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Allgemeine Vorlage (10. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich "Hans-Zens-Straße/Zum Duffesbach"; hier: Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,9 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (10. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich "Hans-Zens-Straße/Zum Duffesbach";
hier: Satzungsbeschluss) Allgemeine Vorlage (10. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich "Hans-Zens-Straße/Zum Duffesbach";
hier: Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Vorlagen-Nr.: Ergänzung 78/2004 1. Bauamt - Herr Schmühl - 621-00/E 6, 10. Ä. BE: Herr Schmühl Kreuzau, Datum - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 19.04.2005 03.05.2005 17.05.2005 TOP: 10. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich „Hans-Zens-Straße/Zum Duffesbach“; hier: Satzungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 14. 12. 2004 die Aufstellung des o. a. Bebauungsplanes beschlossen. Eine Ablichtung des Bebauungsplanentwurfes ist zu Ihrer Information nochmals beigefügt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung ermächtigt, in Anwendung des § 13 Abs. 2 Ziffer 2 BauGB die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Offenlage erfolgt in der Zeit vom 07. 03. 2005 bis 07. 04. 2005 und ist somit bis zum Sitzungstermin abgeschlossen. Ich gehe davon aus, dass innerhalb der Offenlage keine Anregungen vorgetragen werden, sodass ich Ihnen vorschlage, nunmehr den Satzungsbeschluss zu fassen. Hinweis: Sollten wider Erwarten doch Stellungnahmen eingehen, werde ich hierüber in der Sitzung selbstverständlich berichten und einen entsprechenden Beschlussvorschlag unterbreiten. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten der Bebauungsplanänderung belaufen sich maximal auf 500,00 €. III. Beschlussvorschlag: „Die 10. Änderung (vereinfachten Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich „Hans-Zens-Straße/Zum Duffesbach“, wird als Satzung gemäß 10 BauGB mit der dazugehörigen Begründung beschlossen.“ Der Bürgermeister -2- Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________