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Mitteilungsvorlage (Mitteilung: Integration von Asylbewerbern und ausländischen Flüchtlingen)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
87 kB
Datum
10.03.2015
Erstellt
26.02.15, 14:32
Aktualisiert
26.02.15, 14:32
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 21.01.2015 - Der Bürgermeister Az: 50-52-30 Nr. der Ratsdrucksache: 196-X __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus 10.03.2015 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Mitteilung: Integration von Asylbewerbern und ausländischen Flüchtlingen __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Wiedemann __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: In seiner Sitzung am 09.12.2014 beschloss der Rat zu RD-Nr. 111-X u.a.: „Die Verwaltung wird beauftragt, Kontakt mit Goslar aufzunehmen, sich über das dortige Integrationsmodell zu informieren und über das Ergebnis im Fachausschuss zu berichten.“ Die Stadt Goslar arbeitet derzeit zusammen mit dem Landkreis Goslar an einer interkommunalen Vereinbarung zum Thema Unterbringung und Integration von Flüchtlingen. Die Ausgangssituation und die Möglichkeiten in Goslar als „große selbstständige Stadt“ und Kreisstadt des Landkreises Goslar in Niedersachsen sind jedoch nicht auf Bad Münstereifel übertragbar. Seite 2 von Ratsdrucksache 196-X In Nordrhein-Westfalen ist am 01.01.2012 das „Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen (Teilhabe- und Integrationsgesetz)“ in Kraft getreten. Nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes fördert das Land kommunale Integrationszentren in Kreisen und kreisfreien Städten, die über ein Integrationskonzept verfügen, das nicht älter als drei Jahre sein soll. Damit sollen im Einvernehmen mit den Gemeinden 1. Angebote im Elementarbereich, in der Schule und beim Übergang von Schule in den Beruf in Zusammenarbeit mit den unteren Schulaufsichtsbehörden unterstützt werden, um die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu verbessern; 2. die auf die Integration und das Zusammenleben in Vielfalt bezogenen Aktivitäten und Angebote der kommunalen Ämter und Einrichtungen sowie der freien Träger vor Ort koordiniert werden. Es ist festzuhalten, dass das Land NRW die Aufgaben der gesellschaftlichen Integration vorrangig bei den Kreisen und kreisfreien Städten sieht. Seit Anfang 2014 hat der Kreis Euskirchen ein Kommunales Integrations- und Bildungszentrum (KoBIZ) eingerichtet. „Das Kommunalen Integrationszentrum arbeitet an der Umsetzung von Ideen, Konzepten und Projekten für und mit Menschen mit Migrationshintergrund im Kreis Euskirchen. Ziele hierbei sind: Vermittlung zwischen den Kulturen, Förderung des gegenseitigen Verständnisses und Respekt für andere Kulturen und Religionen, Hervorheben der gesellschaftlichen Bedeutung von Wohlfahrtsorganisationen, Kulturvereinen und anderen Integrationspartner/innen, Bewahrung eines welt- und kulturoffenen Kreises Euskirchen, Aufgaben für die Zukunft: Verbesserung der Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, Beratung von Kindern bzw. Jugendlichen und deren Eltern zum Schul- und Bildungssystem in Deutschland, interkulturelle Öffnung öffentlicher Institutionen, Einrichtungen sowie Förderung und Beratung von interkulturellen Zentren, AntiRassismus und Anti-Diskriminierungsprojekte, Förderung der Mehrsprachigkeit an deutschen Schulen, Beratung von Menschen mit Migrationshintergrund zu weiteren Leistungen, Unterstützung von Migranten/innen bei der Bildung von Interessenvertretungen und Initiativen.“ (Quelle: http://www.kreis-euskirchen.de/service/schulen/rbblk.php abgerufen am 21.01.2015) Ein Integrationskonzept des Kreises Euskirchen liegt mittlerweile vor. Das Integrationskonzept ist als Anlage beigefügt. Zu den regelmäßig im KoBIZ stattfindenden Netzwerktreffen, Facharbeitsgruppen und „Runden Tischen“ werden auch Vertreter der Städte und Gemeinden eingeladen. Der Stadt Bad Münstereifel selbst fehlt für die Erstellung und vor allem die Umsetzung eines eigenen Integrationskonzeptes aufgrund der aktuellen Stellenbemessung und dem erhöhten Arbeitsaufkommen in der enorm gestiegenen Fallsachbearbeitung das erforderliche Personal. Zudem wäre hierzu qualifiziertes Personal mit einer sozialpädagogischen Ausbildung erforderlich, welches ebenfalls nicht vorhanden ist.