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Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. E 22, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau/Nordstraße"; hier: Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,2 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. E 22, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau/Nordstraße";
hier: Beschlussfassung zur  Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Vorlagen-Nr.: 1. Ergänzung 77/2004 Bauamt - Herr Schmühl -621-00/E 22BE: Herr Schmühl Kreuzau, 18. 05. 2005 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 07.06.2005 14.06.2005 28.06.2005 TOP: Bebauungsplan Nr. E 22, Ortsteil Kreuzau, „Friedenau/Nordstraße“; hier: Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 14. 12. 2004 die Aufstellung des o. a. Bebauungsplanes beschlossen. Gleichzeitig wurden die Planinhalte festgelegt. Diese wollen Sie der beigefügten Ablichtung des Bebauungsplanentwurfes entnehmen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat in Form einer Informationsveranstaltung am 17. Mai 2005, 18.00 Uhr, im Rathaus Kreuzau stattgefunden. Leider hat an dieser Informationsveranstaltung kein betroffener Bürger teilgenommen. Vorher wurde der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, den Planentwurf in der Zeit vom 09. 05. bis 17. 05. 2005 im Rathaus Kreuzau einzusehen. Hiervon hat ebenfalls kein betroffener Bürger Gebrauch gemacht. Ich schlage Ihnen von daher vor, den Bebauungsplanentwurf nunmehr gemäß § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats offen zu legen. Hinweis: Da das Plangebiet auch derzeit nach § 34 BauGB bebaubar ist und die zukünftige Nutzung gemäß Bebauungsplan der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung entspricht, kann gemäß § 13 (3) BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB abgesehen werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Sämtliche mit der Planung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers. III. Beschlussvorschlag: „Die Verwaltung wird ermächtigt, die Offenlage des Bebauungsplanes Nr. E 22, Ortsteil Kreuzau, „Friedenau/Nordstraße“, gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführen.“ Der Bürgermeister - Ramm -Anlage- IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________