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Beschlussvorlage (Verein für Deutsche Schäferhunde e.V., Ortsgruppe Mutscheid; Lösungsfindung für den Erhalt der Übungsfläche hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 17.03.2015)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
92 kB
Datum
18.06.2015
Erstellt
28.05.15, 14:24
Aktualisiert
28.05.15, 14:24
Beschlussvorlage (Verein für Deutsche Schäferhunde e.V., Ortsgruppe Mutscheid; 
Lösungsfindung für den Erhalt der Übungsfläche
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 17.03.2015) Beschlussvorlage (Verein für Deutsche Schäferhunde e.V., Ortsgruppe Mutscheid; 
Lösungsfindung für den Erhalt der Übungsfläche
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 17.03.2015)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 27.05.2015 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Nr. der Ratsdrucksache: 252-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Forstbetrieb" der Stadt Bad Münstereifel 10.06.2015 Stadtentwicklungsausschuss 18.06.2015 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Verein für Deutsche Schäferhunde e.V., Ortsgruppe Mutscheid; Lösungsfindung für den Erhalt der Übungsfläche hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 17.03.2015 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Die Mittel stehen haushalts( ) rechtlich zur Verfügung ( ) ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Forst ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 252-X 1. Sachverhalt: Beigefügt erhalten Sie den Antrag der CDU-Fraktion vom 17.03.2015. Das Areal des Hundeübungsplatzes liegt in der Gem. Mutscheid, Flur 13, Flurstück Nr. 105. Es handelt sich um ein städtisches Grundstück, welches dem Verein für Deutsche Schäferhunde e.V. verpachtet ist. Das Grundstück liegt gem. § 35 BauGB im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als land- und forstwirtschaftliche Fläche dargestellt. Zudem liegt es im Landschaftsschutzgebiet. Um hier planungsrechtlich Klarheit zu schaffen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung, auch unter angemessener Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes zu gewährleisten, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. Hierin können detaillierte Festsetzung u. a. im Bezug auf die Baugrenzen, Nebenanlagen, Stellplätze, Landschafts- und Artenschutz, grünordnerische sowie gestalterische Festsetzungen getroffen werden. Ebenso können mit Hinblick auf die Belange der benachbarten bzw. umliegenden Wohnbebauung Betriebszeiten definiert werden, die ein störungsfreies Nebeneinander von Hundeübungsplatz und Wohnbebauung gewährleisten. Die Kosten für die erforderlichen Verfahren sind vom Verein zu übernehmen. Im Weiteren ist nun die landesplanerische Anfrage gem. § 34 LPlG bei der Bezirksregierung Köln auf Änderung des Flächennutzungsplanes zu stellen. Hieran anschließend sind die Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - durchzuführen. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten sind vom Verein zu übernehmen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen ./. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: 1. Dem Betriebsausschuss „Forstbetrieb“ zur Kenntnis. 2. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, die landesplanerische Anfrage gem. § 34 LPlG bei der Bezirksregierung auf Änderung des Flächennutzungsplanes zu stellen sowie die planungsrechtlichen Schritte zur Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung eines Bebauungsplanes einzuleiten. Die Kosten für die erforderlichen Verfahren sind vom Verein für deutsche Schäferhunde e. V., Ortsgruppe Mutscheid, zu übernehmen.