Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
97 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
02.06.15, 17:13
Aktualisiert
02.06.15, 17:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 01.06.2015
- Der Bürgermeister Az: 43-10-00
Nr. der Ratsdrucksache: 259-X
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus
09.06.2015
Rat
23.06.2015
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan;
hier: Personalförderung des KICK und Jugendtreff Arloff durch den Kreis Euskirchen
hier: SPD-Antrag vom 02.04.2015
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Berichterstatter: Herr Dederichs
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Bildungsausschuss
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 259-X
1. Sachverhalt:
Als Anlage 1 ist der SPD-Antrag vom 02.04.2015 dieser Ratsdrucksache beigefügt.
Der Kreis ist verpflichtet, mit Wirkung zum 01.01.2016 einen neuen Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan zu verabschieden. Der aktuelle Kinder- und Jugendförderplan wurde am
12.04.2011 durch den Kreistag für den Zeitraum vom 01.01.2012 bis 31.12.2015 verabschiedet.
Der Kommunale Kinder- und Jugendförderplan soll in der Regel für die Dauer einer Legislaturperiode die verlässliche Finanzierung für bedarfsgerechte Angebote und Maßnahmen in den Handlungsfeldern Offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit
(Schulsozialarbeit und Jugendberufshilfe), und Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz sicherstellen. Aus Gründen der Planungssicherheit für die Träger soll ein entsprechender Kreistagsbeschluss bereits im Juni 2015 gefasst werden.
Aufgrund der diesbezüglichen Anfrage des Kreises Euskirchen (siehe Anlage 2) hat die Verwaltung im Vorfeld der Sitzung des hiesigen Ausschusses mit Schreiben vom 04.05.2015 eine Zwischennachricht (siehe Anlage 3) erteilt.
Im Stadtgebiet von Bad Münstereifel betreibt der Ortsverband des Kinderschutzbund zwei offene
Jugendeinrichtungen, das „Kick“ in Bad Münstereifel und das „Gate 47“ in Arloff. Dies fördert das
Kreisjugendamt derzeit mit 1,09 Fachkraftstellen.
Herr Volker Haas vom Kinderschutzbund wird in der Sitzung einen Bericht über die Arbeit in den
Jugendeinrichtungen geben.
Aufgrund zurückgehender Jugendeinwohnerwerte müsste die Zahl der kreisweit 12,81 Fachkraftstellen (FKS) auf 10,81 ab 2016 reduziert werden; dies hätte für Bad Münstereifel eine Reduzierung von 1,09 auf 0,81 FKS zur Folge.
Es lässt sich aber auch die Auffassung vertreten, dass es sich hier um eine Fortführungsaufgabe
handelt. Da die hier geleistete Jugendarbeit sehr wertvoll ist, könnte daher dem Vorschlag der
SPD-Fraktion entsprochen werden.
Problematisch ist, dass derzeit die Auswirkungen auf das ratsbeschlossene Haushaltssicherungskonzept noch nicht absehbar sind.
2. Rechtliche Würdigung
Der Kreis Euskirchen ist auf der Grundlage der §§ 2, 4, 11 und 86 SGB VIII örtlich zuständig für
die hier bestimmten Leistungen der öffentlichen Jugendpflege. Leistungen der Stadt Bad Münstereifel an den Kinderschutzbund als Träger dieser Jugendeinrichtungen sind im haushaltsrechtlichen Kontext als freiwillige Leistungen zu bezeichnen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Neben den Auswirkungen, die die Kreisförderung der Fachkraftstellen auf die Kreisumlage entfaltet, entrichtet die Stadt Bad Münstereifel jährlich aus eigenen Mitteln einen Zuschuss in Höhe von
25.000 € zu den Sachkosten des Betriebs der beiden offenen Jugendeinrichtungen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
./.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
./.
Seite 3 von Ratsdrucksache 259-X
7. Beschlussvorschlag:
1. Der Bericht von Herrn Haas wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Rat und Verwaltung der Stadt Bad Münstereifel erkennen die Arbeit in den Jugendzentren des
Deutschen Kinderschutzbundes, Ortsverband Bad Münstereifel, als äußerst effektiv und gut an.
3. Der Rat der Stadt Bad Münstereifel spricht sich für eine Fortführung der offenen Kinder- und
Jugendarbeit im Stadtgebiet Bad Münstereifel im bisherigen Stellenumfang (1,09 Fachkraftstellen)
über den 31.12.2015 hinaus unter dem Vorbehalt aus, dass dies im Rahmen der Haushaltsberatungen 2016 und der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Bad Münstereifel haushverträglich möglich ist.
Die Verwaltung wird beauftragt, dies gegenüber dem Kreis Euskirchen mitzuteilen.