Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
89 kB
Datum
18.06.2015
Erstellt
02.06.15, 17:13
Aktualisiert
02.06.15, 17:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 20.05.2015
- Der Bürgermeister Az: 60
Nr. der Ratsdrucksache: 258-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
18.06.2015
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauvoranfrage für das Grundstück Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstück 5322 Josef-Jonas-Straße
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Berichterstatter: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 258-X
1. Sachverhalt:
Der Verwaltung liegt eine Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung des Erdgeschosses des „Küchenstudios Jonas“ in einen Drogeriefachmarkt mit ca. 750 m² Verkaufsfläche vor.
Das Grundstück Gemarkung Münstereifel, Flur 1, Flurstück 5322 – Josef-Jonas-Straße – liegt im
Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 5d „Gewerbegebiet Bad Münstereifel
Kernstadt – Bereich Flaches Feld“. Dieser setzt für das o.g. Grundstück ein Sondergebiet mit der
Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel fest. Auf dem o.g. Grundstück ist lediglich der Verkauf von Küchen und Elektrogeräten auf einer Verkaufsfläche von 500 m² zulässig. Die Nutzungsänderung des Küchenstudios in einen Drogeriefachmarkt entspricht somit nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes und könnte nur über eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB genehmigt werden.
Einer möglichen Befreiung kann jedoch im vorliegenden Fall nicht zugestimmt werden, da hierdurch die Grundzüge der Planung berührt werden. Das Einvernehmen zur Bauvoranfrage ist zu
versagen. Stattdessen sollte über eine Änderung des Bebauungsplanes nachgedacht werden, die
möglichst flexibles Baurecht in diesem Bereich schaffen würde. Denkbar wäre die Festsetzung
eines Gewerbegebietes mit dem Ausschluss zentrenrelevanter Sortimente.
2. Rechtliche Würdigung
Das Bauvorhaben ist gem. BauGB und BauO NW genehmigungspflichtig.
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Das o.a. Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Einer Befreiung
kann nicht zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung berührt werden.