Daten
Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
WP7-912/2007
Abwägungsliste - Anlage zur Vorlage WP7-912/2007
Anlage zu a) des Beschlussvorschlages „Abwägungsliste“ Bebauungsplan Nr. 26/Kaster, 13. Änderung
Schreiben von, vom
PLEdoc
Schreiben
13.06.2007
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
GmbH Wir
danken
Ihnen
für
Ihre Entfällt.
vom Benachrichtigung und teilen Ihnen mit,
dass die oben genannten Maßnahmen
die
Versorgungsanlagen
der
nachstehend aufgeführten Eigentümer
bzw. Betreiber nicht berühren:
Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg
beschließt ........
.... die Mitteilung zur Kenntnis zu
nehmen.
E.ON, Ferngas Nordbayern GmbH,
GasLINE
Straelen,
Gaswerk
Philippsburg GmbH, KGN GmbH,
MEGAL GmbH, METG, NETG, TENP
Essen.
Sollte der Geltungsbereich bzw. das
Projekt erweitert oder verlagert werden
oder sollte der Arbeitsraum die
dargestellten Projektgrenzen wesentlich
überschreiten, so bitten wir, uns am
weiteren Verfahren zu beteiligen.
Erftverband, Schreiben Leitungen, Messstellen und Anlagen
vom 18.06.2007
des Erftverbandes sind durch die v.g.
Maßnahme nicht betroffen. Daher
bestehen aus wasserwirtschaftlicher
Sicht seitens des Erftverbandes keine
Bedenken. Wir weisen jedoch darauf
hin, dass gem. § 51a LWG
Niederschlagswasser zu versickern, zu
verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer
einzuleiten ist.
Zur Entlastung der Kanalisation durch
den starken Oberflächenabfluss und zur
Verringerung
der
nachfolgenden
Durch die Aufstellung dieses Planverfahren
werden die angesprochenen Anregungen
nicht ausgeschlossen.
Ein Hinweis über die Nutzung von
nichtbelastetem Niederschlagswasser in
den
Bebauungsplan
wird
daher
aufgenommen.
.... die Mitteilung zur Kenntnis zu
nehmen
und
einen
entsprechenden Hinweis im
Bebauungsplan Nr. 26/Kaster,
13. vereinfachte Änderung mit
aufzunehmen.
WP7-912/2007
Abwägungsliste - Anlage zur Vorlage WP7-912/2007
Anlage zu a) des Beschlussvorschlages „Abwägungsliste“ Bebauungsplan Nr. 26/Kaster, 13. Änderung
Schreiben von, vom
Rhein-Erft-Kreis,
Schreiben
12.07.2007
Stellungnahme
Gewässerbelastung
sollten
im
Plangebiet
versickerungsfördernde
Maßnahmen zugelassen bzw. Zisternen
zur
Speicherung
und
Nutzung
festgesetzt
werden.
Gerade
in
Wohnsiedlungen bieten sich hier für die
jeweiligen Haushalte eine Vielzahl von
Einzelmöglichkeiten an, wie z.B. die
Versickerung
vor
Ort
und
die
Reduzierung von versiegelten Flächen.
Aber auch die offenfugige Pflasterung
der Wege- und Hofflächen, die Anlage
von Einstaudächern, Gründächern,
Teichen, Mulden oder Biotope haben
nicht nur einen ökologischen Nutzen;
wenn sie attraktiv gestaltet sind, werten
sie
die
Sammlung/Zwischenspeicherung
zur
Nutzung wie u.a. zur Freianlagen- bzw.
Gartenbewässerung, zur Reinigung der
Hofflächen
etc.
eine
ökologisch
sinnvolle
und
machbare
Bewirtschaftung des Regenwassers.
Gegen die Bebauungsplanänderung
vom bestehen grundsätzliche Bedenken. In
der Begründung wird die städtebauliche
Entwicklung zwar besprochen, es ist
jedoch lediglich erkennbar, dass diese
Bebauungsplanänderung
nur
zugunsten
eines
Bauvorhabens
aufgestellt werden soll, um die
Zulässigkeit eines ansonsten nicht
zulässigen
Bauvorhabens
zu
Abwägungsvorschlag
Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg
beschließt ........
In der Begründung zum Bebauungsplan .... die Mitteilung zur Kenntnis zu
wurden die wesentlichen Planungsziele nehmen und Bedenken in ihrer
definiert. Innerörtliche Freiflächen werden Gänze zurückzuweisen.
einer Bebauung zugeführt und eine weitere
Inanspruchnahme des Freiraumes kann
vermieden werden. Den Forderungen des
Gesetzgebers
wird
damit
Rechung
getragen.
Wesentliche
städtebauliche
Gründe liegen daher vor.
Ferner hat diese Bebauungsplanänderung
WP7-912/2007
Abwägungsliste - Anlage zur Vorlage WP7-912/2007
Anlage zu a) des Beschlussvorschlages „Abwägungsliste“ Bebauungsplan Nr. 26/Kaster, 13. Änderung
Schreiben von, vom
RWE
Power
Schreiben
13.07.2007
Stellungnahme
ermöglichen. Städtebauliche Gründe für
diese Bebauungsplanänderung sind
keine gegeben und auch nicht
erkennbar.
Somit
entbehrt
die
Bebauungsplanänderung
der
Ermächtigung des § 1 BauGB.
AG, Nach
Befragung
unserer
vom möglicherweise
betroffenen
Fachabteilungen teilen wir Ihnen mit,
das
nach
unserem
heutigen
Kenntnisstand
Belange
unserer
Gesellschaft durch das vorgenannte
Planvorhaben nicht berührt werden.
Abwägungsvorschlag
Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg
beschließt ........
den Charakter eines Vorhaben- und
Erschließungsplanes, da die Kosten des
Verfahrens
durch
den
Antragsteller
übernommen werden.
Entfällt.
... die Mitteilung zur Kenntnis zu
nehmen.