Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Ratsdrucksache 1319-IX)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
2,4 MB
Datum
18.03.2015
Erstellt
05.03.15, 17:12
Aktualisiert
05.03.15, 17:12

Inhalt der Datei

Anlage 1 zu RD 195-X Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 23.04.2014 - Der Bürgermeister Az: 10.3 Nr. der Ratsdrucksache: 1319-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 29.04.2014 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: FriedWaldzuwegung; hier: Antrag der CDU-Stadtratsfraktion vom 07.04.2014 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr R. Schmitz __________________________________________________________________________ ( X )Kosten €: s. textl. Ausführungen ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( X ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( X )Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1319-IX 1. Sachverhalt: Der Antrag der CDU-Stadtratsfraktion ist als Anlage 1 beigefügt. Hinsichtlich der Verkehrsanbindung des FriedWaldes ist zunächst darauf hinzuweisen, dass im Vorfeld der Einrichtung des FriedWaldes sowohl in den gefertigten und beratenen Ratsdrucksachen als auch in den fraktionellen und interfraktionellen Besprechungen von einer ausreichenden Verkehrsinfrastruktur ausgegangen wurde. Im Rahmen der Vertragsverhandlungen mit der Fa. FriedWald GmbH (nachfolgend nur noch als GmbH bezeichnet) wurde bzgl. einer hinreichenden Befestigung und Herrichtung der Zuwegung zum FriedWald einschließlich des Baues von zwei Ausweichbuchten eine Einmalzahlung durch die GmbH zugesagt. Diese Kostenbeteiligung durch die GmbH wurde zudem in einer Zusatzvereinbarung zum Geschäftsbesorgungs- und Dienstvertrag vertraglich vereinbart und in der Folge realisiert und zweckentsprechend verwendet. Mit zunehmender Vermarktung und Belegung des FriedWaldes wurde aus der Dorfbevölkerung heraus ein erhöhtes Verkehrsaufkommen thematisiert. Das Thema „Neue Zufahrt zum FriedWald Bad Münstereifel“ wurde dann zum Gegenstand des Antrages der CDU-Stadtratsfraktion vom 26.05.2008 und der daraufhin erfolgten Beratungen im Betriebsausschuss „Forstbetrieb“, Strukturförderungsausschuss sowie Bau- und Feuerwehrausschuss (Ratsdrucksache Nr. 1373 mit Zusatzerläuterungen). Damals sind von der Ingenieurgesellschaft Gotthardt & Knipper, Gemünd, Vorschläge für eine weitere Zuwegung zum FriedWald mit dem Ziel der Verkehrsentlastung der Ortslage Iversheim vorgestellt worden. Die Planung sah entsprechend dem als Anlage 2 beigefügten Entwurf eine neue Zufahrt beginnend ab dem gegenüber der ehemaligen Firma Hettner in die B 51 einmündenden Wirtschaftsweg vor, der von dort über vorhandene, wegen ihrer Steillage teilweise als Serpentine angelegte Forstwirtschaftswege und neu auszubauende Streckenabschnitte zur St. Antonius-Kapelle verlaufen sollte. In Abhängigkeit von den Kosten für die Anbindung an die B 51 belief sich die damalige Kostenschätzung für den Streckenabschnitt ab der B 51 bis Anbindung Wirtschaftsweg nach Iversheim auf 130.000 – 150.000 €. Vorläufiger Schlusspunkt in der Angelegenheit war die Mitteilung der Verwaltung in der Sitzung des Bau- und Feuerwehrausschusses vom 10.02.2009, dass eine neue Anbindung an die B 51 in Höhe der ehemaligen Hettnerfabrik nicht erfolgen kann, da der Landesbetrieb hierzu seine Zustimmung versagt hat. Nach weiteren Alternativen zur Entlastung des Ortes Iversheim vom Zielverkehr in Richtung FriedWald wurde damals nicht weiter gesucht, weil für die hier allein in Frage kommende Möglichkeit, den Ort durch eine Nord-/Ostumgehung zu entlasten, bereits eine Stellungnahme des Erftverbandes (Anlage 3) vom 08.10.2008 vorlag, in der eine zwischen Arloff und Iversheim mit einer Überquerung der Erft verlaufende Trasse als problematisch angesehen wurde. Das bei dieser Zufahrtsmöglichkeit zu errichtende Brückenbauwerk hätte im Übrigen zu erheblichen Baukosten im höheren sechsstelligen Bereich geführt. Auch die vom Erftverband vorgeschlagenen Trassenalternativen über Arloff oder den Arloffer Weg hätten bei der ersten Alternative zu einer Verlagerung des Verkehrsaufkommens in den Ort Arloff und bei der zweiten ebenfalls zur Errichtung eines Brückenbauwerkes mit erheblichem Kostenaufwand geführt. Aufgrund des erneut vorliegenden Antrages hat die Verwaltung eine Anfrage an den Landesbetrieb Straßen NRW gerichtet und um Stellungnahme gebeten, Seite 3 von Ratsdrucksache 1319-IX 1. 2. ob die Abstufung der B 51 zur Landstraße und die geplante Anbindung der ehemaligen Fabrik Hettner die rechtlichen und technischen Anforderungen an die Schaffung einer Linksabbiegemöglichkeit in den Einmündungsbereich der geplanten FriedWald-Zuwegung vereinfachen wird; welche Voraussetzungen (z.B. Veränderung der Verkehrsführung, Bau einer Linksabbiegespur) für die Anbindung der geplanten FriedWald-Zuwegung in jedem Fall geschaffen werden müssen. Mit E-Mail vom 14.04.2014 hat der Landesbetrieb wie folgt geantwortet: 1. Durch die Abstufung der B 51 zur Landstraße ändern sich die technischen und geometrischen Anforderungen beim Anschluss an die freien Strecken der klassifizierten Straße nicht. D.h. ein Anschluss der FriedWaldzufahrt ist nur nach Herstellung einer Linksabbiegespur möglich. 2. Ob in Verbindung mit der Anlegung der Linksabbiegespur zum Hettner-Gelände bessere oder einfachere Möglichkeiten für den Bau der Linksabbiegespur zum FriedWald entstehen, muss im Rahmen einer näheren Planung untersucht werden. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn beide Zufahrten im direkten räumlichen Zusammenhang stehen. Des Weiteren ist zu prüfen, ob und ggf. unter welchen Bedingungen eine solche für den Kraftfahrzeugverkehr auszubauende und zu widmende Zuwegung, die durch eine im Landschaftsschutzgebiet liegende Waldfläche führt, von der Unteren Landschaftsbehörde genehmigt wird. Hierzu hat die Untere Landschaftsbehörde mit Schreiben vom 14.04.2014 Stellung genommen (Anlage 4). Demnach wäre für das Projekt eine artenschutzrechtliche Untersuchung und ein landschaftspflegerischer Begleitplan sowie eine Befreiung nach § 69 Landschaftsschutzgesetz erforderlich. Der Herrichtung einer neuen Zufahrt zum FriedWald wäre zudem gem. Straßen- und Wegegesetz NRW ein Planfeststellungsverfahren unter der Federführung der Bezirksregierung Köln oder alternativ ein Bebauungsplanverfahren durch die Stadt vorzuschalten, um alle von dem Bauvorhaben betroffenen öffentlichen und privaten Belange miteinander abzuwägen und widerstrebende Interessen auszugleichen. Unabhängig davon, ob schlussendlich alle Voraussetzungen zur Realisierung des Projektes erfüllt sind bzw. werden, vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass bei den damals geschätzten Kosten für den Bau der Zuwegung von mindestens 130.000 €, den erkennbar aufwendigen und somit kostspieligen Planungskosten und den zukünftigen, nicht zu unterschätzenden Aufwendungen für die Straßenunterhaltung, der wirtschaftliche Betrieb des FriedWaldes nachhaltig in Frage gestellt wird. 2. Rechtliche Würdigung Eine rechtliche Verpflichtung zur Herstellung einer neuen Zufahrt zum FriedWald besteht nicht. Insoweit wäre die Begründung einer solchen freiwilligen Leistung vor dem Hintergrund der städtischen Haushaltslage und des die Stadt verbindlich selbstbindenden ratsbeschlossenen Konsolidierungsziels, ab dem Jahr 2022 wieder einen ausgeglichenen Haushalt aufstellen zu können, bedenklich. Zumal aufgrund von Verkehrszählungen und durchschnittlich 20 Teilnehmern an einer Bestattung (Stand: 31.12.12) auf keine objektiv übermäßige Verkehrsbelastung geschlossen werden kann. Auf die Auflagen der Kommunalaufsicht in der Genehmigung des fortgeschriebenen Haushaltssicherungskonzeptes (vgl. RD 1187-IX/Z-3) wird daher hingewiesen. Daraus ist zu folgern, dass bei der Neubegründung einer freiwilligen Leistung deren Wirtschaftlichkeit nachgewiesen werden muss, was bei der Herrichtung einer neuen FriedWald-Zufahrt nicht darstellbar ist. Eine Abwälzung auf den Forstbetrieb als Eigentümerin der FriedWald-Flächen scheitert, vorbehaltlich einer weitergehenden Berechnung, an den §§ 9 ff. der Eigenbetriebsverordnung, weil damit die wirtschaftliche Gefährdung der originären Zweckbestimmung des Forstbetriebes nicht ausgeschlossen werden kann, insbesondere wenn die bereits zur Haushaltssicherung beschlossenen Belastungen des Forstbetriebes mit berücksichtigt werden. Seite 4 von Ratsdrucksache 1319-IX Vertragliche oder sonstige rechtlich relevante Ansprüche gegen die GmbH, aus denen eine Kostenbeteiligung für die Herrichtung einer neuen FriedWald-Zufahrt abzuleiten wäre, bestehen nicht. Gleichwohl wurde bei der GmbH schriftlich nachgefragt, ob eine Kostenbeteiligung denkbar ist. Eine Antwort liegt jedoch noch nicht vor. 3. Finanzielle Auswirkungen Weder die Einmalkosten von mindestens 130.000 € für die Herrichtung einer alternativen FriedWald-Zufahrt noch die Begleichung laufender Aufwendungen sind im Wirtschaftsplan 2014 des Forstbetriebes enthalten. Das gilt auch für die Kostenübernahme einer erforderlich werdenden Linksabbiegespur auf der B 51, deren Kostenumfang ebenfalls im sechsstelligen Bereich anzusiedeln ist. Zu den wirtschaftlichen Folgen beim Forstbetrieb verweise ich auf die Ausführungen bei 2. Der städtische Doppelhaushalt 2014/2015 sieht ebenfalls keine Mittel für eine neue Zufahrt zum FriedWald vor. Dem stehen infolge des nicht nachlassenden Drucks auf die städtischen Finanzen im Übrigen auch die unter 2. angeführten Auflagen der Kommunalaufsicht entgegen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Durch die geplante und im Wirtschaftsplan 2014 des Forstbetriebes veranschlagte Errichtung eines Parkplatzes gegenüber der St. Antonius-Kapelle (vgl. RD 1311-IX) ist ein Beitrag zur Entlastung des Verkehrsaufkommens zu erwarten, weil Parkplatzsuchverkehr in der Ortslage Iversheim stark reduziert werden kann. Die bisherigen Einlassungen beteiligter Behörden, die gewonnenen Erkenntnisse im Rahmen statistischer Erhebungen und die finanz- und betriebswirtschaftliche Betrachtung zeigen darüber hinausgehend auf, dass die Veränderung der jetzigen Zufahrt zum FriedWald mit erheblichen rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Problemen behaftet ist. Bevor dies jedoch in ein abschließendes politisches Votum mündet, sollten aus Sicht der Verwaltung folgende Daten aktualisiert bzw. ermittelt werden: − das Verkehrsaufkommen im Rahmen einer erneuten Verkehrszählung, − die Kosten für ein erforderliches Planfeststellungsverfahren und − die Kosten einer Linksabbiegespur. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: Zur abschließenden Beratung der Zufahrtssituation zum FriedWald Bad Münstereifel sind die entscheidungsrelevanten Daten zu ergänzen bzw. zu aktualisieren. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, das Zahlenmaterial zum Verkehrsaufkommen im Rahmen einer erneuten Verkehrszählung zu aktualisieren, die Kosten für ein erforderliches Planfeststellungsverfahren und die Kosten für eine Linksabbiegespur auf der B 51 zu ermitteln und dem Stadtentwicklungsausschuss schnellstmöglich unter vorheriger Einbindung des Betriebsausschusses Forstbetrieb zu berichten. Christlich Demokratische Union Harald Krauß Stadt Bad Münstereifel Herrn Bürgermeister Büttner Marktstraße 11 Fraktionsvorsitzender Odesheimer Weg 11a 53902 Bad Münstereifel (02257) 3328 Telefon (0178) 44 922 40 Mobil 53902 Bad Münstereifel harald.krauss.bm@t-online.de Bad Münstereifel, den 7.April 2014 Antrag hier.: Friedwaldzuwegung, Stadtenwicklungsausschuss 29.04.2014 Sehr geehrter Bürgermeister, die CDU-Fraktion beantragt eine Überprüfung von möglichen Alternativen der Zuwegung zum Friedwald Bad Münstereifel-Iversheim. Begründung: Die derzeit bestehende Zuwegung durch die Ortslage Iversheim zum Friedwald Bad Münstereifel stellt wegen der zunehmenden Frequentierung eine erhebliche Belastung für die Anwohner der betroffenen Strassen dar. Die im Genehmigungsverfahren dargestellten Zahlen der Besucher werden bei weitem übertroffen, die Zuwegung ist der Verkehrsbelastung nicht angemessen. Die bevorstehende Abstufung der B 51 zu einer Landstrasse könnte Möglichkeiten einer alternativen Zuwegung im Bereich der ehemaligen Fabrik Hettner bieten. Ausserdem ist durch die Ansiedlung der Firma Sebastian Burggraf im Gebäude der ehemaligen Fabrik Hettner eine Anbindung derselben an die heutige B 51 und spätere Landstrasse geplant; im Zuge dieser Änderungen könnte auch eine alternative Zuwegung zum Friedwald realisiert werden. Mit freundlichen Grüßen Harald Krauß 1 Der Landrat Postanschrift: Kreis Euskirchen 53877 Euskirchen Stadt Bad Münstereifel -AbgabenabteilungHerr Rudolf Schmitz Marktstraße 15 53902 Bad Münstereifel Abt. Aktenzeichen: 60.3/67.38.104 bearbeitet von: Frau Hänfling Durchwahl: 02251-15-536 Telefax: 02251-15-654 E-Mail: anne.haenfling@kreis-esukirchen.de Dienstgebäude: Jülicher Ring 32 Zimmer: A 209 Datum: Servicezeiten: 14. 04. 2014 Mo. – Do.: 8.30 -15.30 Uhr Fr.: 8.30 -12.30 Uhr Vermerk Naturschutz und Landschaftspflege hier: Naturschutzrechtliche Einschätzung betreffend Aus- und Neubau eines Zubringerweges zum Friedwald Iversheim Sehr geehrter Herr Schmitz, gemäß Ihrer Anfrage vom 10. 04. 2014 kann ich Ihnen folgende Auskünfte erteilen: Die betreffende Strecke liegt im Landschaftsschutzgebiet 2.2-5 "Wälder im Naturraum Münstereifeler Wald / Münstereifeler Tal" und im schützenswerten Biotop BK 5406-200 "Iversheimer Wald", ein sehr ausgedehnter Bestand aus z.T. sehr alten Eichen. Außerdem liegt es in einer Biotopverbundfläche mit besonderer Bedeutung VB-K-5406-011 "Flamersheimer-Muenstereifeler Wald oestlich von Bad Muenstereifel" mit diversen Leitarten der ungestörten Altwäder (u. a. Bechsteinfledermaus, Schwarzstorch, Wildkatze) Der Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes umfasst u. a.: • Lebens- und Rückzugsraum und Vernetzungselement zahlreicher nach der Roten Liste NRW gefährdeter, in ihrem Bestand bedrohter Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensgemeinschaften • zur Erhaltung als großflächiges zusammenhängendes störungsarmes und landschaftsbildprägendes Waldareal, insbesondere in seiner Bedeutung als Verbreitungsgebiet für die Wildkatze. • u. v. m. Telefon: (02251) 15-0 Telefax: (02251) 15-666 mailbox@kreis-euskirchen.de www.kreis-euskirchen.de USt-Id Nr. DE 122393798 Gläubiger-ID: DE4020200000003614 Konten der Kreiskasse: Kreissparkasse Euskirchen IBAN: DE20 3825 0110 0001 0000 17 SWIFT-BIC: WELADE D1 EUS VR-Bank Nordeifel eG IBAN: DE56 3706 9720 0100 1750 29 SWIFT-BIC: GENO DE D1 SLE ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK -2- Der Aus- und Neubau von Straßen im Landschaftsschutzgebiet berührt die Verbote nach Ziffer 2.2-0 des Landschaftsplanes (allgemeine Verbote zu Landschaftsschutzgebieten) Nr. 1a: "bauliche Anlagen zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern" Nr. 1b: "Straßen, Wege, Reitwege oder sonstige Verkehrsanlagen zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern" Nr. 7: "den Grundwasserspiegel zu verändern, Bewässerungs-, Entwüsserungs- oder andere den Wasserhaushalt oder die Wasserchemie verändernde Maßnahmen - auch durch die Verlegung von Drainageleitungen - vorzunehmen". - betrifft evt. Straßenentwässerung Nr. 9: "Verfestigungen, Versiegelungen, Aufschüttungen, Verfüllungen, Abgrabungen, Ausschachtungen, Sprengungen oder sonstige Veränderungen von Fels-, Boden- oder Geländegestalt vorzunehmen. Nr. 13: " Wald umzuwandeln (…) Artenschutzrechtliche Untersuchungen sowie ein Landschaftspflegerischer Begleitplan wären in jedem Fall auszuarbeiten, um die genauen Auswirkungen des Projektes beurteilen zu können. Die Untere Landschaftsbehörde kann eine Ausnahme nur zulassen, wenn feststeht, dass die geplante Maßnahme weder den Charakter des Gebietes verändert noch dem Schutzzweck zuwiderläuft. Dies ist beim Aus- und Neubau von Wegen durch das relativ ungestörte Gebiet nicht der Fall. Hier käme eine Befreiung nach § 69 LG NW in Betracht, die mit Beteiligung des Beirates zu erfolgen hätte. Die Befreiung kann erlassen werden, wenn beispielsweise überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls der Allgemeinheit dies erfordern. Ob dies der Fall wäre, kann hier nicht abschließend geklärt werden. Kritisch zu beurteilen wäre der tatsächliche Entlastungsvorteil, denn ein Teil der Besucher würde dennoch den örtlichen Weg benutzen. Evt. würde hier sogar ein noch viel stärker frequentierter "Rundweg" entstehen. Es sind im Besonderen auch die Belange gem. Landesforstgesetz betroffen (zuständig hier sind die Forstbehörden) mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Anne Hänfling