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Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der Abfallentsorgung der Stadt Bedburg im Haushaltsjahr 2004)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der Abfallentsorgung der Stadt Bedburg im Haushaltsjahr 2004) Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der Abfallentsorgung der Stadt Bedburg im Haushaltsjahr 2004) Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der Abfallentsorgung der Stadt Bedburg im Haushaltsjahr 2004) Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der Abfallentsorgung der Stadt Bedburg im Haushaltsjahr 2004)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-147/2003 Sitzungsteil Fachbereich IV Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss Bemerkungen: 18.11.2003 Betreff: Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der Abfallentsorgung der Stadt Bedburg im Haushaltsjahr 2004 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg im Jahr 2004 zuzustimmen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Nachfolgend die Gegenüberstellung der Gebühren im laufenden Jahr mit den Gebühren aus der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2004: Behälter 80 l 120 l 240 l 770 l 1.100 l 3 Stück 70 l Sack Restmüll 2004 2003 Je Leerung in € 6,73 6,02 10,09 9,03 20,18 18,07 64,74 57,97 92,48 82,81 17,67 15,81 Die Kosten der Biotonne und der kompostierbaren Säcke werden in die Gebühr des Restmüllgefäßes eingerechnet. Der Anschlussgrad der Biotonne beträgt in der Stadt Bedburg derzeit 65 %. Der Eigenkompostiererabschlag ist nach der Gebührenberechnung für das Jahr 2004 in folgender Höhe zu gewähren (beinhaltet die Bereitstellungsgebühr für die nicht in Anspruch genommene Tonne): Behälter Abschlag 2004 80 l 120 l 240 l 770 l 1.100 l 12,50 € 18,50 € 34,50 € 106,50 € 150,50 € Abschlag 2003 (für 9 Monate!) 7,50 € 10,00 € 17,50 € 50,50 € 71,50 € Die Restmüllgebühr im Jahr 2004 erhöht sich im Vergleich zum laufenden Jahr je Entleerung um ca. 11,5 %, allerdings verringert sich die durchschnittliche Entleerungshäufigkeit der Restmüllbehälter aufgrund des Überganges eines Teiles des Restmülls in die Biotonne. Außerdem sind die sich ergebenden Zahlen und Gebührensätze nur vor dem Hintergrund eines sich stark reduzierenden sog. Gesamtliteraufkommens, auf das die anfallenden Kosten zu verteilen sind, zu verstehen, welches sich im Vergleich zum Vorjahr (19.973.370 l) um 9,5 % auf 18.068.620 l verringert. Ursächlich hierfür ist neben der Verringerung von Entleerungshäufigkeiten auch die Tendenz zur Wahl bzw. zum Wechsel auf kleinere Restmüllgefäße. Die zu zahlende Gebühr bei 12 Pflichtleerungen und die zu zahlende Vorausleistung für das Jahr 2004 auf der Basis der durchschnittlichen Entleerungshäufigkeit je Gefäßart betragen wie folgt: Behältergröße 80 l 120 l 240 l 770 l 1.100 l Gebühr bei 12 Pflichtleerungen 80,76 € 121,08 € 242,16 € 776,88 € 1.109,76 € Entleerungshäufigkeit je Behälterart 14 16 18 21 29 Vorausleistungen Vorausleistungen im Jahr 2003 94,22 € 90,30 € 161,44 € 153,51 € 363,24 € 343,33 € 1.359,54 € 1.507,22 € 2.681,92 € 2.898,35 € STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Aus der Bevölkerung wurde der Wunsch geäußert, die Vorausleistungen auf Basis einer Leerungsanzahl zu erheben, welche zur unterjährigen Abrechnung des Hauseigentümers mit Mietern gut geeignet ist. So wurde als Beispiel vorgetragen, die Vorauszahlung auf Basis von 18 Leerungen zu erheben, wenn für eine Tonnengröße die durchschnittliche Entleerungshäufigkeit realistisch mit 16 anzusetzen sei. Damit könnten einem Mieter statt 1,33 dann 1,5 Leerungen in Rechnung gestellt werden. Die Verwaltung schlägt vor, diesem Wunsch nicht zu entsprechen und die Vorauszahlungen weiterhin auf der Basis der durchschnittlichen Leerungszahl je Behältergröße zu erheben. Ansonsten wären, folgt man etwa den Zahlen im obigen Beispiel, mit der Abrechnung der Vorauszahlungen im darauffolgenden Jahr überdurchschnittlich oft hohe Erstattungen (Minderleerungen) an die Grundstückseigentümer zu leisten bzw. ebenso überdurchschnittlich oft hohe Nachzahlungen zu veranlagen. Erneute Wünsche, das Abrechnungsverfahren dann in umgekehrter Richtung auf den heutigen Stand wieder zu ändern, wären absehbar. Das Restmüllaufkommen hat sich bedingt durch den gestiegenen Anschlussgrad der Biotonne seit dem 01.04.2003 verringert und wird mit 3.910 Tonnen in die Berechnung 2004 eingestellt. Die Gebührenberechnung 2003 berücksichtigt hier noch eine Tonnage von 4.440. Dies entspricht einer Verringerung von 11,94 %. Das Aufkommen Grünabfall und Bioabfall hat sich in den Gebührenbedarfsberechnungen wie folgt verändert: Grünabfälle Bioabfälle 2004 640 t 4.538 t 2003 2.300 t 300 t In der Gebührenbedarfsberechnung 2004 wird der „Wilde Müll“ mit 370 Tonnen angesetzt. Für das Jahr 2003 wurde mit einer Tonnage von 275 t kalkuliert, im Ergebnis zeichnet sich z. Zt. ein Wert von 300 – 320 t ab. Zu berücksichtigen ist, dass die Abfallart „Wilder Müll“ auch die zweimal wöchentliche Entleerung von ca. 330 Straßenpapierkörben im Stadtgebiet enthält, so dass schätzungsweise die Hälfte (5 kg je Papierkorb x 104 Entleerungen je Jahr = 171,6 t) des sog. „Wilden Mülls“ tatsächlich aus einer „geordneten“ Abfallentsorgung stammt. Das Aufkommen an Sperrmüll hat sich gegenüber der Gebührenberechnung für das Jahr 2003 (1.300 Tonnen) um 760 Tonnen verringert auf 540 Tonnen. Die Deponiegebühren des Erftkreises für das Jahr 2004 sind wie folgt in die Kalkulation eingestellt worden: Bio- und Grünabfälle Haus- und Spermüll 2004 80,00 €/t 125,40 €/t 2003 80,00 €/t 122,94 €/t Für die derzeit ausgeschriebene Sammlung und den Transport von kommunalem Altpapier wurden für das Jahr 2004 Kosten etwa in Höhe der Unternehmerentschädigung des laufenden Jahres eingerechnet. Das konkrete Ergebnis hierzu wird erst in der ersten Dezemberwoche vorliegen. Erlöse werden in Höhe von 63.000,00 € erwartet, ausgehend von einer Tonnage von 1.800 t und einem durchschnittlichem Erlöspreis von 35,00 €, der unter Betrachtung der durchschnittlichen Handelspreise für entsprechendes Altpapier in den letzten beiden Jahren als vorsichtiger Schätzwert betrachtet werden kann. Die Gesamtkosten der Abfallbeseitigung betragen für das Jahr 2004 1.519.154,00 €. Die Gesamtkosten der Abfallbeseitigung nach der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2003 betragen 1.509.771,00 €. Dies bedeutet eine Kostensteigerung von 0,62 %. Unter der Voraussetzung, dass die Deponiegebühren sich nicht – wie von der Verwaltung der Rhein-Erft-Kreises geplant - ändern sollten, würde eine Kostensenkung von 0,19 % erreicht (1.506.937,00 €). STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Diese Zahlen unterstreichen, dass die in der Gebührenkalkulation für das Jahr 2003 angenommenen Werte, die aufgrund der Umstellungen im Bereich der Sperrgutabfuhr und des seinerzeit nicht absehbaren Anschlussgrades im Bereich der Biotonne nur schwer prognostizierbar waren, offenbar – zumindest in Bezug auf die Entwicklung der Gesamtkosten nach Durchführung der Änderungen - zutreffend waren. 50181 Bedburg, den 8. Juli 2009 ----------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------------Harren Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister