Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
81 kB
Datum
17.06.2015
Erstellt
02.06.15, 17:13
Aktualisiert
02.06.15, 17:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 26.05.2015
- Der Bürgermeister Az: SW 24.1
Nr. der Ratsdrucksache: 304-X
__________________________________________________________________________
Sitzungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
17.06.2015
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung der Mitteilung:
Zwischenbericht Stadtwerke - Betriebszweig Wasser - 31.03.2015
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr Willi Müller
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
SW1
SW2
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
1. Sachverhalt:
Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) ist über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich zu berichten.
Aus diesem Grund werden die beigefügten Übersichten des Erfolgs- und Vermögensplanes mit
den Geschäftszahlen zum 31.03.2015 und zum 31.05.2015 überreicht.
a) Erfolgsplan
Aus dem Geschäftsverlauf über lediglich drei Monate lassen sich verlässliche Prognosen für das
Geschäftsjahr 2015 nicht ableiten. Deshalb wird erst mit dem zweiten Quartalsbericht eine Hochrechnung auf das Geschäftsjahr vorgelegt.
Seite 2 von Ratsdrucksache 304-X
b) Vermögensplan
Da neue Baumaßnahmen erst nach Genehmigung des Wirtschaftsplanes begonnen werden dürfen, liegt der Schwerpunkt der investiven Tätigkeit erfahrungsgemäß vorrangig in der zweiten Jahreshälfte 2015.
2. Rechtliche Würdigung
Rechtliche Grundlage ist §§ 20 EigVO NRW
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine