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Mitteilungsvorlage (Zwischenbericht Stadtwerke - Betriebszweig Wasser - 31.03.2015)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
81 kB
Datum
17.06.2015
Erstellt
02.06.15, 17:13
Aktualisiert
02.06.15, 17:13
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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 26.05.2015 - Der Bürgermeister Az: SW 24.1 Nr. der Ratsdrucksache: 304-X __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 17.06.2015 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Zwischenbericht Stadtwerke - Betriebszweig Wasser - 31.03.2015 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Willi Müller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR SW1 SW2 _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) ist über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich zu berichten. Aus diesem Grund werden die beigefügten Übersichten des Erfolgs- und Vermögensplanes mit den Geschäftszahlen zum 31.03.2015 und zum 31.05.2015 überreicht. a) Erfolgsplan Aus dem Geschäftsverlauf über lediglich drei Monate lassen sich verlässliche Prognosen für das Geschäftsjahr 2015 nicht ableiten. Deshalb wird erst mit dem zweiten Quartalsbericht eine Hochrechnung auf das Geschäftsjahr vorgelegt. Seite 2 von Ratsdrucksache 304-X b) Vermögensplan Da neue Baumaßnahmen erst nach Genehmigung des Wirtschaftsplanes begonnen werden dürfen, liegt der Schwerpunkt der investiven Tätigkeit erfahrungsgemäß vorrangig in der zweiten Jahreshälfte 2015. 2. Rechtliche Würdigung Rechtliche Grundlage ist §§ 20 EigVO NRW 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine