Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
86 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
07.11.13, 15:18
Aktualisiert
07.11.13, 15:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Rechnungsprüfungsamt
Stadt Erftstadt
Prüfbericht zu den Geschäftsvorfällen des Jahres 2012 des Eigenbetriebes
“Straßen”
- öffentlicher Teil -
1.
Das Rechnungsprüfungsamt ist zur Durchführung insbesondere
nachfolgender Prüftätigkeiten verpflichtet :
Prüfungen gem. § 8 der Betriebssatzung § 103 der Gemeindeordnung sowie der
Rechnungsprüfungsordnung
Visakontrolle im Bereich der Zahlungsbewegungen im Tagesgeschäft; hierbei
insbesondere
die
Prüfung
der
Schlussrechnungen
nach
Beendigung
von
Baumaßnahmen und Dienstleistungen vor Auszahlung
Prüfung der VOL / VOF – und VOB Vergaben im Tagesgeschäft ; hierzu
gehören auch die Vergaben an Ingenieure und Architekten auf HOAI-Basis
Prüfung der Sonderkasse im Rahmen der vorgeschriebenen Kassenprüfungen
Vorgänge im Bereich Unterhaltung Straßen / Wege / Plätze Miete
Sonstige Prüfungen aufgrund von politischen Beschlüssen / Prüfaufträgen oder
besonderen prüfungsrelevanten Sachverhalten
2.
Zur Prüfung der Vergaben gem. § 103 Abs. 1 Pkt. 6 der Gemeindeordnung
In 2012 unterlagen Ausschreibungen / Submissionen, Aufträge bzw. Vergaben ab
2.000,00 € sowie alle Schlussrechnungen für Baumaßnahmen / investive Maßnahmen
einschl. der Zahlungsanordnungen an die Sonderkasse ab eine Wertgrenze von
10.000,00 € der Visakontrolle / Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes. Dies entspricht
den gesetzlichen Grundlagen und Regelungen der Rechnungsprüfung auch für die
allgemeine Verwaltung.
Im Rahmen dieser Prüftätigkeit und der Visakontrolle erfolgten u.a. Beratungen
und ggfs. Mithilfen durch das RPA im Bereich der Auftragsvergaben (VOL / VOB /
HOAI); hier insbesondere bei der formellen Abwicklung beschränkter sowie
öffentlicher Ausschreibungen. Die Umsetzung der Vorgaben des neuen Tariftreueund Vergabegesetzes (TVgG) wurde in Abstimmung zwischen RPA und den
Eigenbetrieben eingeführt.
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Rechnungsprüfungsamt
Stadt Erftstadt
In Reparatur- und Sanierungsfällen im unteren Auftragssegment wurden i.d.R. der Stadt
oder
den
Eigenbetrieben
bekannte
Firmen
beauftragt.
Dabei
wurden
entweder
Preisanfragen durchgeführt oder es wurde auf kürzlich erfolgte Ausschreibungen
zurückgegriffen und deren Einheitspreise übernommen und vereinbart. In vielen Fällen
war und ist bei plötzlich erforderlich werdenden Reparaturen kein zeitaufwändiger
Wettbewerb möglich, um den Betriebsablauf nicht zu unterbrechen oder zu stören bzw.
Unfallgefahren sofort zu beseitigen. Hier hat es sich bewährt, dass auf ortsansässige
bzw. in der näheren Umgebung vorhandene Handwerksbetriebe zurückgegriffen werden
kann. Für verschiedene Gewerke bestehen auch entsprechende Wartungsverträge.
Bei größeren Reparaturen oder Sanierungen wurden, wie mit den Wertgrenzen ab dem
05.04.2011 beschlossen, bis 10.000,00 € Preisanfragen bei mindestens drei Anbietern
dokumentiert. Darüber hinaus waren beschränkte Ausschreibungen durchzuführen.
Ab 75.000,00 / 150.000,00 / 200.000,00 € (je nach Gewerk) wurden / werden
grundsätzlich öffentliche Ausschreibungen durchgeführt.
Soweit die Überprüfung der Ausgaben gezeigt hat, dass bestimmte Beschaffungen oder
Dienstleistungen sich in Umfang, Gleichartigkeit und Jährlichkeit wiederholen, wurde und
wird mit den Eigenbetrieben eine entsprechende Ausschreibungsverpflichtung vereinbart,
um dauerhaft wirtschaftliche Vorgehensweise zu sichern, z.B. im Wege optionaler
Vertragsverlängerungen.
Anmerkung RPA :
Etwaige Mängel bei der Vorgangsbearbeitung (z.B. fehlende Aufmaße, Prüfvermerke auf
Angeboten)
werden im Regelfall unmittelbar mit den Verantwortlichen abgeklärt und
dann erledigt. Hierzu gehören auch Korrekturen bei den täglichen Ausschreibungen /
Vergaben (das gilt für VOL- /VOF- /VOB- Vergaben wie auch für Aufträge im Rahmen der
HOAI an Ingenieure / Architekten). Ebenso wurden / werden durch die VISA - Kontrolle
vor Zahlung der Schlussrechnungen rechtzeitig Korrekturen vorgenommen.
Durch diese bewährte Praxis im Tagesgeschäft werden irreparable Fehler im Regelfall
vermieden.
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Rechnungsprüfungsamt
Stadt Erftstadt
Eine Auflistung der Prüfungen aus dem laufenden Tagesgeschäft mit einzelnen
Prüffeststellungen ist Bestandteil des nichtöffentlichen Berichtes.
Insgesamt
wurden
262
Vorgänge
mit
einem
Gesamtvolumen
von
10.929.057,19 € geprüft. Prüffeststellungen wurden soweit möglich jeweils
vor Auftragserteilung bzw. Zahlung der Schlussrechnung ausgeräumt.
3. Prüffeststellungen
Die einzelnen Prüffeststellungen mit etwaigen Hinweisen und Beanstandungen sind
gemäß § 3 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse
nichtöffentlich zu beraten. Auf die entsprechende Vorlage im nichtöffentlichen Teil der
Tagesordnung wird daher verwiesen.
4. Prüfergebnis für den Teilbereich „Eigenbetrieb Straßen“
Schwerwiegende Mängel oder nicht ausgeräumte Prüffeststellungen, die einer Entlastung
der Betriebsleitung entgegenstehen würden, liegen nicht vor.
Erftstadt, den 23.10.2013
(Walter)
Leiter Rechnungsprüfungsamt
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