Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
102 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
26.02.15, 13:18
Aktualisiert
26.02.15, 13:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 24.02.2015
- Der Bürgermeister Az: 60
Nr. der Ratsdrucksache: 229-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
03.03.2015
Rat
24.03.2015
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Änderung der Bad Münstereifeler Sortimentsliste der nahversorgungsrelevanten, zentrenrelevanten und nicht-zentrenrelevanten Sortimente
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Berichterstatter: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 229-X
1. Sachverhalt:
Durch den Ratsbeschluss vom 21.03.2012 (RD 769-IX) wurden folgende Sortimente aus der Liste
der zentrenrelevanten Sortimente herausgenommen und in die Liste der nicht-zentrenrelevanten
Sortimente aufgenommen:
Datenverarbeitungsgeräte, periphere Geräte und Software
Telekommunikationsgeräte
Geräte der Unterhaltungselektronik
Elektrische Kleingeräte
Damit weicht der Beschluss von der Begründung des Strukturgutachtens der BBE Handelsberatung GmbH aus dem Jahre 2012 ab. Zudem entspricht die Sortimentsliste nicht dem sachlichen
Teilplan großflächiger Einzelhandel NRW, welcher seit Inkrafttreten im Juli 2013 bestimmte Sortimente als grundsätzlich zentrenrelevant definiert. Hierzu gehören u.a. auch Elektrogeräte, Medien
der Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik sowie Computer. Dies führt dazu, dass die im
März 2012 beschlossene Sortimentsliste den landesplanerischen Zielen widerspricht. Somit würde
auch jeder Bebauungsplan, dessen Sortimentsfestlegung auf der im März 2012 beschlossenen
Liste beruht, nicht zielkonform sein und somit angreifbar werden. Vor diesem Hintergrund ist die
Sortimentsliste entsprechend zu korrigieren.
2. Rechtliche Würdigung
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Die als Anlage beigefügte Sortimentsliste der nahversorgungsrelevanten, zentrenrelevanten und
nicht-zentrenrelevanten Sortimente wird beschlossen.