Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
90 kB
Datum
18.03.2015
Erstellt
12.03.15, 17:11
Aktualisiert
12.03.15, 17:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 10.03.2015
- Der Bürgermeister Az: SW 32
Nr. der Ratsdrucksache: 240-X
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Forstbetrieb" der Stadt Bad Münstereifel
18.03.2015
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Fällung einer Douglasfichte in Bad Münstereifel, Wallgraben
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr Jonen
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Forst
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 240-X
1. Sachverhalt:
Im südlichen Bereich der städtischen Parkanlage Wallgraben steht auf einer Anhöhe eine ca. 70
bis 80 Jahre alte Douglasfichte. Die Douglasie ist in der Kronenspitze abgestorben und weist ansonsten noch einen erheblichen Anteil an abgestorbenen Ästen auf, so dass ca. 15 bis 20 % der
Baumkrone abgestorben sind. Der Baum bekommt zunehmend Versorgungsprobleme, da in den
abgestorbenen Kronenbereichen keine Photosynthese mehr stattfindet.
Unterhalb des Nadelgehölzes befinden sich Gehwege, die vom Heisterbacher Tor in Richtung
ehemaliges Kurhaus und in Richtung Nöthener Straße führen. Bei Sturmeinwirkung können sowohl die Kronenspitze, als auch abgestorbene Äste abbrechen und Personen gefährden. Hier ist
die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers gefragt.
Da man in direkter Nähe des Baumes nicht mit einem Hubarbeitslift arbeiten kann, müssten die
erforderlichen Arbeiten zur Entfernung von Totholz von einer Fachfirma (Seilklettertechnik) ausgeführt werden. Hierfür wäre ein Betrag von ca. 500 bis 600 € zu veranschlagen (laut Auskunft der
Fa. Pro Baum).
Durch die eingeschränkte Photosynthese werden bei dem Baum auch in Zukunft weiter Äste absterben und somit weitere Kosten entstehen, wobei man auch die Standsicherheit immer mehr in
Frage stellen muss. Die eingeschränkte Photosynthese führt letztlich dazu, dass die Verkehrssicherheit durch diesen Baum immer mehr beeinträchtigt wird. Sollte der geschwächte Baum bei
Sturm umfallen, so könnten nicht nur Personen gefährdet werden, sondern es würde auch erheblicher Sachschaden an der Stadtmauer entstehen. Die Douglasie ist in Richtung Stadtmauer geneigt, so dass die Fallrichtung vorgegeben ist.
2. Rechtliche Würdigung
3. Finanzielle Auswirkungen
Da Bauhofsmitarbeiter die Leistung zur Fällung des Baumes erbringen, entstehen ausschließlich
interne Lohn- und Gerätekosten.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die nicht mehr verkehrssichere Douglasfichte zu fällen und an
geeigneter Stelle eine Ersatzbepflanzung durchzuführen.