Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
86 kB
Datum
17.02.2014
Erstellt
03.01.14, 13:13
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Schulverband Kreuzau-Nideggen
Der Verbandsvorsteher
BE: Herr Steg
Kreuzau, 19.11.2013
-
VorIagen-Nr:
412013
-
-
öffentlicher Teil
-
Sitzungsvorlage
für die
Verbandsversammlung des Schulverbandes
Kreuzau-Nideggen
02.12.2013
Fortbestand der Gereonschule Boich
Am 16. Oktober 2013 hat Schulministerin Sylvia Löhrmann die „Verordnung über die
Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke“ unterzeichnet. In § 1 dieser VO ist
geregelt, dass für Förderschulen mit dem Förcierschwerpunkt Lernen 144 Schülerinnen und
Schüler (SuS) und für Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Sprache 55 SuS in der
Primarstufe und 66 SuS in der Sekundarstufe 1 erforderlich sind. Derzeit werden in der
Gereonschule insgesamt 58 SuS mit einem dieser beiden Förcierschwerpunkte beschult. Die VO
regelt, dass vorübergehend die Schulen auch mit der Hälfte der erforderlichen Schülerzahlen
weiter betrieben werden können. Auch diese Zahl kann in Boich allerdings nicht erreicht werden.
Hinzu kommt, dass der Landtag NRW in der Sitzung am 16.10.2013 das 9.
Schulrechtsänderungsgesetz beschlossen hat. Diese Änderung ist im Gesetz- und
Verordnungsblatt NRW zwischenzeitlich veröffentlicht worden und damit auch rechtskräftig. Mit
diesem Schulrechtsänderungsgesetz soll die VN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen
umgesetzt werden. Ab dem Schuljahr 2014/2015 haben demnach Eltern von Kindern mit
Förderbedarf das Recht, die Schule für ihr Kind frei zu wählen.
Schon jetzt zeigt sich, dass vermehrt SuS mit den Förderschwerpunkten Lernen und Sprache in
Regelschulen aufgenommen werden. Insbesondere in der Sekundarschule Kreuzau-Nideggen
wird in Fortführung der bisherigen Praxis der Hauptschule Nideggen Wert darauf gelegt, dass
diese Kinder integriert werden. Aber auch in verschiedenen Grundschulen der Kommunen, aus
denen Kinder die Gereonschule besuchen können, wird seit einiger Zeit bereits gemeinsamer
Unterricht erteilt, d.h. dass auch in diesen Schulen SuS mit verschiedenen Förderbeciarfen
unterrichtet werden. Dies führt selbstverständlich dazu, dass die Anmeldezahlen in den
Förderschulen rückläufig sind.
Es ist davon auszugehen dass die Gereonschule Boich eine der ca. 300 Förderschulen in NRW
sein wird, deren Bestand im Rahmen der Fortführung des Inklusionsgedankens gefährdet sein
wird, da die erforderlichen Schülerzahlen nicht mehr erreicht werden können. Als Anlage ist eine
Übersicht beigefügt, aus der hervorgeht, in welchem Jahr wie viele SuS entlassen werden und aus
welchen Kommunen diese kommen.
Der Schulleiter, Herr Dahlmanns, hat bereits in verschiedenen Gremien ein Konzept SchuIische
Inklusion im Dürener Südkreis“ vorgestellt, mit dem die Betreuung der SuS mit Förderbedarf in
den Schulzentren Nideggen und Kreuzau sowie in der Gemeinde Vettweiß sichergestellt werden
soll. Dabei geht er davon aus, dass an allen drei Standorten (oder auch nur an den Standorten
Nideggen und Kreuzau, wenn Vettweiß nicht mit einbezogen werden kann) ein schulischer Lernort
gegründet werden soll. Dieses Konzept ist auch der Generalistin für lnklusion im Kreis Düren, Frau
Lürken, und dem für die Förderschulen zuständigen Schulrat im Kreis Düren, Herrn Schevardo,
bekannt. Nach intensiven Gesprächen mit beiden muss festgestellt werden, dass eine
Umsetzbarkeit dieses Konzeptes nicht gesehen wird, zumal auch rechtliche Gründe
entgegenstehen. Ein wesentlicher Punkt ist, dass zunächst alle Förderschulen mit dem
Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung im Kreis Düren aufgelöst werden
müssten, um die vorgeschlagenen schulischen Lernorte einrichten zu können. Ein Träger einer
Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen ist der Kreis Düren (Erich-Kästner-Schule). Es wurde
jedoch bestätigt, dass es keine Bestrebungen gibt, diese Schule in nächster Zeit zu schließen mit
der Folge, dass das Konzept des Herrn Dahlmanns allenfalls als Schulversuch umgesetzt werden
könnte. Hierzu müsste ein entsprechender Antrag an das Schulministerium gestellt werden, den
das Schulamt im Kreis Düren aber nicht unterstützen würde.
Auch wenn eine wohnortnahe Beschulung wie bisher nicht mehr in allen Fällen sichergestellt
werden kann, wird seitens des Schuiträgers vorgeschlagen, die Gereonschule zum Ende des
Schuljahres 2014/2015 zu schließen. Bekräftigt wird diese Meinung mit der Haltung der
Bezirksregierung Köln, die mit Schreiben vom 06.11.2013 mitgeteilt hat, dass von der
Ausschreibung einer in Kürze freiwerdenden Leitungsstelle abgesehen werde, da die Fortführung
der Schule im Hinblick auf die in Kürze in Kraft tretende Mindestgrößenverordnung für
Förderschulen nicht möglich erscheint. Selbstverständlich muss sichergestellt sein, dass die zum
Ende des Schuljahres 2014/2015 noch an der Schule angemeldeten Schülerinnen und Schüler zu
anderen Schulen wechseln können. Hierzu ist bereits die Unterstützung des Schulamtes
zugesagt.
II, Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Haushaltsmäßige Auswirkungen ergeben sich frühestens ab Mitte 2015 durch die Schließung der
Schule.
III. Beschlussvorschlag:
Der Verbandsvorsteher wird beauftragt, die notwendigen Schritte einzuleiten, um die Förderschule
Gereonschule zum Ende des Schuljahres 2014/2015 schließen zu können, insbesondere die
Entscheidungen der jeweiligen Räte in den beteiligten Kommunen herbeizuführen.
iner endgültigen Entscheidung Ist die Verbandsversammlung erneut zu beteiligen.
ndsvorsteher:
Ramm
-
IV. Beratunqseriebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
Anlage
-2-
Schülerzahlen der Gereonschule Boich
PLZ
Ort
52372 Kreuzau
52372 Schlagsteiri
52372 Bolch
52372 Thurn
52385 Nideggen
52385 Abenden
52351 Düren
52355 Lendersdorf
Hergarten
52396 Hausen
52393 Großhau
52396 Heimbach
52372 Kreuzau
52372 Kreuzau
52372 Stockheim
52372 Stockheirn
Drove
32391 Vettweiß
52391 SalIer
52391 Jakobwüllesheim
52353 Düren
52399 Merzenich
52396 Hergarten
52393 Gey
52391 Gladbach
52353 Düren
52393 Hürtgenwald
52391 Gladbach
52372 Kreuzau
52372 Stockheim
52372 Winden
52372 Drove
52372 Untermaubach
52385 Wollersheim
52391 Soller
j2391 Müddersheim
52396 Hasenfeld
52396 Hergarten
52391 VettweiB
52391 Sievernich
52396 Heimbach
52393 Kleinhau
52393 Gey
52372 Drove
52385 Embken
52372 Drove
52391 SalIer
52372 Winden
52391 Frolt.zheim
52372 Kreuzau
52391 Sievernich
52393 Hürtgenwald
52393 Gey
52372 Kreuzau
52396 Hasenfe?d
52385 Schmidt
52372 Stockheim
52385 Berg
Schulbesuchsjahre
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
9
9
9
9
9
9
9
9
9
9
9
9
8
8
8
8
7
7
7
7
7
7
7
7
7
7
6
6
6
6
6
5
5
5
5
4
4
4
4
4
4
3
4
2
2
1
Lernstufe
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
9
9
9
9
9
9
9
9
9
9
9
9
9
8
8
8
7
7
7
7
7
7
7
7
7
7
7
6
6
6
6
5
5
5
4
4
4
3
3
3
3
3
2
2
1
1
Anlage zu VL-Nr. 4/2013
Entlassjahr
SchWerzahlen
SchJ2Ol3/2014
2014
58
SchJ 2014/2015
2015
47
SchJ 201512016
2016
34
SchJ 201612017
2017
31
SchJ 2017(2018
2018
20
SchJ 201 8I2019
2019
16
SchJ 201912020
2020
13
SchJ 2020/2021
2021
9
2022
2023
SchJ 202112022
4
SchJ 202212023
2