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Beschlussvorlage (Abwägungsliste - Anlage zur Vorlage WP7-912/2007)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei

WP7-912/2007 Abwägungsliste - Anlage zur Vorlage WP7-912/2007 Anlage zu a) des Beschlussvorschlages „Abwägungsliste“ Bebauungsplan Nr. 26/Kaster, 13. Änderung Schreiben von, vom PLEdoc Schreiben 13.06.2007 Stellungnahme Abwägungsvorschlag GmbH Wir danken Ihnen für Ihre Entfällt. vom Benachrichtigung und teilen Ihnen mit, dass die oben genannten Maßnahmen die Versorgungsanlagen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber nicht berühren: Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ........ .... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. E.ON, Ferngas Nordbayern GmbH, GasLINE Straelen, Gaswerk Philippsburg GmbH, KGN GmbH, MEGAL GmbH, METG, NETG, TENP Essen. Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder sollte der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen wesentlich überschreiten, so bitten wir, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen. Erftverband, Schreiben Leitungen, Messstellen und Anlagen vom 18.06.2007 des Erftverbandes sind durch die v.g. Maßnahme nicht betroffen. Daher bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken. Wir weisen jedoch darauf hin, dass gem. § 51a LWG Niederschlagswasser zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten ist. Zur Entlastung der Kanalisation durch den starken Oberflächenabfluss und zur Verringerung der nachfolgenden Durch die Aufstellung dieses Planverfahren werden die angesprochenen Anregungen nicht ausgeschlossen. Ein Hinweis über die Nutzung von nichtbelastetem Niederschlagswasser in den Bebauungsplan wird daher aufgenommen. .... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und einen entsprechenden Hinweis im Bebauungsplan Nr. 26/Kaster, 13. vereinfachte Änderung mit aufzunehmen. WP7-912/2007 Abwägungsliste - Anlage zur Vorlage WP7-912/2007 Anlage zu a) des Beschlussvorschlages „Abwägungsliste“ Bebauungsplan Nr. 26/Kaster, 13. Änderung Schreiben von, vom Rhein-Erft-Kreis, Schreiben 12.07.2007 Stellungnahme Gewässerbelastung sollten im Plangebiet versickerungsfördernde Maßnahmen zugelassen bzw. Zisternen zur Speicherung und Nutzung festgesetzt werden. Gerade in Wohnsiedlungen bieten sich hier für die jeweiligen Haushalte eine Vielzahl von Einzelmöglichkeiten an, wie z.B. die Versickerung vor Ort und die Reduzierung von versiegelten Flächen. Aber auch die offenfugige Pflasterung der Wege- und Hofflächen, die Anlage von Einstaudächern, Gründächern, Teichen, Mulden oder Biotope haben nicht nur einen ökologischen Nutzen; wenn sie attraktiv gestaltet sind, werten sie die Sammlung/Zwischenspeicherung zur Nutzung wie u.a. zur Freianlagen- bzw. Gartenbewässerung, zur Reinigung der Hofflächen etc. eine ökologisch sinnvolle und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers. Gegen die Bebauungsplanänderung vom bestehen grundsätzliche Bedenken. In der Begründung wird die städtebauliche Entwicklung zwar besprochen, es ist jedoch lediglich erkennbar, dass diese Bebauungsplanänderung nur zugunsten eines Bauvorhabens aufgestellt werden soll, um die Zulässigkeit eines ansonsten nicht zulässigen Bauvorhabens zu Abwägungsvorschlag Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ........ In der Begründung zum Bebauungsplan .... die Mitteilung zur Kenntnis zu wurden die wesentlichen Planungsziele nehmen und Bedenken in ihrer definiert. Innerörtliche Freiflächen werden Gänze zurückzuweisen. einer Bebauung zugeführt und eine weitere Inanspruchnahme des Freiraumes kann vermieden werden. Den Forderungen des Gesetzgebers wird damit Rechung getragen. Wesentliche städtebauliche Gründe liegen daher vor. Ferner hat diese Bebauungsplanänderung WP7-912/2007 Abwägungsliste - Anlage zur Vorlage WP7-912/2007 Anlage zu a) des Beschlussvorschlages „Abwägungsliste“ Bebauungsplan Nr. 26/Kaster, 13. Änderung Schreiben von, vom RWE Power Schreiben 13.07.2007 Stellungnahme ermöglichen. Städtebauliche Gründe für diese Bebauungsplanänderung sind keine gegeben und auch nicht erkennbar. Somit entbehrt die Bebauungsplanänderung der Ermächtigung des § 1 BauGB. AG, Nach Befragung unserer vom möglicherweise betroffenen Fachabteilungen teilen wir Ihnen mit, das nach unserem heutigen Kenntnisstand Belange unserer Gesellschaft durch das vorgenannte Planvorhaben nicht berührt werden. Abwägungsvorschlag Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ........ den Charakter eines Vorhaben- und Erschließungsplanes, da die Kosten des Verfahrens durch den Antragsteller übernommen werden. Entfällt. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen.