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Allgemeine Vorlage (Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Kreuzau gemäß § 53 Landeswassergesetz für die Jahre 2001 bis 2005)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
14 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Kreuzau gemäß § 53 Landeswassergesetz für die Jahre 2001 bis 2005) Allgemeine Vorlage (Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Kreuzau gemäß § 53 Landeswassergesetz für die Jahre 2001 bis 2005)

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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl 652-01 Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 105/00 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 24.10.2000 07.11.2000 28.11.2000 TOP: Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Kreuzau gemäß § 53 Landeswassergesetz für die Jahre 2001 bis 2005 I. Sach- und Rechtslage: Aufgrund des im Jahre 1979 novellierten Landeswassergesetzes (LWG) sind die Gemeinden gemäß § 53 verpflichtet, ein Abwasserbeseitigungskonzept zu erstellen. Das Abwasserbeseitigungskonzept ist im Fünfjahresrhythmus fortzuschreiben. Das derzeitige Abwasserbeseitigungskonzept endet am 31. 12. 2000. Eine Fortschreibung für den Zeitraum 01. 01. 2001 bis 31. 12. 2005 ist somit erforderlich. Das Abwasserbeseitigungskonzept ist vom Rat zu beschließen. Das Abwasserbeseitigungskonzept ist auch für den Fall fortzuschreiben, dass die Gemeinde bereits voll kanalisiert ist. In dem Konzept sind alsdann Sanierungsmaßnahmen gemäß SüwV Kan festzuschreiben. Das Abwasserbeseitigungskonzept für die Jahre 1996 bis 2000 sah insgesamt noch Kosten in Höhe von rund 1,6 Mio. DM für die Kanalisierung noch nicht kanalisierter Straßenzüge vor. Das Programm wurde selbstverständlich eingehalten. Da nunmehr alle vorhandenen Straßen kanalisiert sind, sind im neuen Konzept hierfür keine Mittel mehr bereitzustellen. Das Abwasserbeseitigungskonzept 2001 bis 2005 enthält somit nur mögliche Maßnahmen für Kanalsanierungen, die sich aufgrund der SüwV Kan ergeben werden. Aufgrund des vorliegenden Untersuchungszeitplanes sind Erneuerungsund Sanierungsmaßnahmen wie folgt vorgesehen, die somit auch Bestandteil des Abwasserbeseitigungskonzeptes werden: 2001 2002 2003 2004 2005 Kanalsanierungen im Ortsteil Kreuzau, Kanalsanierungen in den Ortsteilen Üdingen, Schlagstein und Leversbach, Kanalsanierungen in den Ortsteilen Langenbroich, Bilstein und Untermaubach, Kanalsanierungen im Ortsteil Obermaubach, Kanalsanierungen im Ortsteil Drove. Ich schlage Ihnen vor, der Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes aus den vorstehend genannten Gründen zuzustimmen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Aufgrund der im Ortsteil Stockheim inzwischen gemachten Erfahrungen werden ab dem Haushaltsjahr 2001 jeweils folgende Beträge vorsorglich veranschlagt: Verwaltungshaushalt 1700.5100.9: Vermögenshaushalt 1700.9501.4: 800.000,00 DM 300.000,00 DM. Ob und inwieweit die vorgenannten Beträge tatsächlich benötigt oder gegebenenfalls sogar erhöht werden müssen, kann jeweils erst nach Vorliegen der Schadensauswertungen abschließend gesagt werden. Die vorgenannten Kosten werden jährlich durch die Kanalbenutzungsgebühren gedeckt. Für das Jahr 2001 ergeben sich hieraus keine Gebührenerhöhungen. Nach derzeitigem Sachstand werden sich auch im Jahre 2002 hieraus keine Gebührenerhöhungen ergeben, da noch auf einen Rücklagebestand zurückgegriffen werden kann. Ab dem Jahre 2003 2 wird sich eine Gebührenerhöhung vermutlich jedoch nicht mehr vermeiden lassen, die bei voller Inanspruchnahme der Mittel zu einem Betrag von bis zu 0,50 DM/m³ führen wird. III. Beschlussvorschlag: Dem gemäß § 53 LWG überarbeiteten Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Kreuzau für den Zeitraum 01. 01. 2001 bis 31. 12. 2005 wird zugestimmt. In das Abwasserbeseitigungskonzept werden gegebenenfalls erforderliche Kanalsanierungsmaßnahmen wie folgt aufgenommen: 2001 2002 2003 2004 2005 Kanalsanierungen im Ortsteil Kreuzau, Kanalsanierungen in den Ortsteilen Üdingen, Schlagstein und Leversbach, Kanalsanierungen in den Ortsteilen Langenbroich, Bilstein und Untermaubach, Kanalsanierungen im Ortsteil Obermaubach, Kanalsanierungen im Ortsteil Drove. Zur Durchführung dieser Maßnahmen werden jährlich vorsorglich Haushaltsmittel in Höhe von 800.000,00 DM im Verwaltungshaushalt und 300.000,00 DM im Vermögenshaushalt bereit gestellt.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: