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Sitzungsvorlage (Anmietung von Sportstätten durch die Jugend & Familiengästehäuser GmbH)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
117 kB
Datum
24.01.2013
Erstellt
16.01.13, 12:11
Aktualisiert
16.01.13, 12:11
Sitzungsvorlage (Anmietung von Sportstätten durch die Jugend & Familiengästehäuser GmbH) Sitzungsvorlage (Anmietung von Sportstätten durch die Jugend & Familiengästehäuser GmbH)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 40 Az.: Jülich, 09.01.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 22/2013 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport Termin 24.01.2013 TOP Ergebnisse Anmietung von Sportstätten durch die Jugend & Familiengästehäuser GmbH Anlg.: V 40 SD.Net Beschlussentwurf: Der Bericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Begründung: Die Jugend & Familiengästehäuser GmbH will im Oktober 2013 das Gästehaus in Jülich eröffnen. Zu einer besonders wichtigen Zielgruppe ihrer Gäste zählt sie Sportvereine insbesondere mit dem Schwerpunkt Fußball. Die GmbH und das Sportamt haben bezüglich der Anmietung städtischer Sportstätten erste Gespräche geführt. In Frage kommt zuerst der Kunstrasenplatz in Koslar. Bereits bei den Planungen des Platzes ist überlegt worden, diesen aufgrund der Nähe zum Park auch zukünftigen Besuchern des Gästehauses anzubieten. U.a. auch zu diesem Zweck ist im Umkleidegebäude eine dritte Umkleide vorgesehen worden. Weiterhin könnten auch die Rasenplätze im Karl-Knipprath Stadion sowie bei Bedarf auch die dort vorhandenen Leichtathletikanlagen von Vereinen angemietet werden. Je nach Sportverein ist die GmbH auch an der Anmietung von großen Sporthallen interessiert. Sie hat bereits mit dem TTC Indeland Kontakt aufgenommen, der sich vorstellen kann, dass Gäste während der regulären Trainingszeiten die Nordhalle mitnutzen können. Bei der Vermietung von Sportstätten müssen zunächst die Interessen der die jeweilige Sportstätte nutzenden Vereine gewahrt werden. Daher soll die Organisation so ablaufen, dass die GmbH die Wünsche seiner Gäste entgegennimmt, diese dem Sportamt mitteilt und dieses dann die Vermietung mit dem jeweiligen Jülicher Verein abstimmt. Als Miete für die Nutzung einer Sportstätte ist ein Preis von 20,00 € für eine Trainingseinheit von 90 Minuten angedacht. Dies ist laut der GmbH der übliche Preis, der aber auch den Vorstellungen der Verwaltung entspricht. Für Ende Januar ist ein weiteres Gespräch mit der Jugend & Familiengästehäuser GmbH vereinbart. ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 22/2013 x nein nein Seite 2