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Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Gewerbegebiet Wald" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
106 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
19.02.15, 13:20
Aktualisiert
19.02.15, 13:20
Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Gewerbegebiet Wald" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Gewerbegebiet Wald" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 09.02.2015 - Der Bürgermeister Az: 60 Nr. der Ratsdrucksache: 193-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 03.03.2015 Rat 24.03.2015 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Gewerbegebiet Wald" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss _________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 193-X 1. Sachverhalt: Die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde im Zeitraum vom 05.01. bis 06.02.2015 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB ebenfalls in diesem Zeitraum beteiligt. Folgende Anregungen wurden vorgebracht:       NABU Kreisverband Euskirchen e.V. Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen PLEdoc GmbH Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG Industrie- und Handelskammer Aachen Kreis Euskirchen keine Bedenken keine Bedenken keine Bedenken keine Bedenken keine Bedenken keine Bedenken Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen, sodass keine Abwägungsbeschlüsse zu fassen sind. Der Satzungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gewerbegebiet Wald“ ist zu beschließen. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten werden vom Antragsteller getragen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bauleitplanungen sind Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen werden. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: 1. Die im Verfahren gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Abwägungsbeschlüsse sind keine zu fassen. 2. Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S. 2515) in der z.Zt. gültigen Fassung i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der z.Zt. gültigen Fassung wird die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gewerbegebiet Wald“ in der vorliegenden Form nebst Begründung als Satzung beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gewerbegebiet Wald“ herbeizuführen.