Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
186 kB
Datum
03.03.2015
Erstellt
19.02.15, 13:20
Aktualisiert
19.02.15, 13:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 29.01.2015
- Der Bürgermeister Az: 32-51-21 Rei.
Nr. der Ratsdrucksache: 158-X/Z-1
__________________________________________________________________________
Sitzungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
03.03.2015
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung der Mitteilung:
Anfragen und Mitteilungen: Erneuerungsbedarf Hinweisbeschilderung Wanderparkplätze;
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 03.11.2014 – Ergebnis der Verkehrsschau
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr Reidenbach
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
1. Sachverhalt:
Im Januar erfolgte die zweite Beratung der Angelegenheit in der Verkehrskommission mit dem
Straßenverkehrsamt, Vertretern der Polizei und des Landesbetriebes Straßenbau NRW.
Nachfolgend wird das Ergebnis der Beratung wiedergegeben:
In der Verkehrsschau am 29.10.2014 wurde u. a. die bemängelte Beschilderung eines einzelnen
Wanderparkplatzes überprüft. Es wurde seinerzeit zudem vorgesehen, nach und nach alle Wanderparkplätze im Verlauf der überörtlichen Straßen zu prüfen.
Ein entsprechender Antrag liegt auch seitens des Stadtentwicklungsausschusses vor.
Zunächst wird die örtliche Eifelvereinsgruppe prüfen, welche der vorhandenen Wanderparkplätze
tatsächlich über einen Anschluss an fortführende Wanderwege verfügen und daher erhalten werden müssen. Sobald das Ergebnis dieser Feststellung vorliegt, wird die Beschilderung dieser
Parkplätze überprüft und im Bedarfsfall ergänzt oder erneuert.
Seite 2 von Ratsdrucksache 158-X/Z-1
Zuständiger Straßenbaulastträger ist die Behörde, an deren Straße ein Parkplatz gelegen ist.
Vorab kann bereits festgehalten werden, dass der Parkplatz „Mahlberger Wald“ an der L 165 zwischen Schönau und Wasserscheide entfallen wird und die Beschilderung (Verkehrszeichen 317
StVO) entfernt werden kann.
2. Rechtliche Würdigung
Siehe Ursprungserläuterung!
3. Finanzielle Auswirkungen
Siehe Ursprungserläuterung!
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Siehe Ursprungserläuterung!
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Zunächst wird die örtliche Eifelvereinsgruppe prüfen, welche der vorhandenen Wanderparkplätze
tatsächlich über einen Anschluss an fortführende Wanderwege verfügen und daher erhalten werden müssen. Sobald das Ergebnis dieser Feststellung vorliegt, wird die Beschilderung dieser
Parkplätze überprüft und im Bedarfsfall ergänzt oder erneuert.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.