Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
14 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl /652-02
Kreuzau, 16. Oktober 2000
Vorlagen-Nr.
107/00
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
22.11.2000
05.12.2000
19.12.2000
TOP: Zentralentwässerungsplan für das Baugebiet E 6, 7. Änderung, Ortsteil Kreuzau, Stockheimer Weg/Zum
Duffesbach;
hier: Zustimmung zum Planentwurf
I. Sach- und Rechtslage:
Mit der Erschließung des neuen Baugebietes soll im Jahre 2001 begonnen werden. Durch das Ingenieurbüro IVA,
Jülich, wurde inzwischen ein Zentralentwässerungsplan erarbeitet. Hiernach sind folgende Kanalbaumaßnahmen
erforderlich:
(Zur besseren Orientierung verweise ich auf die beigefügte verkleinerte Ablichtung des Planentwurfes.)
Die Entwässerung erfolgt, wie im Ortsteil Kreuzau üblich, generell im Trennsystem.
In der Straße „Zum Duffesbach“ ist die Verlegung neuer Kanalleitungen nicht erforderlich, da die
Entwässerungseinrichtungen vorhanden sind. Hier werden lediglich zu den einzelnen Baugrundstücken
Kanalhausanschlüsse verlegt.
Die Planstraße B ist ebenfalls bereits seit Jahren kanalisiert, da sowohl das Schmutz- als auch das Niederschlagswasser
von der Straße „Zum Duffesbach“ aus über diese Leitungen Richtung „Peter-Schlack-Straße“ fortgeführt werden. Im
Bereich der Planstraße B werden somit auch nur Kanalhausanschlüsse für die angrenzenden Baugrundstücke verlegt.
Die Planstraße A wird im Trennsystem entwässert, und zwar gefällemäßig Richtung der Straße „Stockheimer Weg“. In
dieser Planstraße müssen 155 m Schmutzwasserkanal DN 250 und 157 m Regenwasserkanal DN 300 verlegt werden.
Außerdem werden selbstverständlich die erforderlichen Hausanschlüsse verlegt.
In der Straße „Stockheimer Weg“ sind Entwässerungseinrichtungen nur teilweise vorhanden. Hier ist es leider
erforderlich, in der fertig ausgebauten Straße auf einer Länge von 100 m einen Schmutzwasserkanal DN 250 und auf
einer Länge von 122 m einen Regenwasserkanal DN 400 zu verlegen. Auch hier werden zusätzlich die Hausanschlüsse
bis zu den Grundstücksgrenzen herausgelegt.
Ich schlage Ihnen vor, dem vorliegenden Zentralentwässerungsplan zuzustimmen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Gesamtkanalbaukosten belaufen sich einschließlich Ingenieurgebühren auf 410.000,00 DM. Im Jahre 2000 werden
noch rund 20.000,00 DM für die Planung verausgabt. Im Haushaltsplan 2001 werden 390.000,00 DM veranschlagt. Da
die Grundstücke beitragsfrei mit 300,00 DM/qm veräußert werden, erfolgt keine separate Veranschlagung von
Kanalbaubeiträgen. Das Beitragsaufkommen würde sich bei 13.578 qm Baufläche auf rund 217.000,00 DM belaufen.
III. Beschlussvorschlag:
„Dem vorliegenden Zentralentwässerungsentwurf für das Baugebiet E 6, 7. Änderung,
Ortsteil Kreuzau, Stockheimer Weg/Zum Duffesbach“ wird in der vorliegenden Form
zugestimmt.“
Der Bürgermeister
2
- Ramm -
Anlage
Übersichtsplan
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: