Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Hackhausen
BE: Herr Hackhausen /Herr Schmühl
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
73/97
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuß
Hauptausschuß
Rat
TOP:
12.06.1997
25.06.1997
01.07.1997
Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. H 2,
Ortsteil Üdingen, "Pützgasse", im Bereiche der Parzellen Gemarkung Üdingen, Flur 1, Parzellen Nr.
56 und 60, sowie Flur 2, Parzellen Nr. 112 und 113
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Datum vom 24.März 1997, hier eingegangen am 03. April 1997, beantragt Herr Heinz Meuser, Auf dem Berg 2,
52372 Kreuzau, im Auftrage einer Interessengemeinschaft eine Änderung des Flächennutzungsplanes und des
rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. H 2, Ortsteil Üdingen, "Pützgasse", im Bereich der eingangs erwähnten Parzellen.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, daß Herr Meuser bereits im Januar 1996 eine Änderung des Bebauungsplanes
dahingehend beantragt hat, daß die im Bebauungsplan ausgewiesene landwirtschaftliche Fläche als allgemeines
Wohngebiet festgesetzt wird.
Der damalige Antrag erstreckte sich auf die Grundstücke Gemarkung Üdingen, Flur 2, Parzellen Nr. 112 und 113.
Da diese Flächen durch die Ordnungsbehördliche Verordnung über Landschaftsschutzgebiete und geschützte
Landschaftsteile im Kreise Düren vom 13. Juli 1987 erfaßt werden, hat die Verwaltung es für zweckmäßig angesehen,
vor einer Beratung in den zuständigen Gremien zunächst eine Stellungnahme der Höheren Landschaftsbehörde bei der
Bezirksregierung in Köln einzuholen.
Mit Verfügung vom 12. 09. 1996 hat diese Dienststelle mitgeteilt, daß eine weitere Bebauung der Plateaulage auch
aufgrund der unmittelbaren Nähe zu dem schutzwürdigen Kutzgraben, der laut Biotopkataster als NSG - Vorschlag
eingestuft ist, nicht befürwortet werden kann.
Die Verfügung ist dieser Sitzungsvorlage in Fotokopie beigefügt.
Auch der jetzige Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und des rechtskräftigen Bebauungsplanes hat unter
Berücksichtigung der Stellungnahme der Höheren Landschaftsbehörde zur Zeit keinerlei Aussicht auf Erfolg.
Wie Ihnen aus den diversen Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan bekannt, befindet sich der Landschaftsplan
Kreuzau-Nideggen in Aufstellung. Dieser soll die Rechtsnachfolge der oben erwähnten Verordnung antreten.
Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, die Angelegenheit bis zum Vorliegen der neuen Rechtsgrundlage
zurückzustellen.
Die Lage der beantragten Wohnbauflächen bitte ich den beiliegenden Kartenunterlagen zu entnehmen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
-KeineIII. Beschlußvorschlag:
"Der Antrag der Interessengemeinschaft, vertreten durch Herrn Heinz Meuser, Auf dem Berg 2, 52372
Kreuzau-Üdingen, auf Änderung des Flächennutzungsplanes und des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. H
2, Ortsteil Üdingen, "Pützgasse", im Bereiche der Parzellen Gemarkung Üdingen, Flur 1, Nr. 56 und 60, sowie
2
Flur 2, Nr. 112 und 113, wird bis zum Vorliegen
Nideggen- zurückgestellt."
Der Gemeindedirektor
- Ramm -AnlagenIV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
einer neuen Rechtsgrundlage - Landschaftsplan Kreuzau-