Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Rechtsplan)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
1,5 MB
Datum
10.12.2013
Erstellt
07.11.13, 15:18
Aktualisiert
07.11.13, 15:18
Beschlussvorlage (Rechtsplan)

öffnen download melden Dateigröße: 1,5 MB

Inhalt der Datei

Bebauungsplan Nr. 168 Erftstadt - Liblar, Spickweg Rechtsgrundlage: Legende: WA Allgemeines Wohngebiet 0,4 Plangrundlage: 0,8 Die vorliegende Plangrundlage ist ein Ausschnitt der Katasterflurkarte des Rhein-Erft- 3.0 II Erftstadt, den ........................ Im Auftrag 1.5 WA 0 o Offene Bauweise Baugrenze 3. 7.5 5.0 Verfahren: 14.0 3. 0 3. 0 0 10. (Wirtz) Stadtbaudirektor 3.0 ......................... 6. 5 II 0,4 die 0,8 o 3. 0 29 .0 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 135 beschlossen. die von der Bebauung freizuhalten sind 14.0 R8.0 Erftstadt, den ........................ 3. 5 (Erner) 3. 6. 0 0 6.0 3. 0 1. Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom .................... bis .................... . 0 R11.0 Zweckbestimmung: Wirtschaftsweg 4. 5 (Erner) W 3. 0 Erftstadt, den ........................ .................... . Erftstadt, den ........................ 25 (Erner) ) .0 am..................... zur Offenlegung beschlossen worden. Erftstadt, den ........................ Sonstige Planzeichen (Erner) am .................... erfolgt. Erftstadt, den ........................ (Erner) vom .................... bis .................... Erftstadt, den ........................ Textliche Festsetzungen: 3. 4. ( freizuhalten sind) (Erner) 3.1 Dachform zum Hochwald festgesetzt. 1 Art der baulichen Nutzung vorgetragenen Stellungnahmen erfolgte am .................... . 1.1.1 Allgemeines Wohngebiet Erftstadt, den ........................ 3.2 Dacheindeckungen Es sind naturrote, braune oder graue Dacheindeckung Nr. 4. Gartenbaubetriebe, Nr. 5. Tankstellen .................... als Satzung beschlossen worden. 5. 3.3 In dem Bereich der Hinweise Der Bebauungsplan liegt nach der in Aufstellung befindlichen Verordnung (Stand 13.07.1998) zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes der Wasserschutzzone III B. Vor dem Einbau von Recyclingbaustoffen ist eine Genehmigung bei der nicht Bestandteil des Bebauungsplanes werden. Erftstadt, den ........................ Bebauungsplan Nr. 168 Nr. 1 Betriebe des Beherbergungsgewerbes, (Erner) Erftstadt - Liblar Spickweg 1.2 Skizzen braunkohlebergbaubedingte 1.2.1 (Erner) Die Grundwasserbeeinflussung daher im Rahmen der Baugrunduntersuchung erkundet werden. (oberste Begrenzung der Dachhaut) wird auf maximal 9,50 m festgesetzt Beim Auftreten Erftstadt, Bauordnungsamt, Holzdamm 10, 50374 Erftstadt, 02235/409-336) oder das Rheinische Amt Die bersichtsplan .................... erfolgt. informieren. Als Erftstadt, den ........................ Werden im Plangebiet Erdarbeiten mit erheblicher mechanischer Belastung z.B. Rammarbeiten, Tiefensondierung zur (Erner) Liblarer See 2. 14.0 3.0 7.5 5.0 3.0 3.0 10.0 3.0 1.5 3.0 Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen Erlasse und DIN - Normen) Schling- oder Kletterpflanzen 3.5 6.5 29 .0 3.0 2.2 6. 3.5 Einfriedungen Einfriedungen entlang der sind nur als heckenartige Bepflanzung aus 6.0 3.0 3.0 1.0 3.4 Versiegelungen Versiegelungen R11.0 4.5 325) eingesehen werden. Rasengittersteinen etc. auf unversiegeltem Untergrund zu befestigen. zugeordnet. 14.0 R8.0 2.1 3.0 6.0 25 .0 Empfehlungen Erftstadt verwenden, die nur heimische Arten Kiefer (Pinus silvestris) und der Eibe (Taxus baccata) zu verzichten und Solarkollektoren zur Warmwasseraufbereitung und Solarzellen zur Stromerzeugung einzusetzen. Stadtteil Liblar Geobasisdaten: Land NRW, Bonn, 1688/2008 Katasteramt Rhein-Erft-Kreis, 995/08 Einfriedungen im Bereich der Bearbeitung: gleichwertigen Ersatz zu sorgen. Stadt Erftstadt 2.3 - Umwelt- und Planungsamt Im Auftrag Erftstadt, den ......................... Stadtbaudirektor (Wirtz)