Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
255 kB
Datum
03.03.2015
Erstellt
19.02.15, 13:20
Aktualisiert
19.02.15, 13:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 03.02.2015
- Der Bürgermeister Az: 32-52-63 Rei.
Nr. der Ratsdrucksache: 209-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
03.03.2015
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Einrichtung einer Tempo-30-Zone in Esch für die Straße Escher Heide;
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 01.12.2014
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Berichterstatter: Herr Reidenbach
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 209-X
1. Sachverhalt:
Seit Anfang der 90ger Jahre ist bei allen Ortsteilen der Stadt Bad Münstereifel innerhalb der geschlossenen Ortslage eine Tempo-30-Zone eingerichtet, sofern rechtliche Gründe dem nicht entgegenstehen und es sich nicht um qualifizierte Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen handelt.
Die Ortslage Esch befindet sich überwiegend östlich der Provinzialstraße, die als Landesstraße L
165 mit überörtlicher Bedeutung von Bad Münstereifel in Richtung Schuld/Rheinland-Pfalz führt.
Aufgrund eines Parallelweges westlich der L 165 ist eine unmittelbare Anbauung nur bedingt vorhanden, so dass die Provinzialstraße nicht von Anfang an in die straßenrechtliche Ortsdurchfahrt
des Ortsteiles Esch gemäß § 5 Absatz 2 des Straßen- und Wegegesetzes NRW integriert war,
sondern als sogenannte Weilerdurchfahrt mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h
geführt wurde. Erst aufgrund eines Antrages der Dorfgemeinschaft Esch, der von der Stadt Bad
Münstereifel unterstützt wurde, wurde die Provinzialstraße im Januar 1993 in die straßenrechtliche
Ortsdurchfahrt einbezogen.
Mit Verfügung vom 28.02.1994 hat das Straßenverkehrsamt des Kreises Euskirchen auf Antrag
der Stadt Bad Münstereifel u. a. auch für die Ortslage Esch eine Tempo-30-Zone angeordnet.
Hiervon ausgenommen wurde die Provinzialstraße. Eine Beratung über die Straße Escher Heide
fand nicht statt.
Ein Antrag der Dorfgemeinschaft Esch vom 12.10.1996, die Straße Escher Heide in die Tempo30-Zone einzubeziehen, wurde vom Straßenverkehrsamt abgelehnt.
Mit dem beigefügten Antrag hat die CDU-Fraktion beantragt, erneut die Anordnung einer Tempo30-Zone für die Straße Escher Heide zu prüfen.
2. Rechtliche Würdigung
Aufgrund der o. a. Entwicklung hat die Verwaltung den Antrag vor einer Beratung und Beschlussfassung im zuständigen Ausschuss der Verkehrskommission des Kreises zur Prüfung vorgelegt.
Im Rahmen einer Verkehrsschau am 13.01.2015 hat die Verkehrskommission für den Bereich ab
der Provinzialstraße bis zum Ende der zusammenhängenden Bebauung folgendes Prüfergebnis
erarbeitet:
„Die Wohnsiedlung Escher Heide wird erschlossen aus Richtung L 165. Nachdem die L 165 in der Ortsdurchfahrt Esch zur innerörtlichen Straße geworden ist, wurde beantragt, die von dieser Ortsdurchfahrt abzweigende Anliegerstraße Escher Heide mit einer Tempo-30-Zonenregelung auszustatten.
Gegen diese beantragte Geschwindigkeitsreduzierung bestehen aus verkehrsrechtlicher Sicht keine Bedenken. Beginn und Ende sind zu beschildern mit Verkehrszeichen 274.1/2-50 StVO. Sollte innerhalb der Wohnsiedlung dadurch eine bestehende Vorfahrtsregelung negativ geändert werden, ist dort für die Dauer von 6
Monaten auf die geänderte Vorfahrtsregelung hinzuweisen durch Verkehrszeichen 101 StVO und die Zusätze
„geänderte Vorfahrt“ und „es gilt Rechts-vor-Links“.“
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Beschaffung der erforderlichen Verkehrszeichen verursacht Kosten in Höhe von ca. 150 Euro.
Die Finanzierung kann durch den allgemeinen Ansatz zur Unterhaltung von Verkehrszeichen erfolgen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Das Aufstellen der Verkehrszeichen kann im Rahmen der allgemeinen Unterhaltungsmaßnahmen
der Verkehrszeichen durch städt. Mitarbeiter erfolgen.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses sollte für das zusammenhängend bebaute Teilstück der Straße Escher Heide ab der Provinzialstraße eine Tempo-30-Zone eingerichtet werden.
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Hierdurch kann die Verkehrssicherheit der Anwohner und Verkehrsteilnehmer aufgrund der verringerten zulässigen Höchstgeschwindigkeit verbessert werden. Da neben dieser erhofften Verbesserung auch die Kosten nicht so bedeutsam sind, wurden keine Alternativen geprüft.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt für den zusammenhängend bebauten Teil der Straße
Escher Heide ab der Provinzialstraße eine Tempo-30-Zone einzuführen und beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung des Beschlusses vorzunehmen.