Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
146 kB
Datum
03.03.2015
Erstellt
19.02.15, 13:20
Aktualisiert
19.02.15, 13:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 17.02.2015
- Der Bürgermeister Az: 60
Nr. der Ratsdrucksache: 221-X
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
03.03.2015
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Bad Münstereifel, Kurhausgebiet“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Frau Schulz
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 221-X
1. Sachverhalt:
Die Grundstücke Gemarkung Münstereifel, Flur 1, Flurstücke 3721 und 3722 liegen im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 10 „Kurhausgebiet“. Dieser setzt den Änderungsbereich bisher als „Fläche für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Konfessionelle
Einrichtung (Kloster, etc.)“ fest. Dies entspricht auch der derzeitigen Darstellung im Flächennutzungsplan.
Auf dem Flurstück 3721 befindet sich das ehemalige Klostergebäude des Hauses „Maria Königin“,
welches nun in eine sozialtherapeutische Einrichtung in der Trägerschaft des Vereins „Haus Sonne Schönau“ umgenutzt werden soll. Eine Erweiterung des Gebäudes ist nicht geplant.
Um die Nutzungsänderung zu ermöglichen, ist zunächst die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Der Änderungsbereich wird als „Fläche für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ festgesetzt.
Nach der Rechtskraft der Bebauungsplanänderung wird der Flächennutzungsplan entsprechend
angepasst.
Für diese Anpassung des Flächennutzungsplanes ist die landesplanerische Abstimmung gem. §
34 Landesplanungsgesetz vorzunehmen.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Planungskosten werden vom Antragsteller getragen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bauleitplanungen sind Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie
deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen werden.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
1.
Es wird beschlossen, die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Kurhausgebiet“ im
beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
durchzuführen. Der Geltungsbereich der 6. Änderung umfasst die Grundstücke Gemarkung Münstereifel, Flur 1, Flurstücke 3721 und 3722. Der Bereich ist im beigefügten Plan,
der Bestandteil dieses Beschlusses ist, gekennzeichnet.
2.
Die beigefügten Unterlagen werden zum Entwurf beschlossen.
3.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2
BauGB durchzuführen.