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Allgemeine Vorlage (Sitzungsvorlage)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
86 kB
Datum
17.02.2014
Erstellt
03.01.14, 13:13
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
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Inhalt der Datei

Schulverband Kreuzau-Nideggen Der Verbandsvorsteher BE: Herr Steg Kreuzau, 19.11.2013 - VorIagen-Nr: 412013 - - öffentlicher Teil - Sitzungsvorlage für die Verbandsversammlung des Schulverbandes Kreuzau-Nideggen 02.12.2013 Fortbestand der Gereonschule Boich Am 16. Oktober 2013 hat Schulministerin Sylvia Löhrmann die „Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke“ unterzeichnet. In § 1 dieser VO ist geregelt, dass für Förderschulen mit dem Förcierschwerpunkt Lernen 144 Schülerinnen und Schüler (SuS) und für Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Sprache 55 SuS in der Primarstufe und 66 SuS in der Sekundarstufe 1 erforderlich sind. Derzeit werden in der Gereonschule insgesamt 58 SuS mit einem dieser beiden Förcierschwerpunkte beschult. Die VO regelt, dass vorübergehend die Schulen auch mit der Hälfte der erforderlichen Schülerzahlen weiter betrieben werden können. Auch diese Zahl kann in Boich allerdings nicht erreicht werden. Hinzu kommt, dass der Landtag NRW in der Sitzung am 16.10.2013 das 9. Schulrechtsänderungsgesetz beschlossen hat. Diese Änderung ist im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW zwischenzeitlich veröffentlicht worden und damit auch rechtskräftig. Mit diesem Schulrechtsänderungsgesetz soll die VN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen umgesetzt werden. Ab dem Schuljahr 2014/2015 haben demnach Eltern von Kindern mit Förderbedarf das Recht, die Schule für ihr Kind frei zu wählen. Schon jetzt zeigt sich, dass vermehrt SuS mit den Förderschwerpunkten Lernen und Sprache in Regelschulen aufgenommen werden. Insbesondere in der Sekundarschule Kreuzau-Nideggen wird in Fortführung der bisherigen Praxis der Hauptschule Nideggen Wert darauf gelegt, dass diese Kinder integriert werden. Aber auch in verschiedenen Grundschulen der Kommunen, aus denen Kinder die Gereonschule besuchen können, wird seit einiger Zeit bereits gemeinsamer Unterricht erteilt, d.h. dass auch in diesen Schulen SuS mit verschiedenen Förderbeciarfen unterrichtet werden. Dies führt selbstverständlich dazu, dass die Anmeldezahlen in den Förderschulen rückläufig sind. Es ist davon auszugehen dass die Gereonschule Boich eine der ca. 300 Förderschulen in NRW sein wird, deren Bestand im Rahmen der Fortführung des Inklusionsgedankens gefährdet sein wird, da die erforderlichen Schülerzahlen nicht mehr erreicht werden können. Als Anlage ist eine Übersicht beigefügt, aus der hervorgeht, in welchem Jahr wie viele SuS entlassen werden und aus welchen Kommunen diese kommen. Der Schulleiter, Herr Dahlmanns, hat bereits in verschiedenen Gremien ein Konzept SchuIische Inklusion im Dürener Südkreis“ vorgestellt, mit dem die Betreuung der SuS mit Förderbedarf in den Schulzentren Nideggen und Kreuzau sowie in der Gemeinde Vettweiß sichergestellt werden soll. Dabei geht er davon aus, dass an allen drei Standorten (oder auch nur an den Standorten Nideggen und Kreuzau, wenn Vettweiß nicht mit einbezogen werden kann) ein schulischer Lernort gegründet werden soll. Dieses Konzept ist auch der Generalistin für lnklusion im Kreis Düren, Frau Lürken, und dem für die Förderschulen zuständigen Schulrat im Kreis Düren, Herrn Schevardo, bekannt. Nach intensiven Gesprächen mit beiden muss festgestellt werden, dass eine Umsetzbarkeit dieses Konzeptes nicht gesehen wird, zumal auch rechtliche Gründe entgegenstehen. Ein wesentlicher Punkt ist, dass zunächst alle Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung im Kreis Düren aufgelöst werden müssten, um die vorgeschlagenen schulischen Lernorte einrichten zu können. Ein Träger einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen ist der Kreis Düren (Erich-Kästner-Schule). Es wurde jedoch bestätigt, dass es keine Bestrebungen gibt, diese Schule in nächster Zeit zu schließen mit der Folge, dass das Konzept des Herrn Dahlmanns allenfalls als Schulversuch umgesetzt werden könnte. Hierzu müsste ein entsprechender Antrag an das Schulministerium gestellt werden, den das Schulamt im Kreis Düren aber nicht unterstützen würde. Auch wenn eine wohnortnahe Beschulung wie bisher nicht mehr in allen Fällen sichergestellt werden kann, wird seitens des Schuiträgers vorgeschlagen, die Gereonschule zum Ende des Schuljahres 2014/2015 zu schließen. Bekräftigt wird diese Meinung mit der Haltung der Bezirksregierung Köln, die mit Schreiben vom 06.11.2013 mitgeteilt hat, dass von der Ausschreibung einer in Kürze freiwerdenden Leitungsstelle abgesehen werde, da die Fortführung der Schule im Hinblick auf die in Kürze in Kraft tretende Mindestgrößenverordnung für Förderschulen nicht möglich erscheint. Selbstverständlich muss sichergestellt sein, dass die zum Ende des Schuljahres 2014/2015 noch an der Schule angemeldeten Schülerinnen und Schüler zu anderen Schulen wechseln können. Hierzu ist bereits die Unterstützung des Schulamtes zugesagt. II, Haushaltsmäßige Auswirkungen: Haushaltsmäßige Auswirkungen ergeben sich frühestens ab Mitte 2015 durch die Schließung der Schule. III. Beschlussvorschlag: Der Verbandsvorsteher wird beauftragt, die notwendigen Schritte einzuleiten, um die Förderschule Gereonschule zum Ende des Schuljahres 2014/2015 schließen zu können, insbesondere die Entscheidungen der jeweiligen Räte in den beteiligten Kommunen herbeizuführen. iner endgültigen Entscheidung Ist die Verbandsversammlung erneut zu beteiligen. ndsvorsteher: Ramm - IV. Beratunqseriebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: Anlage -2- Schülerzahlen der Gereonschule Boich PLZ Ort 52372 Kreuzau 52372 Schlagsteiri 52372 Bolch 52372 Thurn 52385 Nideggen 52385 Abenden 52351 Düren 52355 Lendersdorf Hergarten 52396 Hausen 52393 Großhau 52396 Heimbach 52372 Kreuzau 52372 Kreuzau 52372 Stockheim 52372 Stockheirn Drove 32391 Vettweiß 52391 SalIer 52391 Jakobwüllesheim 52353 Düren 52399 Merzenich 52396 Hergarten 52393 Gey 52391 Gladbach 52353 Düren 52393 Hürtgenwald 52391 Gladbach 52372 Kreuzau 52372 Stockheim 52372 Winden 52372 Drove 52372 Untermaubach 52385 Wollersheim 52391 Soller j2391 Müddersheim 52396 Hasenfeld 52396 Hergarten 52391 VettweiB 52391 Sievernich 52396 Heimbach 52393 Kleinhau 52393 Gey 52372 Drove 52385 Embken 52372 Drove 52391 SalIer 52372 Winden 52391 Frolt.zheim 52372 Kreuzau 52391 Sievernich 52393 Hürtgenwald 52393 Gey 52372 Kreuzau 52396 Hasenfe?d 52385 Schmidt 52372 Stockheim 52385 Berg Schulbesuchsjahre 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 9 9 9 9 9 9 9 9 9 9 9 9 8 8 8 8 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 6 6 6 6 6 5 5 5 5 4 4 4 4 4 4 3 4 2 2 1 Lernstufe 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 9 9 9 9 9 9 9 9 9 9 9 9 9 8 8 8 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 6 6 6 6 5 5 5 4 4 4 3 3 3 3 3 2 2 1 1 Anlage zu VL-Nr. 4/2013 Entlassjahr SchWerzahlen SchJ2Ol3/2014 2014 58 SchJ 2014/2015 2015 47 SchJ 201512016 2016 34 SchJ 201612017 2017 31 SchJ 2017(2018 2018 20 SchJ 201 8I2019 2019 16 SchJ 201912020 2020 13 SchJ 2020/2021 2021 9 2022 2023 SchJ 202112022 4 SchJ 202212023 2