Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl /621-00/E19, 1. Ä.
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
18/97
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuß
Hauptausschuß
Bau- und Planungsausschuß
Hauptausschuß
Rat
27.02.1997
11.03.1997
24.04.1997
22.05.1997
03.06.1997
TOP: Beratung sowie Beschlußvorschlag zur 1. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau;
hier:
Aufstellungsbeschluß gemäß § 13 BauGB in Verbindung mit § 2 (1) BauGB
I. Sach- und Rechtslage:
Der Bebauungsplan Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, umfaßt das Betriebsgelände der Firma Autenrieb, Windener
Weg/Üdinger Weg.
Der Bebauungsplan ist seit dem 16. 06. 1990 rechtskräftig.
Die Firma Autenrieb hat inzwischen eine Änderung des Bebauungsplanes beantragt. Die Änderungen sollen
folgendes beinhalten:
-
Wegfall der bisher im B-Plan vorgesehenen neuen Werkszufahrt am „Windener Weg“.
-
Ausbau des am Rande des Plangebietes verlaufenden privateigenen Weges als öffentliche Verkehrsfläche auf
einer Länge von ca. 250 m .
-
Anlegung einer Werkszufahrt im Bereich der im B-Plan vorgesehenen LKW-Stellplätze.
In der beiliegenden Ablichtung aus dem Bebauungsplan habe ich die Änderungen kenntlich gemacht.
Die beantragten Änderungen werden von der Firma mit dem zukünftigen betriebsinternen Ablauf begründet. Die
Verlegung der neuen Betriebszufahrt hat unter anderem den Vorteil, daß im Bereich des „Windener Weges“ ein durch
LKW möglicherweise verursachter Rückstau vermieden wird.
Da im Planverfahren E 19 die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege eine wesentliche Rolle gespielt
haben, wurde im Vorfeld bereits eine Ortsbesichtigung mit der Unteren Landschaftsbehörde durchgeführt. Die
seinerzeit geforderten Ausgleichsmaßnahmen wurden, wie Ihnen bekannt, inzwischen realisiert. In Übereinstimmung
mit der Unteren Landschaftsbehörde besteht Einvernehmen darüber, daß aufgrund der Änderung des Bebauungsplanes
kein zusätzlicher Eingriff entsteht, so daß zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen nicht erforderlich sind.
Aufgrund der jetzt vorgesehenen Änderungen können sogar im Bereich der bisher vorgesehenen Werkszufahrt am
„Windener Weg“ mehrere großkronige Bäume zukünftig erhalten werden. Ich habe zugesagt, daß diese im
Bebauungsplanänderungsverfahren als erhaltenswert dargestellt und eingemessen werden.
Der nunmehr als öffentliche Straße auszubauende Weg befindet sich derzeit noch im Privateigentum der Firma
Autenrieb. Nach Rechtskraft des Bebauungsplanes soll eine Widmung als öffentliche Verkehrsfläche erfolgen. Dies
setzt voraus, daß die Fläche von der Gemeinde Kreuzau ins Eigentum übernommen wird. Die Übertragung dieser
Fläche erfolgt nach Ausbau kostenlos auf die Gemeinde Kreuzau.
Die Firma Autenrieb wird sowohl die Kosten des Ausbaus in tatsächlicher Höhe als auch die späteren
Unterhaltungskosten übernehmen. Eine entsprechende Absicherung der Gemeinde erfolgt durch Abschluß eines
öffentlich-rechtlichen Vertrages vor Rechtskraft des Änderungsbebauungsplanes.
Da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, kann ein vereinfachtes Änderungsverfahren gem. § 13 BauGB
durchgeführt werden. Privateigentümer sind von der Änderung nicht betroffen. Im weiteren Verfahren ist auch nicht
davon auszugehen, daß Träger öffentlicher Belange Bedenken vortragen werden.
Ich schlage Ihnen von daher vor, den entsprechenden Aufstellungsbeschluß zu fassen.
2
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die mit der Änderung verbundenen Kosten werden sich auf rund 2.000,00 DM belaufen.
Die Firma Autenrieb hat sich auf freiwilliger Basis bereit erklärt, diese Kosten zu übernehmen.
Wie bereits erwähnt, entstehen der Gemeinde auch durch den Ausbau und die zukünftige Unterhaltung der Straße
ebenfalls keine Kosten, da auch diese von der Firma Autenrieb übernommen werden.
III. Beschlußvorschlag Hauptausschusses:
"
1.)
Dem Antrag der Firma Autenrieb auf Änderung des rechtskräftigen
E 19, Ortsteil Kreuzau, wird zugestimmt.
Bebauungsplanes Nr.
2.)
Die 1. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 19,
Ortsteil Kreuzau, wird gemäß § 13 BauGB in Verbindung mit § 2 (1) BauGB beschlossen.
3.)
Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Firma Autenrieb vor Rechtskraft des
Bebauungsplanes einen öffentlich-rechtlichen Vertrag hinsichtlich der Übernahme der Bauund zukünftigen Unterhaltungskosten für die neu anzulegende Straße abzuschließen."
III. Beschlußvorschlag:
"
1.)
Dem Antrag der Firma Autenrieb auf Änderung des rechtskräftigen
E 19, Ortsteil Kreuzau, wird zugestimmt.
Bebauungsplanes Nr.
2.)
Die 1. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 19,
Ortsteil Kreuzau, wird gemäß § 13 BauGB in Verbindung mit § 2 (1) BauGB beschlossen.
3.)
Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Firma Autenrieb vor Rechtskraft des
Bebauungsplanes einen öffentlich-rechtlichen Vertrag hinsichtlich der Übernahme der Bauund zukünftigen Unterhaltungskosten für die neu anzulegende Straße abzuschließen,
einschließlich der Maßnahmen, die sich aus der 2. Änderung des Bebauungsplanes E 19,
Ortsteil Kreuzau, ergeben."
Der Gemeindedirektor
- Ramm IV: Beratungsergebnis:
Einstimmig:_________________
Ja:________________________
Nein:______________________
Enthaltung:_________________
3
H i n w e i s:
Die Angelegenheit wurde in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 26. Sept.
1996 von der Tagesordnung abgesetzt und zunächst zur Beratung in die Fraktionen
verwiesen. Dies war im Zusammenhang mit der Sitzungsvorlage zur 2. Änderung des
Bebauungsplanes (Vorlage Nr. 143/96) zu sehen.
Während eine Beratung dieser Vorlage nach wie vor noch nicht möglich ist, da noch weitere
Gespräche mit der Firma Autenrieb geführt werden müssen, sollte nunmehr eine
abschließende Beratung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 19 erfolgen.
Zur Vermeidung der inzwischen häufiger auftretenden Verkehrsprobleme auf dem
"Windener Weg" durch rangierende LKW ist die Anlegung der neuen Zufahrtstraße
unbedingt erforderlich.