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Beschlussvorlage (Abwägungsliste)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
24 kB
Datum
06.11.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28

Inhalt der Datei

WP7-1016/2007 Abwägungsliste WP7-1016/2007 Seite 1 von 7 Anlage zu a) des Beschlussvorschlages „Abwägungsliste“ 3. Änderung Abgrenzungssatzung Pütz Schreiben von ... , vom ... Nr. 1 Straßen NRW Schreiben 30.08.2007 Stellungnahme Gegen die o.g. Bauleitplanung seitens der mit bestehen keine vom Straßenbauverwaltung Bedenken. Ich weise darauf hin, dass die Straßenbauverwaltung nicht prüft, ob Schutzmaßnahmen gegen den Lärm auf der L 276 erforderlich sind. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bedburg. Nach Prüfung der uns zugesandten Nr. 2 Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass RWE Rhein-Ruhr Netzservice (RWE NET), wir keine grundsätzlichen Bedenken erheben. Schreiben vom Zur Information über unseren 03.09.2007 Leitungsstand in o.g. Bereich fügen wir in Anlage zu diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsunterlagen bei. Durch das Planungsgebiet werden unsere Versorgungsleitungen z.T. berührt. Wir bitten Sie bei der weiteren Planung die Lage unserer Leitungen zu berücksichtigen, um Kosten für Trassenanpassungen zu vermeiden. Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z.B. Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen, werden bei einem Abwägungsvorschlag Beschluss: Der Ausschuss beschließt bzw. empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ........ Entfällt. (Schallschutzmaßnahem werden ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nicht notwendig, da es sich hier um eine nehmen. Nachverdichtung im vorhandenen Bestand handelt) ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und einen entsprechenden Hinweis zur Beachtung der DVGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ aufzunehmen. WP7-1016/2007 Abwägungsliste WP7-1016/2007 Seite 2 von 7 Verkauf vereinbarungsgemäß dingliche Sicherungen unsere Leitungstrassen und Anlagenstandorte notwendig. Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder an Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir bei der Netzauslegung dem Bedarf entsprechend berücksichtigen können. Unter Umständen wäre auch der Raum für eine Ortsnetzstation mit in die Vorplanung einzubeziehen. Der „kursiv“ markierte Absatz ist nach Rücksprache mit der RWE NET AG standardmäßig mitgeteilt worden, ist für das beabsichtigte, nicht mit erheblichen Auswirkungen belastete Vorhaben jedoch als überflüssig anzusehen und somit zu vernachlässigen. Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum und Strauchwerk bleiben. Bei nicht auszuschließenden Näherungen von Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen, bitten wir Sie die DVGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen. Veränderungen an unseren Versorgungsnetzen sind in dem Bereich z.Zt. nicht geplant. Laut Bestandsplänen sind keine Versorgungsleitungen unmittelbar betroffen, dass selbst eine Aufnahme des Hinweises zur Beachtung der DVGW Richtlinie GW 125 als durchaus überflüssig anzusehen ist. Gleichwohl wird ein entsprechender Hinweis im textlichen Teil aufgenommen. WP7-1016/2007 Abwägungsliste WP7-1016/2007 Nr. 3 Bezirksregierung Arnsberg, Schreiben vom 03.09.2007 Seite 3 von 7 Gegen den Bebauungsplan bestehen Die Bergbautreibende, RWE Power AG, ... die Mitteilung zur Kenntnis zu wurde am Verfahren mit beteiligt. Darüber nehmen. aus hiesiger Sicht keine Bedenken. hinaus ist in den textlichen Festsetzungen Ich weise jedoch daraufhin, dass das bereits ein Hinweis zur Beachtung der Plangebiet im Bereich Bauvorschriften der DIN 1054 und DIN braunkohlenbedingter großflächiger 18196 sowie der Bestimmungen der BauO NRW enthalten. Grundwasserbeeinflussung liegt. Es wird empfohlen, einen entsprechenden Hinweis in den Textteil des Bebauungsplanes aufzunehmen. Nr. 4 Erftverband, Schreiben vom 05.09.2007 Deshalb wird gebeten, die entsprechende Bergwerksgesellschaft, RWE Power AG in 50935 Köln, an dem weiteren Bauleitverfahren zu beteiligen. Gegen die o.g. Maßnahme bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken, wenn folgende Hinweise und Anregungen berücksichtigt werden. Das Vorhaben wird aufgrund der kleinteiligen ... die Mitteilung zur Kenntnis zu Fläche und der geplanten Bebauung keine nehmen. negativen Einflüsse auf die Abwassersituation haben. Eine Erhöhung der versiegelten Fläche wird durch dieses Vorhaben nicht stattfinden. Die Fläche ist bereits versiegelt. Vielmehr erfolgt Eine Erhöhung der versiegelten eine teilweise Entsiegelung, wodurch sich Fläche, die eine Erhöhung der die Entwässerungssituation verbessern wird. Beaufschlagung der Kanalisation bewirkt, sollte –entsprechend der hier vorliegenden Begründung zur 3. Änderungssatzung- verhindert werden, um eine nachfolgende höhere Gewässerbelastung und damit einhergehende Erhöhung der Hochwassergefahr zu vermeiden. WP7-1016/2007 Abwägungsliste WP7-1016/2007 Seite 4 von 7 Die in der Begründung angegebene Empfehlung zu versickerungsfördernden Maßnahmen oder Nutzung von Niederschlagswasser wird seitens des Erftverbandes ausdrücklich begrüßt. Die Versickerung des Niederschlagswassers sollte jedoch nur über belebte Bodenschichten erfolgen. In Wohnsiedlungen bieten sich hier für die jeweiligen Haushalte eine Vielzahl von Einzelmöglichkeiten an, wie z.B. die Versickerung vor Ort und die Reduzierung von versiegelten Flächen. Aber auch die offenfugige Pflasterung der Wege- und Hofflächen, die Anlage von Einstaudächern, Gründächern, Teichen, Mulden oder Biotope haben nicht nur einen ökologischen Nutzen; wenn sie attraktiv gestaltet sind, werten sie die Gebäude und Grundstücke zusätzlich ästhetisch auf. Ebenso ist die Sammlung/Zwischenspeicherung zur Nutzung wie u.a. zur Freianlagen bzw. Gartenbewässerung, zur Reinigung der Hofflächen etc. eine ökologisch sinnvolle und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers. Das Kanalisationsnetz ist im Mischsystem ausgebaut. Daher folgt lediglich eine Empfehlung versickerungsfördernde Maßnahmen oder die Nutzung von Niederschlagswasser vorzunehmen. WP7-1016/2007 Abwägungsliste WP7-1016/2007 Nr. 5 PLEdoc, Schreiben vom 10.09.2007 Seite 5 von 7 Wir danken Ihnen für Ihre Entfällt. Benachrichtigung und teilen Ihnen mit, dass die o.g. Maßnahmen die Versorgungsanlagen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber nicht berühren. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. E.ON AG, Ferngas, GasLINE, KGN, MEGAL GmbH, METG, NETG, TENP. Nr. 6 Rhein-Erft-Kreis, Schreiben vom 24.09.2007 Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder sollte der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen wesentlich überschreiten, so bitten wir, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen. Das Satzungsgebiet liegt im Bereich Die Lage der Fläche im Gebiet des Landschaftsplanes 2 „Jülicher Landschaftsplanes II ist bekannt. Börde mit Titzer Höhe“. Der Landschaftsplan 2 stellt für diesen Bereich das Entwicklungsziel 1.2 (Erhaltung) dar und setzt für diesen Bereich den geschützten Landschaftsbestandteil (LB 2.4 –14) fest. Durch die Festsetzung des Landschaftsplanes 2 wird die Ortsrandeingrünung bestehend aus Grünland und Obstwiesen um Pütz geschützt. Der Schutz erfolgt zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes durch Erhaltung der gut strukturierten und wertvollen des ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und den Satzungstext um die Aufnahme der Pflanzung von ausschließlich einheimischen Gehölzen und Bäumen zuzulassen. Ferner werden die 5 Nebenbestimmungen als Hinweis zur Satzung mit aufgenommen. WP7-1016/2007 Abwägungsliste WP7-1016/2007 Seite 6 von 7 Lebensräume für Pflanzen und Tiere im Ortsrandbereich und wegen der Bedeutung für das Orts- und Landschaftsbildes als Übergangsbereich von bebauter Fläche zur freien Landschaft und als Reststrukturen ehemals landschaftstypischer Ortstrandgestaltung und –nutzung. Die Festsetzungen des Landschaftsplanes haben Funktionsverlust, da die Fläche Ein schon versiegeltes Grundstück soll bereits versiegelt ist. Durch teilweise in den Innenbereich einbezogen Entsiegelung wird die Fläche ökologisch werden, daher ist der Schutzzweck des aufgewertet. LB nicht unmittelbar berührt. Der vorhandene Pferdestall soll einem Doppelhaus weichen und die vorhandene Pferdeweide mit Obstbäumen soll laut Plan in einen Garten mit Schnitthecke umgewandelt werden. Die Umwandlung von Grünland in eine andere Nutzung ist im LB verboten und die Obstbäume sind im LB zu erhalten. Ich rege daher an, das geplante Wohnhaus um mind. 5 m Nach einem Telefonat am 04.10.2007 mit nach Norden zu verschieben und die Frau Berkenbusch (Kreisplanung) wurde dass die Anregung zur überbaubaren Grundstücksflächen in mitgeteilt, Verschiebung des Baufensters in Richtung der Satzung festzusetzen. Norden um 5 m nicht aufrecht erhalten wird. Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen die 3. Änderungssatzung, wenn das Wohnhaus nach Norden verschoben wird und die folgenden Nebenbestimmungen zur eingeschränkten Nutzung des WP7-1016/2007 Abwägungsliste WP7-1016/2007 Seite 7 von 7 Doppelhausgartens im geschützten Landschaftsbestandteil LB 2.4-14 in die Baugenehmigung aufgenommen werden: 1. Es ist insbesondere verboten, den geschützten Landschaftsbestandteil (LB 2.4-14), Grünland und Obstbäume zu entfernen, zu beschädigen oder auf andere Weise in seinem Wachstum oder Erscheinungsbild zu beeinträchtigen oder zu gefährden durch z.B. eine Beschädigung des Bodens im Kronen- und Wurzelbereich der Obstbäume. 2. Die Umwandlung von Grünland in eine andere Nutzung ist im LB verboten. 3. Die Anlage von Wegen, Terrassen und Sitzplätzen ist im LB verboten. 4. Bauliche Anlagen im Sinne des §§ 1 und 2 der Bauordnung für das Land NRW zu errichten, auch wenn dieses keiner Baugenehmigung bedarf (z.B. Gartenhäuschen) ist im LB verboten. 5. Die Pflanzung von nicht standortgerechten Bäumen und Sträuchern, z.B. Kirschlorbeer als Hecke ist im LB verboten. Bitte lassen Sie eine Kopie Ihrer Baugenehmigung zukommen. Die Nebenbestimmungen, insbesondere den Schutz des Grünlandes sowie der Obstbäume wird durch Aufnahme als Hinweis in der Begründung entsprochen. Detaillierte Ausführungsbestimmungen insbesondere zur Beachtung der Nebenbestimmungen werden im Rahmen des zukünftigen Baugenehmigungsverfahrens Anwendung finden.