Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
80 kB
Datum
03.03.2015
Erstellt
19.02.15, 13:20
Aktualisiert
19.02.15, 13:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 09.02.2015
- Der Bürgermeister Az:
Nr. der Ratsdrucksache: 215-X
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Sitzungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
03.03.2015
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Pflege und Unterhaltung der Stadtmauer
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 13.08.2014
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Berichterstatter:
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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1. Sachverhalt:
Durch den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 16.09.2014 wurde die Verwaltung
beauftragt, zwei Mal jährlich Rückschnitte an der Stadtmauer vorzunehmen.
Zunächst wurde geprüft, ob dieser Rückschnitt ausschließlich vom städtischen Bauhof geleistet
werden kann. Dies ist jedoch aufgrund mehrerer Faktoren nicht möglich.
Zum einen ist der Bauhof aus zeitlichen, personellen und fachlichen Gründen nicht in der Lage,
einen Rückschnitt des Bewuchses an der gesamten Stadtmauer vorzunehmen. Des Weiteren
können die Rückschnitte an bestimmten Stellen nicht ohne entsprechende Schutz- und Sicherheitsausrüstung oder Arbeitsmittel, wie einer Hebebühne oder einem Gerüst, durchgeführt werden. Zudem ist ab bestimmten Höhen der Stadtmauer nur qualifiziertes Fachpersonal befugt, entsprechende Arbeiten vorzunehmen.
Seite 2 von Ratsdrucksache 215-X
Wie bereits in der Ratsdrucksache 60-X ausgeführt, muss bei den Pflegemaßnahmen an der
Stadtmauer unterschieden werden. Eine leicht anhaftende Efeuberankung könnte ebenso wie
kleines Astwerk durch Mitarbeiter des Bauhofes entfernt werden.
Die Beseitigung von Bewuchs mit ausgeprägtem Wurzel- und Astwerk ist hingegen nur in Zusammenhang mit einer Sanierung der Mauersichtfläche zu empfehlen, da die Entfernung zu großen Schäden und Mauerausbrüchen führen könnte. Diese Maßnahmen müssen von einer entsprechenden Fachfirma übernommen werden, sobald die finanziellen Mittel hierfür bereit stehen.
Nach einer internen Abstimmung in der Verwaltung ist man daher zu dem Ergebnis gekommen,
dass die Pflege- und Rückschnittarbeiten an der Stadtmauer zweigeteilt durchgeführt werden
müssen. Der Bauhof soll die Arbeiten übernehmen, die ohne zusätzlichen materiellen Aufwand
geleistet werden können. Mit allen anderen Maßnahmen muss eine qualifizierte Fachfirma unter
Aufsicht eines entsprechenden Ingenieurbüros beauftragt werden.
Um festzulegen, welche Arbeiten an welchen Mauerabschnitten von den Mitarbeitern des Bauhofes durchgeführt werden können, wird eine Begehung der Stadtmauer mit Vertretern des Bauhofes und der Zentralen Immobilienverwaltung stattfinden. Hiernach können ebenso die Kosten ermittelt werden, die für eine Sanierung durch Fremdfirmen unter fachlicher Betreuung eines Ingenieurbüros entstehen würden. Diese Kosten sowie mögliche Förderungen hierzu können frühestens
in den Haushalt 2016 eingestellt werden.
Über das Ergebnis der verwaltungsinternen Begehung wird im Ausschuss berichtet. Sobald eine
Kostenermittlung für extern zu vergebene Sanierungsmaßnahmen sowie entsprechende Fördermöglichkeiten bekannt sind, erfolgt ebenfalls eine Mitteilung im Ausschuss.
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.