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Beschlussvorlage (FriedWaldzuwegung; Ergänzung bzw. Aktualisierung der entscheidungsrelevanten Daten)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
155 kB
Datum
18.03.2015
Erstellt
05.03.15, 17:12
Aktualisiert
05.03.15, 17:12

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 25.02.2015 - Der Bürgermeister Az: 24-91-06 Nr. der Ratsdrucksache: 195-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Forstbetrieb" der Stadt Bad Münstereifel 18.03.2015 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: FriedWaldzuwegung; Ergänzung bzw. Aktualisierung der entscheidungsrelevanten Daten __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr R. Schmitz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Forst ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 195-X 1. Sachverhalt: Aufgrund der Beratung im Stadtentwickungsausschuss zu RD-Nr. 1319-IX (Anlage 1) erging der Auftrag an die Verwaltung zur abschließenden Beratung der Zufahrtssituation zum FriedWald die entscheidungsrelevanten Daten zu ergänzen bzw. zu aktualisieren. Hierzu soll das Zahlenmaterial zum Verkehrsaufkommen im Rahmen einer erneuten Verkehrszählung aktualisiert und die Kosten für ein erforderliches Planfeststellungsverfahren und die Kosten für eine Linksabbiegespur auf der B 51 ermittelt werden. Ebenfalls sollte die Frage geklärt werden, ob ein Shuttle-Service eine Entschärfung der bestehenden Situation bringen kann und inwieweit sich die FriedWald GmbH an den Kosten beteiligt. Vor Beginn der Sitzung des Betriebsausschusses „Forstbetrieb“ erhalten die Ausschussmitglieder die Gelegenheit, sich vor Ort über die aktuelle Zufahrtssituation, die Trassenführung einer alternativen Zuwegung, die diesbezüglichen genehmigungsrelevanten landschafts- und artenschutzrechtlichen Belange sowie die zu beachtenden forstrechtlichen Aspekte zu informieren. Wegen der im Rahmen des Ortstermins zu bewältigenden langen Wegstrecke wurde ein Bus der Firma Prawert, Iversheim, gemietet, der die Ausschussmitglieder um 16.30 Uhr am Rathaus abholt und zu den geplanten Besichtigungspunkten fährt. Dort werden die Verfasserin der als Anlage 2 beigefügten Machbarkeitsstudie, Frau Dipl. Geografin Lomb, die wesentlichen Inhalte ihrer Studie und ein Vertreter des Forstbetriebes die zu beachtenden forstwirtschaftlichen und -rechtlichen Aspekte erläutern. Zu der Sitzung selbst wurden Vertreter der FriedWald GmbH eingeladen, die zur Beantwortung von Fragen, die die Zufahrtsproblematik und den FriedWaldbetrieb betreffen, zur Verfügung stehen und Auskunft zu einer möglichen Kostenbeteiligung geben sollen. Nachstehend werden die Ergebnisse des vom Stadtentwicklungsausschuss an die Verwaltung ergangenen Prüfungsauftrages dargestellt: 1. Ergebnis der Verkehrszählung Es wurden insgesamt 3 Verkehrszählungen (Anlage 3) durchgeführt. Die Messstelle befand sich bei den ersten beiden Zählungen auf dem Teilstück zwischen der Einmündung der Straße „Auf dem Katzenberg“ (Zufahrtstraße zum Sportplatz) und der Antoniuskapelle. Bei der dritten Zählung in der Zeit vom 11.02. – 23.02.2015 befand sich die Messstelle im Bereich der Straße „Am Bloch“. Bei der ersten Verkehrszählung in der Zeit vom 15.05.2014, 16.00 Uhr, bis zum 27.05.2014, 13.59 Uhr, fanden entsprechend der nachstehenden Auswertung folgende Fahrzeugbewegungen (Fahrzbew.) statt: - Fahrzbew. in beide Richtungen insgesamt - davon Fahrzbew. in der Hauptverkehrszeit von 9.00 – 20.00 Uhr - Fahrzbew. in beide Richtungen in der Hauptverkehrszeit je Stunde - Fahrzbew. Richtung FriedWald in der Hauptverkehrszeit je Stunde 1.420 Fahrzbew. 1.333 Fahrzbew. 9,45 Fahrzbew. 4 - 5 Fahrzbew. Das höchste Fahrzeugaufkommen ist am Samstag, dem 17.05.2014, in der Zeit von 15.00 – 16.00 Uhr zu verzeichnen. In dieser Zeit fanden insgesamt 54 Fahrzeugbewegungen in Richtung FriedWald und zurück in Richtung Iversheim statt. Dies entspricht 27 in Richtung FriedWald gefahrener Fahrzeuge/Std. Die zweite Verkehrszählung fand in der Zeit vom 29.10.2014, 13.00 Uhr bis zum 19.11.2014, 16.59 Uhr, statt. Für diesen Zeitraum wurden 3 Auswertungsprotokolle erstellt. Seite 3 von Ratsdrucksache 195-X a. Zeitraum vom 29.10.2014, 13.00 Uhr, bis 05.11.2014, 15.59 Uhr - Fahrzbew. in beide Richtungen insgesamt - davon Fahrzbew. in der Hauptverkehrszeit von 9.00 – 20.00 Uhr - Fahrzbew. in beide Richtungen in der Hauptverkehrszeit je Stunde - Fahrzbew. Richtung FriedWald in der Hauptverkehrszeit je Stunde 1.390 Fahrzbew. 1.367 Fahrzbew. 17 - 18 Fahrzbew. 8 – 9 Fahrzbew. Das höchste Fahrzeugaufkommen ist am Samstag, dem 01.11.2014 (Allerheiligen) in der Zeit von 15.00 – 16.00 Uhr zu verzeichnen. In dieser Zeit fanden insgesamt 79 Fahrzeugbewegungen in Richtung FriedWald und zurück in Richtung Iversheim statt. Dies entspricht 39-40 in Richtung FriedWald gefahrener Fahrzeuge/Std. Zu diesem Wert ist Folgendes anzumerken: Am Feiertag „Allerheiligen“ und am 02.11.2014 fanden die beiden FriedWald-Gedenktage statt. Die Gedenkveranstaltungen an diesen beiden Tagen als auch die Zeit um den Feiertag Allerheiligen selbst führen zu einer höheren Frequentierung des FriedWaldes. Der an beiden Tagen vor und nach den Veranstaltungen von 9.00 – 13.30 Uhr eingerichtete Shuttleservice und die Sperrung der Zufahrt zum FriedWald in Höhe der Einmündung zum Katzenberg kann hier erkennbar nur zum Teil eine Entlastung schaffen. Demzufolge war das Verkehrsaufkommen am 01.11.2014 mit 496 Fahrzeugbewegungen und am 02.11.2014 mit 337 Fahrzeugbewegungen jeweils in der Zeit von 9.00 – 20.00 Uhr überdurchschnittlich hoch und relativiert damit die Fahrzeugbewegungen in vorgenanntem Zeitraum. Ohne diese beiden außergewöhnlichen Tage lagen die Fahrzeugbewegungen in beide Richtungen in der Hauptverkehrszeit je Stunde rechnerisch bei 7. b. Zeitraum vom 05.11.2014, 7.00 Uhr, bis 12.11.2014, 17.59 Uhr - Fahrzbew. in beide Richtungen insgesamt - davon Fahrzbew. in der Hauptverkehrszeit von 9.00 – 20.00 Uhr - Fahrzbew. in beide Richtungen in der Hauptverkehrszeit je Stunde - Fahrzbew. Richtung FriedWald in der Hauptverkehrszeit je Stunde 889 Fahrzbew. 843 Fahrzbew. 9 - 10 Fahrzbew. 4 - 5 Fahrzbew. Das höchste Fahrzeugaufkommen ist am Sonntag, dem 09.11.2014, in der Zeit von 14.00 – 15.00 Uhr zu verzeichnen. In dieser Zeit fanden insgesamt 45 Fahrzeugbewegungen in Richtung FriedWald und zurück in Richtung Iversheim statt. Dies entspricht 23 in Richtung FriedWald gefahrener Fahrzeuge/Std. c. Zeitraum vom 12.11.2014, 0.00 Uhr, bis 19.11.2014, 16.59 Uhr - Fahrzbew. in beide Richtungen insgesamt - davon Fahrzbew. in der Hauptverkehrszeit von 9.00 – 20.00 Uhr - Fahrzbew. in beide Richtungen in der Hauptverkehrszeit je Stunde - Fahrzbew. Richtung FriedWald in der Hauptverkehrszeit je Stunde 757 Fahrzbew. 732 Fahrzbew. 8 - 9 Fahrzbew. 4 - 5 Fahrzbew. Das höchste Fahrzeugaufkommen ist am Sonntag, dem 14.11.2014, in der Zeit von 16.00 – 17.00 Uhr zu verzeichnen. In dieser Zeit fanden insgesamt 29 Fahrzeugbewegungen in Richtung FriedWald und zurück in Richtung Iversheim statt. Dies entspricht 15 in Richtung FriedWald gefahrener Fahrzeuge/Std. Die dritte Verkehrszählung fand in der Zeit vom 11.02.2015, 12.00 Uhr, bis zum 23.02.2015, 17.00 Uhr, im Bereich der Straße „Am Bloch“ statt. Das Messgerät wurde auf dem Streckenabschnitt zwischen dem Einmündungsbereich der „Mühlengasse“ und der Erftbrücke zur Straße „An der Ley“ positioniert. Die ermittelten Fahrzeugbewegungen bilden den auf der Straße „Am Bloch“ stattfindenden Durchgangsverkehr (u. a. in Richtung FriedWald) sowie den innerörtlichen Ziel- und Quellverkehr ab. Seite 4 von Ratsdrucksache 195-X Entsprechend der nachstehenden Auswertung fanden folgende Fahrzeugbewegungen (Fahrzbew.) statt: - Fahrzbew. in beide Richtungen insgesamt - davon Fahrzbew. in der Hauptverkehrszeit von 9.00 – 20.00 Uhr - Fahrzbew. in beide Richtungen in der Hauptverkehrszeit je Stunde 5.384 Fahrzbew. 4.405 Fahrzbew. 33 - 34 Fahrzbew. Das höchste Fahrzeugaufkommen ist am 16.02.2015 (Rosenmontag), in der Zeit von 17.00 18.00 Uhr zu verzeichnen. In dieser Zeit fanden insgesamt 74 Fahrzeugbewegungen in beide Richtungen statt. Bewertung Aufgrund der vorhandenen Hinweisbeschilderung, der Beschreibung des Anfahrweges auf der Homepage der FriedWald GmbH und der GPS-Navigation wird der Kraftfahrzeugverkehr von der Euskirchener Straße kommend über die Straßen „Am Bloch“, An der Ley und den Buschhöhlenweg in Richtung FriedWald geführt Mit durchschnittlich 8 – 10 in der Hauptverkehrzeit in Richtung FriedWald und zurück fahrender Fahrzeuge je Stunde stellt das Verkehrsaufkommen für die im Bereich des Buschhöhlenweges wohnenden Anlieger keine erheblich Belastung dar. Hier dürfte allenfalls der erhöhte Kraftfahrzeugverkehr an den Wochenenden (samstags und sonntags), an denen häufig größere Beisetzungen stattfinden und Wanderer sowie „normale“ FriedWald-Besucher unterwegs sind, als störend empfunden werden. An den bislang überwiegend beisetzungsfreien Wochentagen von montags bis mittwochs ist das Fahrzeugaufkommen in Richtung FriedWald sehr gering. Deutlich anders stellt sich hingegen das Verkehrsaufkommen in der Straße „Am Bloch“ mit den in der Hauptverkehrzeit gemessenen 33 - 34 Fahrzeugbewegungen/Std. dar. Zusätzlich zum bereits erkennbar höheren Anliegerverkehr nimmt diese Straße einen wesentlichen Teil des Durchgangsverkehrs zum bzw. vom FriedWald auf. 2. Teilnehmerzahlen anlässlich von Beisetzungen, Baumauswahlterminen und sonstigen Veranstaltungen Anlage 4 enthält eine Übersicht der Teilnehmerzahlen anlässlich von Beisetzungen, Baumauswahlterminen und sonstigen Veranstaltungen für den Zeitraum vom 02.05.2014 bis 31.12.2014. o Beisetzungen Beisetzungen (BEI) finden regelmäßig donnerstags, freitags und samstags in der Zeit von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt (Ausnahme: Wochenfeiertag). Jeder Termin wird mit 1,5 Stunden angesetzt, so dass maximal 6 Termine täglich (überwiegend sind es allerdings 5 Termine) durchgeführt werden. Der Mittwoch wird bislang als Ausweichtag genutzt, soweit die anderen Tage (Donnerstag bis Samstag) ausgebucht sind. Montags und dienstags - und heute auch noch mittwochs - werden vorbereitende Tätigkeiten (z.B. Grabaushub, Freischneidearbeiten) durchgeführt. Seit der Eröffnung des FriedWaldes im März 2006 entwickelte sich die Anzahl der Beisetzungen wie folgt: 11.03. – 31.12.2006 01.01. – 31.12.2007 01.01. – 31.12.2008 01.01. – 31.12.2009 01.01. – 31.12.2010 01.01. – 31.12.2011 01.01. – 31.12.2012 01.01. – 31.12.2013 01.01. – 31.12.2014 146 Beisetzungen 240 Beisetzungen 262 Beisetzungen 262 Beisetzungen 373 Beisetzungen 420 Beisetzungen 424 Beisetzungen 512 Beisetzungen 528 Beisetzungen Seite 5 von Ratsdrucksache 195-X Von den in der Zeit vom 02.05.2014 – 31.12.2014 durchgeführten 338 Beisetzungen verteilten sich die Teilnehmerzahlen wie folgt: 0 – 5 Teilnehmer 6 – 10 Teilnehmer 11 – 20 Teilnehmer 21 – 30 Teilnehmer 31 – 50 Teilnehmer 51 – 100 Teilnehmer über 100 Teilnehmer o 82 Beisetzungen 103 Beisetzungen 81 Beisetzungen 33 Beisetzungen 20 Beisetzungen 14 Beisetzungen 5 Beisetzungen Baumauswahltermine (BA) Kunden die sich für eine Beisetzung im FriedWald entschieden haben, wählen gemeinsam mit dem FriedWaldförster den Bestattungsbaum aus. Regelmäßig nehmen an diesen Baumauswahlterminen 1 – 3 Personen teil. Die Termine finden überwiegend donnerstags bis samstags statt. o Sonntagsdienste (SD) An verschiedenen Sonntagen ist der FriedWaldförster Janotte in der Zeit von 11.00 – 16.00 Uhr vor Ort, um Besuchern des FriedWaldes oder Wanderern für Fragen rund um den FriedWald und die Beisetzung in der Natur zur Verfügung zu stehen und - soweit gewünscht – Waldführungen durchzuführen. Es handelt sich um individuell anreisende Personen, so dass ein Shuttleservice ausscheidet. o Waldführungen (WF) Im Jahr 2014 fanden insgesamt 21 Waldführungen statt. Die Anmeldung zu den Waldführungen erfolgt über die Homepage der FriedWald GmbH. o FriedWaldtag Am 18.05.2014 fand der FriedWaldtag mit 36 Teilnehmern statt, zu dem Kunden mit persönlichem Anschreiben eingeladen wurden. o Waldinfotag Am 26.10.2014 fand ein Waldinfotag mit 80 Teilnehmern statt, zu dem Interessenten mit persönlichem Anschreiben eingeladen wurden. o Ökumenische Gedenkfeiern (Gedenkfeiern) An Allerheiligen und am darauffolgenden Sonntag finden Gedenkfeiern auf dem FriedWaldgelände statt, zu denen die Angehörigen von in den letzten 12 Monaten beigesetzten Verstorbenen eingeladen werden. An diesen Tagen wird ein Shuttleservice angeboten. Bewertung: Die hohe Zahl der Beisetzungen darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich 55 % der Beisetzungen in einem Bereich von 0 – 10 Teilnehmern bewegen. Lediglich zu 6 % der Beisetzungen kommen mehr als 50 Teilnehmer. Die teilnehmerstarken Beisetzungen und die gut frequentierten Sonderveranstaltungen (z. B. die ökumenischen Gedenkfeiern) führen zu einem entsprechend starken Verkehrsaufkommen, das die Wahrnehmung der Anlieger (Belastung durch den Zielverkehr in Richtung FriedWald) sicherlich prägt Seite 6 von Ratsdrucksache 195-X 3. Schaffung einer alternativen Zuwegung zum FriedWald Von der Ingenieurgesellschaft Gotthardt & Knipper, Gemünd, wurde im Jahr 2008 eine Verkehrsleitplanung mit Vorschlägen für eine weitere Zuwegung zum FriedWald mit dem Ziel der Verkehrsentlastung der Ortslage Iversheim vorgestellt. Die Planung favorisiert eine neue Zufahrt beginnend ab dem gegenüber der ehemaligen Firma Hettner in die B 51 einmündenden Wirtschaftsweg, die von dort über vorhandene, wegen ihrer Steillage teilweise als Serpentine angelegte Forstwirtschaftswege und neu auszubauende Streckenabschnitte zur St. Antonius-Kapelle verläuft. 3.1 Machbarkeitsstudie In der Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde vom 14.04.2014 (Anlage 4 der Rd.-Nr. 1319-IX) wurde darauf hingewiesen, dass die Trasse der geplanten Zuwegung im Landschaftsschutzgebiet liegt und die Verbote nach Ziffer 2.2-0 des Landschaftsplanes (allgemeine Verbote zu Landschaftsschutzgebieten) berührt. Entsprechend sind artenschutzrechtliche Untersuchungen und ein landschaftspflegerischer Begleitplan sowie eine Befreiung nach § 69 Landschaftsschutzgesetz NW erforderlich. Insbesondere die sich hieraus ergebenden Hürden für eine Realisierung des Projektes „FriedWaldzuwegung“ haben die Verwaltung veranlasst, Frau Dipl. Geografin Ute Lomb, Bonn, mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie zu beauftragen, in der die im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigenden artenschutz-, landschaftsschutz- und forstrechtlichen Belange dargelegt und bewertet werden. Zudem enthält die Studie Aussagen zu den voraussichtlichen Baukosten, den Kosten für das Bebauungsplanverfahren und die Gutachterkosten sowie die Kosten für den Ausgleich des baulichen Eingriffs nach Landschaftsrecht. Im Rahmen des vor der Ausschusssitzung geplanten Ortstermins sowie in der Sitzung selbst wird Frau Lomb die wesentlichen Inhalte der Studie erläutern. 3.2 Kosten der Linksabbiegespur von der B 51 Hinsichtlich der Kosten für die Herstellung der Linksabbiegespur von der B 51 hat die Ingenieurberatung Lorenz, Nitterscheid, dankenswerter Weise die Kostenschätzung für die Linksabbiegespur zum Gelände der ehemaligen Maschinenfabrik Hettner zur Verfügung gestellt (Anlage 5). Danach werden sich die Baukosten auf rund 51.700,00 € belaufen. 3.3. Anforderungsprofil an die alternative Zuwegung Durch die Schaffung einer neuen außerhalb der Ortslage Iversheim verlaufenden Zuwegung zum FriedWald soll der derzeit ausschließlich durch den Ort fließende Zielverkehr weitestgehend unterbunden werden. Um dies zu erreichen, müssen neben dem Bau der Zuwegung verkehrslenkende Maßnahmen, z. B. Änderung der Hinweisbeschilderung, der Beschreibung des Anfahrweges auf der Homepage der FriedWald GmbH und der GPS-Navigation, erfolgen. Allerdings werden diese Maßnahmen und selbst die Anordnung eines Durchfahrverbotes hinter dem Einmündungsbereich der Straße „Auf dem Katzenberg“ nur dann den erhofften Erfolg haben, wenn die neue Zufahrt eine in Bezug auf die derzeit gegebene Anfahrsituation gleichwertige Alternative darstellt. Letzteres wird entscheidend von der Qualität des Straßenausbaues und der Straßenunterhaltung (u. a. Streu- und Räumdienst), der Streckenführung und -länge sowie der Topografie abhängen. Überlegungen, dass aus Kostengründen lediglich ein Minimalausbau ausreicht, muss vor diesem Hintergrund eine Absage erteilt werden. Im Übrigen sind an eine Straße, die dem allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr zu dienen bestimmt ist, weit höhere Anforderungen an die Verkehrssicherheit zu stellen, als an einen nicht allgemein nutzbaren Wirtschaftsweg/Forstweg. Seite 7 von Ratsdrucksache 195-X Bezogen auf die Qualität des Straßenausbaues ist zudem von Bedeutung, dass ein Großteil der geplanten Trasse über einen Forstweg verläuft. Dieser wird im Rahmen des nach wie vor stattfindenden Holzeinschlages zur Holzabfuhr (u. a. durch Schwerlast-LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 40 t) genutzt. Spätestens dann, wenn dieser Forstweg als öffentliche, für den gesamten Kraftfahrzeugverkehr bestimmte Straße, gewidmet wird, ergeben sich aus der gleichzeitigen Nutzung als Holzabfuhrweg besondere Anforderungen an die Tragfähigkeit der Straße sowie die Notwendigkeit zur Herstellung von Ausweichbuchten. Die seinerzeit von der Ingenieurgesellschaft Gotthard & Knipper favorisierte Trasse ist so gewählt, dass die Zuwegung mit Ausnahme des im Hangbereich liegenden Teilstückes am Rande des FriedWald-Geländes verläuft. Eine die FriedWaldfläche in ihrer gesamten Ausdehnung durchquerende Straße verbietet sich aus Gründen der dann unvermeidbaren Störung dieser Ruhestätte durch den Kraftfahrzeugverkehr; insbesondere dann, wenn Beisetzungen stattfinden. Bewertung: Entsprechend der Machbarkeitsstudie sind an den Aus- und Neubau einer von Kraftfahrzeugen aller Art nutzbaren öffentlichen Straße im Landschaftsschutzgebiet erhebliche Anforderungen aus Sicht des Naturschutzes zu stellen. Zudem ist durch die Überplanung der Waldfläche eine Waldumwandlungsgenehmigung nach § 39 Landesforstgesetz NRW erforderlich. Selbst wenn die geplante Zuwegung die in der Studie aufgezeigten hohen Hürden der Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen überwinden sollte, entstehen neben den Baukosten Kosten für den Ausgleich des baulichen Eingriffs nach Landschaftsrecht und Kosten für den Ausgleich des Verlustes an Wald (Umwandlung des Waldes) nach Forstrecht, gegebenenfalls Kosten für Maßnahmen zum Artenschutz, Gutachterkosten sowie Kosten für das Bebauungsplanverfahren. Realistisch sind nach dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie (Ziffer 5) Gesamtkosten für die Planung und den Bau der Zuwegung sowie den Ausgleich nach Landschafts- und Forstrecht in Höhe von mindestens 500.000,00 €. Zudem ist die für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr gewidmete Straße zu unterhalten; so müssten allein für den Räum- und Streudienst im Durchschnitt jährlich 1.580,00 € aufgewandt werden. Zudem wären die Baukosten mit 2.800,00 €/p.a (1,666% von 168.000,00 €). abzuschreiben. Im Übrigen muss bezweifelt werden, dass sich ortskundige FriedWaldbesucher selbst bei entsprechender Beschilderung davon abhalten lassen, die weitaus einfachere Zufahrt durch den Ort Iversheim zu nutzen. 4. Kann ein Shuttle-Service die bestehende Situation entschärfen? Gemeinsam mit der FriedWald GmbH wurde der Fragestellung nachgegangen, ob durch einen Shuttle-Service eine nachhaltige Reduzierung des durch die Ortslage Iversheim führenden Kraftfahrzeugverkehrs in Richtung FriedWald erzielt werden kann. Von der FriedWald GmbH wurde hierzu ein Angebot beim Busbetrieb Prawert aus Bad Münstereifel-Iversheim eingeholt, von dem bereits der Shuttle-Service an den FriedWald Gedenktagen und den drei Direktmarketingterminen durchführt wird. Demnach würde ein 20ig-Sitzer Bus 300,00 – 400,00 € am Tag kosten. Selbst dann, wenn man den Shuttle-Service auf die an rund 48 Samstagen im Jahr stattfindenden Beisetzungstermine beschränkt, wären hierfür rund 14.000,00 – 19.000,00 €/p.a. aufzuwenden. Diese Mehrkosten können nicht auf den FriedWaldkunden, als den Veranlasser der Beisetzung, umgelegt werden, da dieser weder rechtlich noch tatsächlich dazu verpflichtet werden kann, dass die anreisenden Trauergäste den Shuttle-Service nutzen. Seite 8 von Ratsdrucksache 195-X Der Erfolg des Shuttle-Service hängt daher wesentlich von der freiwilligen Mitwirkung des Veranlassers der Beisetzung ab. Nur er hat die Möglichkeit, bei der Einladung zur Beisetzung, den lediglich ihm bekannten Kreis der Trauergäste, auf dieses Angebot hinzuweisen. Die FriedWald GmbH kann diese Information allenfalls allgemein über die Homepage transportieren. Bei der praktischen Umsetzung ist Folgendes zu beachten: Der Shuttle-Bus braucht für die Hin- und Rückfahrt zum FriedWald unter Berücksichtigung der Ein- und Ausstiegszeiten der Fahrgäste mindestens 20 - 25 Minuten. Die Trauergäste reisen erfahrungsgemäß individuell, das heißt zu unterschiedlichen Zeiten an und müssen ggf. entsprechend lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Diejenigen, die erst kurz vor dem Beisetzungstermin anreisen, können den Service nicht mehr nutzen. Für größere Trauergesellschaften von mehr als 20 Personen, die nicht auf einmal transportiert werden können, ergeben sich somit teilweise Wartezeiten im oben beschriebenen Umfang. Erfahrungsgemäß sind allerdings die wenigsten bereit, so „lange“ zu warten; sie werden es daher vorziehen, mit dem eigenen Pkw zum FriedWald zu fahren. Bewertung Die Kosten für den Shuttle-Service und die bei Beisetzungen zu beachtenden Besonderheiten (individuelle Anreise der Trauergäste, überwiegend nicht bekannter Personenkreis) lassen Zweifel an der Effizienz des Shuttle-Service aufkommen. 2. Rechtliche Würdigung Eine rechtliche Verpflichtung zur Herstellung einer neuen Zufahrt zum FriedWald besteht nicht. Insoweit wäre die Begründung einer solchen freiwilligen Leistung vor dem Hintergrund der städtischen Haushaltslage und des die Stadt verbindlich selbstbindenden ratsbeschlossenen Konsolidierungsziels, ab dem Jahr 2022 wieder einen ausgeglichenen Haushalt aufstellen zu können, bedenklich. Zumal aufgrund von Verkehrszählungen und durchschnittlich 22 Teilnehmern an einer Bestattung (Stand: 31.12.14) auf keine objektiv übermäßige Verkehrsbelastung geschlossen werden kann. Auf die Auflagen der Kommunalaufsicht in der Genehmigung des fortgeschriebenen Haushaltssicherungskonzeptes (vgl. RD 1187-IX/Z-3) wird daher hingewiesen. Daraus ist zu folgern, dass bei der Neubegründung einer freiwilligen Leistung deren Wirtschaftlichkeit nachgewiesen werden muss, was bei der Herrichtung einer neuen FriedWald-Zufahrt nicht darstellbar ist. Eine Abwälzung auf den Forstbetrieb als Eigentümerin der FriedWald-Flächen scheitert, vorbehaltlich einer weitergehenden Berechnung, an den §§ 9 ff. der Eigenbetriebsverordnung, weil damit die wirtschaftliche Gefährdung der originären Zweckbestimmung des Forstbetriebes nicht ausgeschlossen werden kann, insbesondere wenn die bereits zur Haushaltssicherung beschlossenen Belastungen des Forstbetriebes mit berücksichtigt werden. Vertragliche oder sonstige rechtlich relevante Ansprüche gegen die GmbH, aus denen eine Kostenbeteiligung für die Herrichtung einer neuen FriedWald-Zufahrt abzuleiten wäre, bestehen nicht. 3. Finanzielle Auswirkungen Siehe Ziffer 1 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Hinsichtlich der bestehenden Zufahrtssituation gibt es keine wirtschaftlich vertretbare Alternative. Allerdings sind Verbesserungen im Rahmen von organisatorischen Maßnahmen möglich. So könnten Beisetzungen zukünftig auch dienstags und mittwochs durchgeführt werden, so dass das Verkehrsaufkommen anstatt auf drei zukünftig auf fünf Tage verteilt wird. Seite 9 von Ratsdrucksache 195-X Auch der von der Verwaltung vorgeschlagene Bau eines Parkplatzes gegenüber der Antoniuskapelle, der bereits Beratungsgegenstand im Stadtentwicklungsausschuss (RD. 131-IX - 26. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Parkplatz am FriedWald“; hier: Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB) war, sollte realisiert werden. Zu diesem Lösungsvorschlag wurde in der vorbezeichneten Ausschussvorlage folgendes ausgeführt: „Der derzeit vorhandene Parkplatz ist in seiner Kapazität begrenzt. Insbesondere bei größeren Beisetzungen oder auch an Feiertagen, wenn die Besucherzahl deutlich höher ist, reicht die dort vorhandene Parkplatzkapazität nicht aus. Bei guten und trockenen Witterungsverhältnissen wird dann eine der Antoniuskapelle gegenüberliegende und in städtischem Eigentum befindliche Wiesenfläche als Ausweich- bzw. Behelfsparkplatz genutzt. Bei schlechtem Wetter bzw. längeren Regenperioden ist dies allerdings nicht möglich. Dann kommt es immer wieder dazu, dass die Parkplatzsuchenden in die Ortschaft Iversheim zurückfahren, um dort eine Parkmöglichkeit zu finden. Dieser Parkplatzsuchverkehr ist für die Anwohner störend und stark belastend. Durch die Schaffung von zusätzlichen Parkmöglichkeiten in direkter Nähe zum FriedWald könnte dieser Parkplatzsuchverkehr stark reduziert oder sogar ganz eingestellt werden. Die Belastung der Anwohner würde dadurch stark minimiert, die derzeit teilweise verkehrlich angespannte Situation könnte deutlich entschärft werden.“ 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Auf den Aus- bzw. Neubau einer für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr nutzbaren alternativen Zuwegung zum FriedWald Iversheim wird wegen der hohen planungsrechtlichen Anforderungen insbesondere in Bezug auf den Natur- und Landschaftsschutz sowie der wirtschaftlich nicht vertretbaren Kosten verzichtet. Zur Verbesserung der Verkehrssituation in den betroffenen Bereichen der Ortslage Iversheim wird die Verwaltung beauftragt 1. Beisetzungen, Baumauswahltermine sowie Waldführung zukünftig auch dienstags und mittwochs durchzuführen, um das Verkehrsaufkommen auf fünf und nicht wie bislang auf drei Tage zu verteilen; 2. die Planungen für den Bau eines Parkplatzes gegenüber der Antoniuskapelle, der bereits Beratungsgegenstand im Stadtentwicklungsausschuss (RD. 131-IX - 26. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Parkplatz am FriedWald“; hier: Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB) war, fortzuführen.