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Mitteilungsvorlage (Sportplatz Bad Münstereifel; hier: Antrag des SV Nöthen)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
81 kB
Datum
03.03.2015
Erstellt
19.02.15, 13:20
Aktualisiert
19.02.15, 13:20
Mitteilungsvorlage (Sportplatz Bad Münstereifel;
hier: Antrag des SV Nöthen) Mitteilungsvorlage (Sportplatz Bad Münstereifel;
hier: Antrag des SV Nöthen)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 23.02.2015 - Der Bürgermeister Az: 23 Le Nr. der Ratsdrucksache: 223-X __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 03.03.2015 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Sportplatz Bad Münstereifel; hier: Antrag des SV Nöthen __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Ulrich Ley __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Wie in dem als Anlage beigefügten Antrag des SV Nöthen ohne Datum ausgeführt, erwägt der Verein, auf eigene Kosten eine Sanierung des Sportplatzes Bad Münstereifel durchzuführen und ist aus diesem Grund auch bereits bei Herrn Bürgermeister vorstellig geworden. Aus Sicht der Verwaltung ist zunächst einmal jegliche Vereinsinitiative, die auf eine Wiederbespielbarmachung der ehemaligen Sportanlage gerichtet ist, zu begrüßen. Dass der SV Nöthen vor dem Hintergrund des erheblichen Sanierungsbedarfs Planungssicherheit erhalten möchte, ist nachvollziehbar. Planungssicherheit setzt in diesem Fall insbesondere voraus, dass die Stadt von Überlegungen Abstand nimmt, die Fläche im Rahmen einer Änderung des Bebauungsplanes 5b „Gewerbegebiet, Flaches Feld, Steinsmühle“ nicht mehr wie bisher als Grünfläche/Sportfläche sondern als Wohn- Seite 2 von Ratsdrucksache 223-X gebiet auszuweisen. Aus Sicht der Verwaltung sollte dies im Rahmen der Aufstellung eines Stadtentwicklungskonzepts beurteilt und entschieden werden. Ein weiteres bedeutsames Problemfeld liegt hier - angrenzend an die Erft - in der Hochwasserproblematik. Insofern bedarf es in jedem Fall einer engen Abstimmung mit den zuständigen Behörden. 2. Rechtliche Würdigung Keine. 3. Finanzielle Auswirkungen Keine. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine.