Daten
Kommune
Bedburg
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09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-147/2003
Sitzungsteil
Fachbereich IV
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
Bemerkungen:
18.11.2003
Betreff:
Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der
Abfallentsorgung der Stadt Bedburg im Haushaltsjahr 2004
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, der
Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der Abfallentsorgung in der
Stadt Bedburg im Jahr 2004 zuzustimmen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Nachfolgend die Gegenüberstellung der Gebühren im laufenden Jahr mit den Gebühren aus der
Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2004:
Behälter
80 l
120 l
240 l
770 l
1.100 l
3 Stück
70 l Sack
Restmüll
2004
2003
Je Leerung
in €
6,73
6,02
10,09
9,03
20,18 18,07
64,74 57,97
92,48 82,81
17,67 15,81
Die Kosten der Biotonne und der kompostierbaren Säcke werden in die Gebühr des
Restmüllgefäßes eingerechnet.
Der Anschlussgrad der Biotonne beträgt in der Stadt Bedburg derzeit 65 %.
Der Eigenkompostiererabschlag ist nach der Gebührenberechnung für das Jahr 2004 in folgender
Höhe zu gewähren (beinhaltet die Bereitstellungsgebühr für die nicht in Anspruch genommene
Tonne):
Behälter
Abschlag
2004
80 l
120 l
240 l
770 l
1.100 l
12,50 €
18,50 €
34,50 €
106,50 €
150,50 €
Abschlag
2003
(für 9 Monate!)
7,50 €
10,00 €
17,50 €
50,50 €
71,50 €
Die Restmüllgebühr im Jahr 2004 erhöht sich im Vergleich zum laufenden Jahr je Entleerung um
ca. 11,5 %, allerdings verringert sich die durchschnittliche Entleerungshäufigkeit der
Restmüllbehälter aufgrund des Überganges eines Teiles des Restmülls in die Biotonne.
Außerdem sind die sich ergebenden Zahlen und Gebührensätze nur vor dem Hintergrund eines
sich stark reduzierenden sog. Gesamtliteraufkommens, auf das die anfallenden Kosten zu
verteilen sind, zu verstehen, welches sich im Vergleich zum Vorjahr (19.973.370 l) um 9,5 % auf
18.068.620 l verringert. Ursächlich hierfür ist neben der Verringerung von Entleerungshäufigkeiten
auch die Tendenz zur Wahl bzw. zum Wechsel auf kleinere Restmüllgefäße.
Die zu zahlende Gebühr bei 12 Pflichtleerungen und die zu zahlende Vorausleistung für das Jahr
2004 auf der Basis der durchschnittlichen Entleerungshäufigkeit je Gefäßart betragen wie folgt:
Behältergröße
80 l
120 l
240 l
770 l
1.100 l
Gebühr bei 12
Pflichtleerungen
80,76 €
121,08 €
242,16 €
776,88 €
1.109,76 €
Entleerungshäufigkeit je Behälterart
14
16
18
21
29
Vorausleistungen Vorausleistungen
im Jahr 2003
94,22 €
90,30 €
161,44 €
153,51 €
363,24 €
343,33 €
1.359,54 €
1.507,22 €
2.681,92 €
2.898,35 €
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Aus der Bevölkerung wurde der Wunsch geäußert, die Vorausleistungen auf Basis einer
Leerungsanzahl zu erheben, welche zur unterjährigen Abrechnung des Hauseigentümers mit
Mietern gut geeignet ist. So wurde als Beispiel vorgetragen, die Vorauszahlung auf Basis von 18
Leerungen zu erheben, wenn für eine Tonnengröße die durchschnittliche Entleerungshäufigkeit
realistisch mit 16 anzusetzen sei. Damit könnten einem Mieter statt 1,33 dann 1,5 Leerungen in
Rechnung gestellt werden.
Die Verwaltung schlägt vor, diesem Wunsch nicht zu entsprechen und die Vorauszahlungen
weiterhin auf der Basis der durchschnittlichen Leerungszahl je Behältergröße zu erheben.
Ansonsten wären, folgt man etwa den Zahlen im obigen Beispiel, mit der Abrechnung der
Vorauszahlungen im darauffolgenden Jahr überdurchschnittlich oft hohe Erstattungen
(Minderleerungen) an die Grundstückseigentümer zu leisten bzw. ebenso überdurchschnittlich oft
hohe Nachzahlungen zu veranlagen. Erneute Wünsche, das Abrechnungsverfahren dann in
umgekehrter Richtung auf den heutigen Stand wieder zu ändern, wären absehbar.
Das Restmüllaufkommen hat sich bedingt durch den gestiegenen Anschlussgrad der Biotonne seit
dem 01.04.2003 verringert und wird mit 3.910 Tonnen in die Berechnung 2004 eingestellt. Die
Gebührenberechnung 2003 berücksichtigt hier noch eine Tonnage von 4.440. Dies entspricht einer
Verringerung von 11,94 %.
Das Aufkommen Grünabfall und Bioabfall hat sich in den Gebührenbedarfsberechnungen wie folgt
verändert:
Grünabfälle
Bioabfälle
2004
640 t
4.538 t
2003
2.300 t
300 t
In der Gebührenbedarfsberechnung 2004 wird der „Wilde Müll“ mit 370 Tonnen angesetzt. Für das
Jahr 2003 wurde mit einer Tonnage von 275 t kalkuliert, im Ergebnis zeichnet sich z. Zt. ein Wert
von 300 – 320 t ab. Zu berücksichtigen ist, dass die Abfallart „Wilder Müll“ auch die zweimal
wöchentliche Entleerung von ca. 330 Straßenpapierkörben im Stadtgebiet enthält, so dass
schätzungsweise die Hälfte (5 kg je Papierkorb x 104 Entleerungen je Jahr = 171,6 t) des sog.
„Wilden Mülls“ tatsächlich aus einer „geordneten“ Abfallentsorgung stammt.
Das Aufkommen an Sperrmüll hat sich gegenüber der Gebührenberechnung für das Jahr 2003
(1.300 Tonnen) um 760 Tonnen verringert auf 540 Tonnen.
Die Deponiegebühren des Erftkreises für das Jahr 2004 sind wie folgt in die Kalkulation eingestellt
worden:
Bio- und Grünabfälle
Haus- und Spermüll
2004
80,00 €/t
125,40 €/t
2003
80,00 €/t
122,94 €/t
Für die derzeit ausgeschriebene Sammlung und den Transport von kommunalem Altpapier wurden
für das Jahr 2004 Kosten etwa in Höhe der Unternehmerentschädigung des laufenden Jahres
eingerechnet. Das konkrete Ergebnis hierzu wird erst in der ersten Dezemberwoche vorliegen.
Erlöse werden in Höhe von 63.000,00 € erwartet, ausgehend von einer Tonnage von 1.800 t und
einem durchschnittlichem Erlöspreis von 35,00 €, der unter Betrachtung der durchschnittlichen
Handelspreise für entsprechendes Altpapier in den letzten beiden Jahren als vorsichtiger
Schätzwert betrachtet werden kann.
Die Gesamtkosten der Abfallbeseitigung betragen für das Jahr 2004 1.519.154,00 €. Die
Gesamtkosten der Abfallbeseitigung nach der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2003
betragen 1.509.771,00 €. Dies bedeutet eine Kostensteigerung von 0,62 %.
Unter der Voraussetzung, dass die Deponiegebühren sich nicht – wie von der Verwaltung der
Rhein-Erft-Kreises geplant - ändern sollten, würde eine Kostensenkung von 0,19 % erreicht
(1.506.937,00 €).
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Diese Zahlen unterstreichen, dass die in der Gebührenkalkulation für das Jahr 2003
angenommenen Werte, die aufgrund der Umstellungen im Bereich der Sperrgutabfuhr und des
seinerzeit nicht absehbaren Anschlussgrades im Bereich der Biotonne nur schwer prognostizierbar
waren, offenbar – zumindest in Bezug auf die Entwicklung der Gesamtkosten nach Durchführung
der Änderungen - zutreffend waren.
50181 Bedburg, den 8. Juli 2009
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----------------------------------Harren
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister