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Beschlussvorlage (6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Bad Münstereifel, Kurhausgebiet" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
146 kB
Datum
03.03.2015
Erstellt
19.02.15, 13:20
Aktualisiert
19.02.15, 13:20
Beschlussvorlage (6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Bad Münstereifel, Kurhausgebiet" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss) Beschlussvorlage (6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Bad Münstereifel, Kurhausgebiet" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 17.02.2015 - Der Bürgermeister Az: 60 Nr. der Ratsdrucksache: 221-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 03.03.2015 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Bad Münstereifel, Kurhausgebiet“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 221-X 1. Sachverhalt: Die Grundstücke Gemarkung Münstereifel, Flur 1, Flurstücke 3721 und 3722 liegen im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 10 „Kurhausgebiet“. Dieser setzt den Änderungsbereich bisher als „Fläche für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Konfessionelle Einrichtung (Kloster, etc.)“ fest. Dies entspricht auch der derzeitigen Darstellung im Flächennutzungsplan. Auf dem Flurstück 3721 befindet sich das ehemalige Klostergebäude des Hauses „Maria Königin“, welches nun in eine sozialtherapeutische Einrichtung in der Trägerschaft des Vereins „Haus Sonne Schönau“ umgenutzt werden soll. Eine Erweiterung des Gebäudes ist nicht geplant. Um die Nutzungsänderung zu ermöglichen, ist zunächst die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Der Änderungsbereich wird als „Fläche für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ festgesetzt. Nach der Rechtskraft der Bebauungsplanänderung wird der Flächennutzungsplan entsprechend angepasst. Für diese Anpassung des Flächennutzungsplanes ist die landesplanerische Abstimmung gem. § 34 Landesplanungsgesetz vorzunehmen. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Planungskosten werden vom Antragsteller getragen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bauleitplanungen sind Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen werden. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: 1. Es wird beschlossen, die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Kurhausgebiet“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchzuführen. Der Geltungsbereich der 6. Änderung umfasst die Grundstücke Gemarkung Münstereifel, Flur 1, Flurstücke 3721 und 3722. Der Bereich ist im beigefügten Plan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, gekennzeichnet. 2. Die beigefügten Unterlagen werden zum Entwurf beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.