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Allgemeine Vorlage (Zentralentwässerungsplan für das Baugebiet E 6, 7. Änderung, Ortsteil Kreuzau, Stockheimer Weg/Zum Duffesbach; hier: Zustimmung zum Planentwurf)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
14 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Zentralentwässerungsplan für das Baugebiet E 6, 7. Änderung, Ortsteil Kreuzau, Stockheimer Weg/Zum Duffesbach;
hier: Zustimmung zum Planentwurf) Allgemeine Vorlage (Zentralentwässerungsplan für das Baugebiet E 6, 7. Änderung, Ortsteil Kreuzau, Stockheimer Weg/Zum Duffesbach;
hier: Zustimmung zum Planentwurf)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl /652-02 Kreuzau, 16. Oktober 2000 Vorlagen-Nr. 107/00 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 22.11.2000 05.12.2000 19.12.2000 TOP: Zentralentwässerungsplan für das Baugebiet E 6, 7. Änderung, Ortsteil Kreuzau, Stockheimer Weg/Zum Duffesbach; hier: Zustimmung zum Planentwurf I. Sach- und Rechtslage: Mit der Erschließung des neuen Baugebietes soll im Jahre 2001 begonnen werden. Durch das Ingenieurbüro IVA, Jülich, wurde inzwischen ein Zentralentwässerungsplan erarbeitet. Hiernach sind folgende Kanalbaumaßnahmen erforderlich: (Zur besseren Orientierung verweise ich auf die beigefügte verkleinerte Ablichtung des Planentwurfes.) Die Entwässerung erfolgt, wie im Ortsteil Kreuzau üblich, generell im Trennsystem. In der Straße „Zum Duffesbach“ ist die Verlegung neuer Kanalleitungen nicht erforderlich, da die Entwässerungseinrichtungen vorhanden sind. Hier werden lediglich zu den einzelnen Baugrundstücken Kanalhausanschlüsse verlegt. Die Planstraße B ist ebenfalls bereits seit Jahren kanalisiert, da sowohl das Schmutz- als auch das Niederschlagswasser von der Straße „Zum Duffesbach“ aus über diese Leitungen Richtung „Peter-Schlack-Straße“ fortgeführt werden. Im Bereich der Planstraße B werden somit auch nur Kanalhausanschlüsse für die angrenzenden Baugrundstücke verlegt. Die Planstraße A wird im Trennsystem entwässert, und zwar gefällemäßig Richtung der Straße „Stockheimer Weg“. In dieser Planstraße müssen 155 m Schmutzwasserkanal DN 250 und 157 m Regenwasserkanal DN 300 verlegt werden. Außerdem werden selbstverständlich die erforderlichen Hausanschlüsse verlegt. In der Straße „Stockheimer Weg“ sind Entwässerungseinrichtungen nur teilweise vorhanden. Hier ist es leider erforderlich, in der fertig ausgebauten Straße auf einer Länge von 100 m einen Schmutzwasserkanal DN 250 und auf einer Länge von 122 m einen Regenwasserkanal DN 400 zu verlegen. Auch hier werden zusätzlich die Hausanschlüsse bis zu den Grundstücksgrenzen herausgelegt. Ich schlage Ihnen vor, dem vorliegenden Zentralentwässerungsplan zuzustimmen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Gesamtkanalbaukosten belaufen sich einschließlich Ingenieurgebühren auf 410.000,00 DM. Im Jahre 2000 werden noch rund 20.000,00 DM für die Planung verausgabt. Im Haushaltsplan 2001 werden 390.000,00 DM veranschlagt. Da die Grundstücke beitragsfrei mit 300,00 DM/qm veräußert werden, erfolgt keine separate Veranschlagung von Kanalbaubeiträgen. Das Beitragsaufkommen würde sich bei 13.578 qm Baufläche auf rund 217.000,00 DM belaufen. III. Beschlussvorschlag: „Dem vorliegenden Zentralentwässerungsentwurf für das Baugebiet E 6, 7. Änderung, Ortsteil Kreuzau, Stockheimer Weg/Zum Duffesbach“ wird in der vorliegenden Form zugestimmt.“ Der Bürgermeister 2 - Ramm - Anlage Übersichtsplan IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: