Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
106 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
19.02.15, 13:20
Aktualisiert
19.02.15, 13:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 09.02.2015
- Der Bürgermeister Az: 60
Nr. der Ratsdrucksache: 193-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
03.03.2015
Rat
24.03.2015
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Gewerbegebiet Wald" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss
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Berichterstatter: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 193-X
1. Sachverhalt:
Die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde im Zeitraum vom 05.01. bis 06.02.2015 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
ebenfalls in diesem Zeitraum beteiligt. Folgende Anregungen wurden vorgebracht:
NABU Kreisverband Euskirchen e.V.
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
PLEdoc GmbH
Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG
Industrie- und Handelskammer Aachen
Kreis Euskirchen
keine Bedenken
keine Bedenken
keine Bedenken
keine Bedenken
keine Bedenken
keine Bedenken
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen, sodass keine Abwägungsbeschlüsse zu fassen sind. Der Satzungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53
„Gewerbegebiet Wald“ ist zu beschließen.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten werden vom Antragsteller getragen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bauleitplanungen sind Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie
deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen werden.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
1.
Die im Verfahren gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden zur
Kenntnis genommen. Abwägungsbeschlüsse sind keine zu fassen.
2.
Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S. 2515) in der z.Zt. gültigen Fassung i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der z.Zt. gültigen Fassung wird die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gewerbegebiet Wald“ in der vorliegenden Form
nebst Begründung als Satzung beschlossen.
3.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft der 4. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 53 „Gewerbegebiet Wald“ herbeizuführen.