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Allgemeine Vorlage (Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. H 2, Ortsteil Üdingen, "Pützgasse", im Bereiche der Parzellen Gemarkung Üdingen, Flur 1, Parzellen Nr. 56 und 60, sowie Flur 2, Parzellen Nr. 112 und 113)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. H 2, Ortsteil Üdingen, "Pützgasse", im Bereiche der Parzellen Gemarkung Üdingen, Flur 1, Parzellen Nr. 56 und 60, sowie Flur 2, Parzellen Nr. 112 und 113) Allgemeine Vorlage (Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. H 2, Ortsteil Üdingen, "Pützgasse", im Bereiche der Parzellen Gemarkung Üdingen, Flur 1, Parzellen Nr. 56 und 60, sowie Flur 2, Parzellen Nr. 112 und 113)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Hackhausen BE: Herr Hackhausen /Herr Schmühl Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 73/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Rat TOP: 12.06.1997 25.06.1997 01.07.1997 Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. H 2, Ortsteil Üdingen, "Pützgasse", im Bereiche der Parzellen Gemarkung Üdingen, Flur 1, Parzellen Nr. 56 und 60, sowie Flur 2, Parzellen Nr. 112 und 113 I. Sach- und Rechtslage: Mit Datum vom 24.März 1997, hier eingegangen am 03. April 1997, beantragt Herr Heinz Meuser, Auf dem Berg 2, 52372 Kreuzau, im Auftrage einer Interessengemeinschaft eine Änderung des Flächennutzungsplanes und des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. H 2, Ortsteil Üdingen, "Pützgasse", im Bereich der eingangs erwähnten Parzellen. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, daß Herr Meuser bereits im Januar 1996 eine Änderung des Bebauungsplanes dahingehend beantragt hat, daß die im Bebauungsplan ausgewiesene landwirtschaftliche Fläche als allgemeines Wohngebiet festgesetzt wird. Der damalige Antrag erstreckte sich auf die Grundstücke Gemarkung Üdingen, Flur 2, Parzellen Nr. 112 und 113. Da diese Flächen durch die Ordnungsbehördliche Verordnung über Landschaftsschutzgebiete und geschützte Landschaftsteile im Kreise Düren vom 13. Juli 1987 erfaßt werden, hat die Verwaltung es für zweckmäßig angesehen, vor einer Beratung in den zuständigen Gremien zunächst eine Stellungnahme der Höheren Landschaftsbehörde bei der Bezirksregierung in Köln einzuholen. Mit Verfügung vom 12. 09. 1996 hat diese Dienststelle mitgeteilt, daß eine weitere Bebauung der Plateaulage auch aufgrund der unmittelbaren Nähe zu dem schutzwürdigen Kutzgraben, der laut Biotopkataster als NSG - Vorschlag eingestuft ist, nicht befürwortet werden kann. Die Verfügung ist dieser Sitzungsvorlage in Fotokopie beigefügt. Auch der jetzige Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und des rechtskräftigen Bebauungsplanes hat unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Höheren Landschaftsbehörde zur Zeit keinerlei Aussicht auf Erfolg. Wie Ihnen aus den diversen Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan bekannt, befindet sich der Landschaftsplan Kreuzau-Nideggen in Aufstellung. Dieser soll die Rechtsnachfolge der oben erwähnten Verordnung antreten. Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, die Angelegenheit bis zum Vorliegen der neuen Rechtsgrundlage zurückzustellen. Die Lage der beantragten Wohnbauflächen bitte ich den beiliegenden Kartenunterlagen zu entnehmen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: -KeineIII. Beschlußvorschlag: "Der Antrag der Interessengemeinschaft, vertreten durch Herrn Heinz Meuser, Auf dem Berg 2, 52372 Kreuzau-Üdingen, auf Änderung des Flächennutzungsplanes und des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. H 2, Ortsteil Üdingen, "Pützgasse", im Bereiche der Parzellen Gemarkung Üdingen, Flur 1, Nr. 56 und 60, sowie 2 Flur 2, Nr. 112 und 113, wird bis zum Vorliegen Nideggen- zurückgestellt." Der Gemeindedirektor - Ramm -AnlagenIV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: einer neuen Rechtsgrundlage - Landschaftsplan Kreuzau-