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Allgemeine Vorlage (Sozialpädagogen am Schulzentrum Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
18 kB
Datum
07.04.2014
Erstellt
10.03.14, 13:13
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Sozialpädagogen am Schulzentrum Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Sozialpädagogen am Schulzentrum Kreuzau)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 07.03.2014 Vorlagen-Nr.: 20/2014 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Schulausschuss Hauptausschuss Rat 19.03.2014 25.03.2014 07.04.2014 Sozialpädagogen am Schulzentrum Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Seitens der Schulleitungen des Schulzentrums wurde mit Schreiben vom 25.02.2014 der Antrag gestellt, im Falle einer negativen Entscheidung bezüglich der Fortführung der Schulsozialarbeit aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes eine Fortführung aus gemeindlichen Mitteln sicher zu stellen (s. Anlage). Hierzu möchte ich ausführen, dass im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes im Kreis Düren die Schulsozialarbeit unterstützt wird. Personalkosten werden bis zu 47.000 Euro je Vollzeitstelle und Jahr erstattet. Hinzu kommen Leistungen für die anfallenden Sachkosten in Höhe von 15.600 Euro je Vollzeitstelle und Jahr. Bei der Gemeinde Kreuzau sind hieraus zwei Vollzeitstellen eingerichtet. Hierüber wird aber auch das Schulzentrum Nideggen im Rahmen der Arbeitnehmerentsendung mit 0,5 Stellen betreut. Aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes sind beide Stellen bis zum 31.12.2014 gesichert. Über eine Fortführung ist derzeit noch nicht entschieden worden. Seitens der kommunalen Spitzenverbände wird versucht, eine Fortführung der bisherigen Maßnahme aus BuT-Mitteln zu erreichen. Auch seitens der Verwaltung kann bestätigt werden, dass Schulsozialarbeit am Schulzentrum Kreuzau sinnvoll und erforderlich ist, insbesondere auch mit Blick in die Zukunft, da durch die anstehende Inklusion noch ein zusätzlicher Bedarf entstehen wird. Derzeit hat die Gemeinde Kreuzau eine Stelle eingerichtet, die aus eigenen Mitteln finanziert wird. Aus Sicht der Verwaltung wird es kaum möglich sein, zusätzliche Haushaltsmittel einzusetzen, um nach einem eventuellen Auslaufen der BuT-finanzierten Stellen eigene Stellen einrichten zu können, auch wenn der Bedarf durchaus gesehen wird. Es würde sich hierbei um freiwillige Mittel handeln, die aufgrund der Haushaltslage der Gemeinde Kreuzau nicht aufgebracht werden können. Daher bleibt aus Sicht der Verwaltung nur abzuwarten, ob es eine Bundes- oder Landeslösung geben wird. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Zunächst entstehen keine zusätzlichen Kosten. Sofern eine Stelle eingerichtet werden sollte, wären freiwillige Mittel in Höhe von ca. 50.000 Euro zu veranschlagen. III. Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt den Antrag der Schulleitungen am Schulzentrum Kreuzau zur Kenntnis. Der Bedarf der Schulsozialarbeit wird gesehen. Die Entwicklungen auf Landes- und Bundesebene sollen beobachtet werden. Eine für die Gemeinde Kreuzau kostenneutrale Lösung wird unterstützt. Eine abschließende Entscheidung kann erst getroffen werden, wenn eine abschließende Entscheidung über die Fortführung der Schulsozialarbeit aus Mittel des Bildungs- und Teilhabepaketes bekannt ist. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlage -2-