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Allgemeine Vorlage (Beratung sowie Beschlußvorschlag zur 1. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau; hier: Aufstellungsbeschluß gemäß § 13 BauGB in Verbindung mit § 2 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
19 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Beratung sowie Beschlußvorschlag zur 1. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau;
hier: Aufstellungsbeschluß gemäß § 13 BauGB in Verbindung mit § 2 (1) BauGB) Allgemeine Vorlage (Beratung sowie Beschlußvorschlag zur 1. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau;
hier: Aufstellungsbeschluß gemäß § 13 BauGB in Verbindung mit § 2 (1) BauGB) Allgemeine Vorlage (Beratung sowie Beschlußvorschlag zur 1. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau;
hier: Aufstellungsbeschluß gemäß § 13 BauGB in Verbindung mit § 2 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl /621-00/E19, 1. Ä. Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 18/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Rat 27.02.1997 11.03.1997 24.04.1997 22.05.1997 03.06.1997 TOP: Beratung sowie Beschlußvorschlag zur 1. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau; hier: Aufstellungsbeschluß gemäß § 13 BauGB in Verbindung mit § 2 (1) BauGB I. Sach- und Rechtslage: Der Bebauungsplan Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, umfaßt das Betriebsgelände der Firma Autenrieb, Windener Weg/Üdinger Weg. Der Bebauungsplan ist seit dem 16. 06. 1990 rechtskräftig. Die Firma Autenrieb hat inzwischen eine Änderung des Bebauungsplanes beantragt. Die Änderungen sollen folgendes beinhalten: - Wegfall der bisher im B-Plan vorgesehenen neuen Werkszufahrt am „Windener Weg“. - Ausbau des am Rande des Plangebietes verlaufenden privateigenen Weges als öffentliche Verkehrsfläche auf einer Länge von ca. 250 m . - Anlegung einer Werkszufahrt im Bereich der im B-Plan vorgesehenen LKW-Stellplätze. In der beiliegenden Ablichtung aus dem Bebauungsplan habe ich die Änderungen kenntlich gemacht. Die beantragten Änderungen werden von der Firma mit dem zukünftigen betriebsinternen Ablauf begründet. Die Verlegung der neuen Betriebszufahrt hat unter anderem den Vorteil, daß im Bereich des „Windener Weges“ ein durch LKW möglicherweise verursachter Rückstau vermieden wird. Da im Planverfahren E 19 die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege eine wesentliche Rolle gespielt haben, wurde im Vorfeld bereits eine Ortsbesichtigung mit der Unteren Landschaftsbehörde durchgeführt. Die seinerzeit geforderten Ausgleichsmaßnahmen wurden, wie Ihnen bekannt, inzwischen realisiert. In Übereinstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde besteht Einvernehmen darüber, daß aufgrund der Änderung des Bebauungsplanes kein zusätzlicher Eingriff entsteht, so daß zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen nicht erforderlich sind. Aufgrund der jetzt vorgesehenen Änderungen können sogar im Bereich der bisher vorgesehenen Werkszufahrt am „Windener Weg“ mehrere großkronige Bäume zukünftig erhalten werden. Ich habe zugesagt, daß diese im Bebauungsplanänderungsverfahren als erhaltenswert dargestellt und eingemessen werden. Der nunmehr als öffentliche Straße auszubauende Weg befindet sich derzeit noch im Privateigentum der Firma Autenrieb. Nach Rechtskraft des Bebauungsplanes soll eine Widmung als öffentliche Verkehrsfläche erfolgen. Dies setzt voraus, daß die Fläche von der Gemeinde Kreuzau ins Eigentum übernommen wird. Die Übertragung dieser Fläche erfolgt nach Ausbau kostenlos auf die Gemeinde Kreuzau. Die Firma Autenrieb wird sowohl die Kosten des Ausbaus in tatsächlicher Höhe als auch die späteren Unterhaltungskosten übernehmen. Eine entsprechende Absicherung der Gemeinde erfolgt durch Abschluß eines öffentlich-rechtlichen Vertrages vor Rechtskraft des Änderungsbebauungsplanes. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, kann ein vereinfachtes Änderungsverfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt werden. Privateigentümer sind von der Änderung nicht betroffen. Im weiteren Verfahren ist auch nicht davon auszugehen, daß Träger öffentlicher Belange Bedenken vortragen werden. Ich schlage Ihnen von daher vor, den entsprechenden Aufstellungsbeschluß zu fassen. 2 II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die mit der Änderung verbundenen Kosten werden sich auf rund 2.000,00 DM belaufen. Die Firma Autenrieb hat sich auf freiwilliger Basis bereit erklärt, diese Kosten zu übernehmen. Wie bereits erwähnt, entstehen der Gemeinde auch durch den Ausbau und die zukünftige Unterhaltung der Straße ebenfalls keine Kosten, da auch diese von der Firma Autenrieb übernommen werden. III. Beschlußvorschlag Hauptausschusses: " 1.) Dem Antrag der Firma Autenrieb auf Änderung des rechtskräftigen E 19, Ortsteil Kreuzau, wird zugestimmt. Bebauungsplanes Nr. 2.) Die 1. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, wird gemäß § 13 BauGB in Verbindung mit § 2 (1) BauGB beschlossen. 3.) Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Firma Autenrieb vor Rechtskraft des Bebauungsplanes einen öffentlich-rechtlichen Vertrag hinsichtlich der Übernahme der Bauund zukünftigen Unterhaltungskosten für die neu anzulegende Straße abzuschließen." III. Beschlußvorschlag: " 1.) Dem Antrag der Firma Autenrieb auf Änderung des rechtskräftigen E 19, Ortsteil Kreuzau, wird zugestimmt. Bebauungsplanes Nr. 2.) Die 1. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, wird gemäß § 13 BauGB in Verbindung mit § 2 (1) BauGB beschlossen. 3.) Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Firma Autenrieb vor Rechtskraft des Bebauungsplanes einen öffentlich-rechtlichen Vertrag hinsichtlich der Übernahme der Bauund zukünftigen Unterhaltungskosten für die neu anzulegende Straße abzuschließen, einschließlich der Maßnahmen, die sich aus der 2. Änderung des Bebauungsplanes E 19, Ortsteil Kreuzau, ergeben." Der Gemeindedirektor - Ramm IV: Beratungsergebnis: Einstimmig:_________________ Ja:________________________ Nein:______________________ Enthaltung:_________________ 3 H i n w e i s: Die Angelegenheit wurde in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 26. Sept. 1996 von der Tagesordnung abgesetzt und zunächst zur Beratung in die Fraktionen verwiesen. Dies war im Zusammenhang mit der Sitzungsvorlage zur 2. Änderung des Bebauungsplanes (Vorlage Nr. 143/96) zu sehen. Während eine Beratung dieser Vorlage nach wie vor noch nicht möglich ist, da noch weitere Gespräche mit der Firma Autenrieb geführt werden müssen, sollte nunmehr eine abschließende Beratung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 19 erfolgen. Zur Vermeidung der inzwischen häufiger auftretenden Verkehrsprobleme auf dem "Windener Weg" durch rangierende LKW ist die Anlegung der neuen Zufahrtstraße unbedingt erforderlich.