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Mitteilungsvorlage (Pflege und Unterhaltung der Stadtmauer hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 13.08.2014)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
80 kB
Datum
03.03.2015
Erstellt
19.02.15, 13:20
Aktualisiert
19.02.15, 13:20
Mitteilungsvorlage (Pflege und Unterhaltung der Stadtmauer
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 13.08.2014) Mitteilungsvorlage (Pflege und Unterhaltung der Stadtmauer
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 13.08.2014)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 09.02.2015 - Der Bürgermeister Az: Nr. der Ratsdrucksache: 215-X __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 03.03.2015 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Pflege und Unterhaltung der Stadtmauer hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 13.08.2014 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Durch den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 16.09.2014 wurde die Verwaltung beauftragt, zwei Mal jährlich Rückschnitte an der Stadtmauer vorzunehmen. Zunächst wurde geprüft, ob dieser Rückschnitt ausschließlich vom städtischen Bauhof geleistet werden kann. Dies ist jedoch aufgrund mehrerer Faktoren nicht möglich. Zum einen ist der Bauhof aus zeitlichen, personellen und fachlichen Gründen nicht in der Lage, einen Rückschnitt des Bewuchses an der gesamten Stadtmauer vorzunehmen. Des Weiteren können die Rückschnitte an bestimmten Stellen nicht ohne entsprechende Schutz- und Sicherheitsausrüstung oder Arbeitsmittel, wie einer Hebebühne oder einem Gerüst, durchgeführt werden. Zudem ist ab bestimmten Höhen der Stadtmauer nur qualifiziertes Fachpersonal befugt, entsprechende Arbeiten vorzunehmen. Seite 2 von Ratsdrucksache 215-X Wie bereits in der Ratsdrucksache 60-X ausgeführt, muss bei den Pflegemaßnahmen an der Stadtmauer unterschieden werden. Eine leicht anhaftende Efeuberankung könnte ebenso wie kleines Astwerk durch Mitarbeiter des Bauhofes entfernt werden. Die Beseitigung von Bewuchs mit ausgeprägtem Wurzel- und Astwerk ist hingegen nur in Zusammenhang mit einer Sanierung der Mauersichtfläche zu empfehlen, da die Entfernung zu großen Schäden und Mauerausbrüchen führen könnte. Diese Maßnahmen müssen von einer entsprechenden Fachfirma übernommen werden, sobald die finanziellen Mittel hierfür bereit stehen. Nach einer internen Abstimmung in der Verwaltung ist man daher zu dem Ergebnis gekommen, dass die Pflege- und Rückschnittarbeiten an der Stadtmauer zweigeteilt durchgeführt werden müssen. Der Bauhof soll die Arbeiten übernehmen, die ohne zusätzlichen materiellen Aufwand geleistet werden können. Mit allen anderen Maßnahmen muss eine qualifizierte Fachfirma unter Aufsicht eines entsprechenden Ingenieurbüros beauftragt werden. Um festzulegen, welche Arbeiten an welchen Mauerabschnitten von den Mitarbeitern des Bauhofes durchgeführt werden können, wird eine Begehung der Stadtmauer mit Vertretern des Bauhofes und der Zentralen Immobilienverwaltung stattfinden. Hiernach können ebenso die Kosten ermittelt werden, die für eine Sanierung durch Fremdfirmen unter fachlicher Betreuung eines Ingenieurbüros entstehen würden. Diese Kosten sowie mögliche Förderungen hierzu können frühestens in den Haushalt 2016 eingestellt werden. Über das Ergebnis der verwaltungsinternen Begehung wird im Ausschuss berichtet. Sobald eine Kostenermittlung für extern zu vergebene Sanierungsmaßnahmen sowie entsprechende Fördermöglichkeiten bekannt sind, erfolgt ebenfalls eine Mitteilung im Ausschuss. Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.