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Beschlussvorlage (SPD-Antrag vom 21.05.2015)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
139 kB
Erstellt
02.06.15, 17:13
Aktualisiert
02.06.15, 17:13
Beschlussvorlage (SPD-Antrag vom 21.05.2015)

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Inhalt der Datei

Sozialdemokratische Partei Deutschlands Stadtratsfraktion Bad Münstereifel SPD – Stadtratsfraktion Bad Münstereifel Markstraße 11, 53902 Bad Münstereifel Stadt Bad Münstereifel Bürgermeister Büttner Marktstr. 11 53902 Bad Münstereifel Marktstraße 11 53902 Bad Münstereifel Internet: www.spd-badmuenstereifel.de e-mail: info@spd-badmuenstereifel.de Datum: 21.05.2015 Skater-Anlage im „Goldenen Tal“ Sehr geehrter Herr Bürgermeister Büttner, die die SPD-Stadtratsfraktion beantragt als Tagesordnungspunkt das Thema „Skater-Anlage im „Goldenen Tal““ für die nächste Sitzung des Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus aufzunehmen. Hierzu möge der Ausschuss folgendes beschließen: Der Ausschuss spricht sich für eine Herrichtung der Skater-Anlage aus, die eine Nutzung entsprechend dem Nutzungszweck der Anlage ermöglicht. Hierzu wird die Stadtverwaltung beauftragt mit den Nutzern, insbesondere dem Initiator der Petition, Alexander Kehle, die notwendigen Maßnahmen zu ermitteln und eine Umsetzung dieser Maßnahmen dem Ausschuss vorzustellen bzw. im Rahmen der Zuständigkeit der laufenden Verwaltung umzusetzen. Begründung: Die Skater-Anlage ist im Rahmen der Grundstücksübertragung des Eifelbad-Parkplatzes verlagert worden. Durch die derzeitige Herrichtung der Anlage bzw. des Umfeldes ist eine Nutzung der Anlage für die überwiegend jugendlichen Nutzer stark eingeschränkt. Bad Münstereifel will für seine Bewohner aller Altersklassen ein Freizeitangebot vorhalten. Die Skater-Anlage wurde am alten Standort positiv in Anspruch genommen. Sie stellte für viele jungen Einwohner ein sinnvolles Freizeitangebot dar. Die Anlage ist darüber hinaus in der jüngeren Vergangenheit durch die Initiative Privater mit Privatmitteln aufgearbeitet und wieder nutzbar gemacht worden. Dieses Engagement darf nicht durch eine unzureichende Herrichtung blockiert werden. Mit freundlichen Grüßen Anton Schmitz