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Mitteilungsvorlage (Dienstanweisung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen und Forderungen sowie Aussetzung der Vollziehung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
81 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
27.11.14, 21:07
Aktualisiert
27.11.14, 21:07
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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 21.11.2014 - Der Bürgermeister Az: 22-02-22 S Nr. der Ratsdrucksache: 179-X __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Rat 09.12.2014 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Dienstanweisung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen und Forderungen sowie Aussetzung der Vollziehung __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Bürgermeister Alexander Büttner __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Die Dienstanweisung der Stadt Bad Münstereifel über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen und Forderungen sowie Aussetzung der Vollziehung vom 01.01.2015 wird zur Kenntnis gegeben. Die Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung vom 15.11.2012, Version 2.0, wird wie folgt geändert: § 9 Stundung, Niederschlagung, Aussetzung der Vollziehung, Erlass und Mahnsperre Neuer Text: Für Stundungen, Niederschlagungen und Erlass von Ansprüchen und Forderungen sowie Aussetzung der Vollziehung wird auf die Dienstanweisung der Stadt Bad Münstereifel über Stundung, Seite 2 von Ratsdrucksache 179-X Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen und Forderungen sowie Aussetzung der Vollziehung in der jeweils gültigen Fassung verwiesen. § 45 In-Kraft-Treten Geänderter Text: Diese Dienstanweisung tritt am 01.01.2015 in Kraft. Sie ist …… 2. Rechtliche Würdigung Gem. § 31 Abs. 1GemHVO ist die Dienstanweisung dem Rat zur Kenntnis zu geben. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine