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Beschlussvorlage (Dienstanweisung über die Grundsätze der Ermächtigungsübertragungen hier: Zustimmung des Rates gem. § 22 Absatz 1 Gemeindehaushaltsverordnung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
28 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
21.11.13, 06:16
Aktualisiert
21.11.13, 06:16
Beschlussvorlage (Dienstanweisung über die Grundsätze der Ermächtigungsübertragungen
hier: Zustimmung des Rates gem. § 22 Absatz 1 Gemeindehaushaltsverordnung) Beschlussvorlage (Dienstanweisung über die Grundsätze der Ermächtigungsübertragungen
hier: Zustimmung des Rates gem. § 22 Absatz 1 Gemeindehaushaltsverordnung)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 566/2013 Az.: Amt: - 20 BeschlAusf.: - - 20 - Datum: 18.11.2013 Amtsleiter RPA - 20 - gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 02.12.2013 vorberatend Rat 10.12.2013 beschließend Betrifft: 20.11.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Dienstanweisung über die Grundsätze der Ermächtigungsübertragungen hier: Zustimmung des Rates gem. § 22 Absatz 1 Gemeindehaushaltsverordnung Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Rat stimmt der als Anlage 1 beigefügten Dienstanweisung des Bürgermeisters über die Grundsätze bei Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zu. Begründung: Die Grundsätze über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen wurden bisher durch § 22 GemHVO a. F. umfassend geregelt. Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Evaluierung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) mit dem ersten NKF-Weiterentwicklungsgesetz (NKFWG) vom 18.09.2012 (GV.NRW S. 432) auch die Regelungen zur Übertragung von Ermächtigungen wesentlich verändert (s. Anlage 2 Synopse alte/neue Regelung). Grundsätzlich bleibt die Übertragbarkeit von Ermächtigungen im Rahmen einer wirtschaftlichen Haushaltsführung uneingeschränkt bestehen. Die bisher geltenden Detailregelungen wurden aber gestrichen und die Entscheidung stärker in die Verantwortung der einzelnen Kommune gelegt. Künftig hat der Bürgermeister mit Zustimmung des Rates die Grundsätze der Übertragung von Haushaltsmitteln zu regeln. Die Verwaltung hat auf der Grundlage der bisherigen konkreten Bestimmungen des § 22 GemHVO NRW a.F. eine entsprechende Dienstanweisung über die Regelungen zur Übertragung von Ermächtigungen gem. § 22 GemHVO (Anlage 1) erstellt. Aus Sicht der Verwaltung haben sich die bisherigen konkreten Bestimmungen des § 22 GemHVO NRW a.F. grundsätzlich bewährt und wurden somit nur im Detail an die Gegebenheiten und Umstände bei der Stadt Erftstadt angepasst. Anlagen 1. Dienstanweisung über die Grundsätze bei Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 Abs. 1 GemHVO der Stadt Erftstadt 2. Synopse zur alten und neuen Regelung des § 22 GemHVO (Erner) -2-