Daten
Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
06.11.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP71016/2007
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
18.10.2007
Betreff:
3. Änderungssatzung zur Ortslagensatzung Pütz (Ergänzungssatzung § 34 (4) Nr. 3 BauGB)
-Teilgebiet zwischen der Kasterer Straße und der LaubenstraßeGemarkung Pütz, Flur 20, Parzellen 17 und 18 jeweils teilweise
a) Vorberatung über die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen
b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
a) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg über die
im Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 34 Abs. 6 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie über
die im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange nach §
34 Abs. 6 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Beratung durchzuführen
und hierüber einzeln Beschlüsse zu fassen.
b) Ferner empfiehlt der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt Bedburg
den Satzungsbeschluss für die 3. Änderungssatzung zur Abgrenzungssatzung Pütz als
Ergänzungssatzung gem. § 10 Abs. 1 i.V.m. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB nebst Begründung,
textlichen Festsetzungen und Anlagen (Pflanzliste, Hinweise), in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), zu fassen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Mit Sitzung des Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung am 13.03.2007 wurde der
Einleitungsbeschluss zur 3. Änderungssatzung der Satzung zur Festlegung der im
Zusammenhang bebauten Ortsteile -Abgrenzungssatzung Pütz- gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
gefasst.
Planungsziel ist die Ausweisung einer kleinteiligen überbaubaren Fläche auf der Gemarkung
Pütz, Flur 20, Flurstücke 17 und 18, jeweils teilweise, im Rahmen einer geordneten
städtebaulichen Entwicklung und maßvollen Nachverdichtung des Ortsrandes der Ortschaft Pütz.
Dies soll durch Einbeziehung der v.g. versiegelten Fläche in den im Zusammenhang bebauten
Ortsteil von Pütz nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 (Ergänzungssatzung) geschehen.
Ferner wurde beschlossen, dass die Kosten durch den Antragsteller zu tragen sind.
Zwischenzeitlich wurden die Planunterlagen durch den Antragsteller bei einem Fachbüro in Auftrag
gegeben. Die Kostenübernahme ist erfolgt.
Das Verfahren wurde im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 34 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs.
2 Nr. 2 (2. Halbsatz) und § 3 Abs. 2 BauGB durch Veröffentlichung im Amtsblatt des Rhein-ErftKreises am 21.08.2007 mit Frist bis zum 01.10.2007 eingeleitet. Die Beteiligung der betroffenen
Behörden und Träger öffentlicher Belange hat mit Schreiben vom 21.08.2007 mit Frist bis zum
28.09.2007 stattgefunden. Die abgegebenen Anregungen und Stellungnahmen sind als Anlage
-Abwägungsliste- beigefügt.
Wesentliche verfahrenshinderliche Bedenken sind nicht vorgetragen worden.
Die Verwaltung schlägt vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
50181 Bedburg, den 05.10.2007
----------------------------------Lukas / Klütsch
----------------------------------Leveringhaus
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-1016/2007
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