Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
18 kB
Datum
07.04.2014
Erstellt
10.03.14, 13:13
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 07.03.2014
Vorlagen-Nr.: 20/2014
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Schulausschuss
Hauptausschuss
Rat
19.03.2014
25.03.2014
07.04.2014
Sozialpädagogen am Schulzentrum Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Seitens der Schulleitungen des Schulzentrums wurde mit Schreiben vom 25.02.2014 der Antrag
gestellt, im Falle einer negativen Entscheidung bezüglich der Fortführung der Schulsozialarbeit
aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes eine Fortführung aus gemeindlichen Mitteln sicher
zu stellen (s. Anlage).
Hierzu möchte ich ausführen, dass im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes im Kreis Düren
die Schulsozialarbeit unterstützt wird. Personalkosten werden bis zu 47.000 Euro je Vollzeitstelle
und Jahr erstattet. Hinzu kommen Leistungen für die anfallenden Sachkosten in Höhe von 15.600
Euro je Vollzeitstelle und Jahr. Bei der Gemeinde Kreuzau sind hieraus zwei Vollzeitstellen
eingerichtet. Hierüber wird aber auch das Schulzentrum Nideggen im Rahmen der
Arbeitnehmerentsendung mit 0,5 Stellen betreut. Aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes
sind beide Stellen bis zum 31.12.2014 gesichert. Über eine Fortführung ist derzeit noch nicht
entschieden worden. Seitens der kommunalen Spitzenverbände wird versucht, eine Fortführung
der bisherigen Maßnahme aus BuT-Mitteln zu erreichen.
Auch seitens der Verwaltung kann bestätigt werden, dass Schulsozialarbeit am Schulzentrum
Kreuzau sinnvoll und erforderlich ist, insbesondere auch mit Blick in die Zukunft, da durch die
anstehende Inklusion noch ein zusätzlicher Bedarf entstehen wird. Derzeit hat die Gemeinde
Kreuzau eine Stelle eingerichtet, die aus eigenen Mitteln finanziert wird. Aus Sicht der Verwaltung
wird es kaum möglich sein, zusätzliche Haushaltsmittel einzusetzen, um nach einem eventuellen
Auslaufen der BuT-finanzierten Stellen eigene Stellen einrichten zu können, auch wenn der Bedarf
durchaus gesehen wird. Es würde sich hierbei um freiwillige Mittel handeln, die aufgrund der
Haushaltslage der Gemeinde Kreuzau nicht aufgebracht werden können. Daher bleibt aus Sicht
der Verwaltung nur abzuwarten, ob es eine Bundes- oder Landeslösung geben wird.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Zunächst entstehen keine zusätzlichen Kosten. Sofern eine Stelle eingerichtet werden sollte,
wären freiwillige Mittel in Höhe von ca. 50.000 Euro zu veranschlagen.
III. Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt den Antrag der Schulleitungen am Schulzentrum Kreuzau zur Kenntnis. Der Bedarf
der Schulsozialarbeit wird gesehen.
Die Entwicklungen auf Landes- und Bundesebene sollen beobachtet werden. Eine für die
Gemeinde Kreuzau kostenneutrale Lösung wird unterstützt. Eine abschließende Entscheidung
kann erst getroffen werden, wenn eine abschließende Entscheidung über die Fortführung der
Schulsozialarbeit aus Mittel des Bildungs- und Teilhabepaketes bekannt ist.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlage
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