Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
28 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
21.11.13, 06:16
Aktualisiert
21.11.13, 06:16
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 566/2013
Az.:
Amt: - 20 BeschlAusf.: - - 20 - Datum: 18.11.2013
Amtsleiter
RPA
- 20 -
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Termin
02.12.2013
vorberatend
Rat
10.12.2013
beschließend
Betrifft:
20.11.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Dienstanweisung über die Grundsätze der Ermächtigungsübertragungen
hier: Zustimmung des Rates gem. § 22 Absatz 1 Gemeindehaushaltsverordnung
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Rat stimmt der als Anlage 1 beigefügten Dienstanweisung des Bürgermeisters über die
Grundsätze bei Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung
(GemHVO) zu.
Begründung:
Die Grundsätze über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen wurden bisher
durch § 22 GemHVO a. F. umfassend geregelt.
Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Evaluierung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements
(NKF) mit dem ersten NKF-Weiterentwicklungsgesetz (NKFWG) vom 18.09.2012 (GV.NRW S.
432) auch die Regelungen zur Übertragung von Ermächtigungen wesentlich verändert (s. Anlage
2 Synopse alte/neue Regelung).
Grundsätzlich bleibt die Übertragbarkeit von Ermächtigungen im Rahmen einer wirtschaftlichen
Haushaltsführung uneingeschränkt bestehen. Die bisher geltenden Detailregelungen wurden aber
gestrichen und die Entscheidung stärker in die Verantwortung der einzelnen Kommune gelegt.
Künftig hat der Bürgermeister mit Zustimmung des Rates die Grundsätze der Übertragung von
Haushaltsmitteln zu regeln.
Die Verwaltung hat auf der Grundlage der bisherigen konkreten Bestimmungen des § 22
GemHVO NRW a.F. eine entsprechende Dienstanweisung über die Regelungen zur Übertragung
von Ermächtigungen gem. § 22 GemHVO (Anlage 1) erstellt. Aus Sicht der Verwaltung haben sich
die bisherigen konkreten Bestimmungen des § 22 GemHVO NRW a.F. grundsätzlich bewährt und
wurden somit nur im Detail an die Gegebenheiten und Umstände bei der Stadt Erftstadt
angepasst.
Anlagen
1. Dienstanweisung über die Grundsätze bei Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 Abs. 1
GemHVO der Stadt Erftstadt
2. Synopse zur alten und neuen Regelung des § 22 GemHVO
(Erner)
-2-