagen ergibt sich grundsätzlich aus den Vorgaben der gültigen
Lehrpläne.
Deshalb muß der gegenwärtige und künftige Bedarf an Schulsportanlagen nach diesen Vorgaben
berechnet werden. Folglich wird der Bedarf an Schulsportanlagen nicht nach den Methoden der
Sportstättenleitplanung ermittelt. Jedoch sind auf Schulsportanlagen evtl. vorhandene freie
Kapazitäten außerhalb der Unterrichtszeiten mit dem Sportstättenbedarf des Sports der
Bevölkerung zu verrechnen.
Bei Schulsportanlagen deren freie Kapazitäten für eine außerschulische Nutzung ermittelt wird,
muss der Sportstättenentwicklungsplan hierzu den0 Schulentwicklungsplan mit heranziehen.
In dem der Bedarfsermittlung folgenden Planungsschritt der Bestands-Bedarfs-Bilanzierung wird
der anrechenbare Bestand an Sportstätten dem Bedarf an Sportstätten gegenüber gestellt, um
herauszufinden, ob Sportstätten fehlen oder überzählig sind.
Das Ergebnis der Bestands-Bedarfs-Bilanzierung im Schulsport und den anderen Sportbereichen
ist Grundlage für die Konzipierung von Maßnahmen, ggf. auch von Alternativen, zur Entwicklung
von Angeboten an Sportprogrammen und Sportstätten. Die Maßnahmen sind in ihren möglichen
Folgewirkungen zu beurteilen, um damit die Entscheidungsgrundlage für die politischen Gremien
der Stadt Bedburg vorzubereiten. Die politischen Gremien müssen anschließend über Ziele sowie
Maßnahmen und deren Prioritäten entscheiden.
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Sitzungsvorlage
Für die externe Erstellung eines Sportentwicklungsplanes wurden 25.000 € in den zu
beratenden Entwurf des Produkhaushaltes 2008 des Fachbereichs III eingestellt (110 111
305 310 Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten, Kostenart 5429000 Inanspruchnahme Rechte- /
Dienste Dritter).
Soweit die Beauftragung der externen Erstellung eines Sportentwicklungsplanes nicht gewünscht
sein sollte, werden diese Mittel wieder aus dem Entwurf herausgenommen.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 15.11.2007
Beschlussvorlage WP7-1055/2007
----------------------------------Frenken stellv.
----------------------------------Koerdt
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister
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