Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
254 kB
Datum
03.03.2015
Erstellt
19.02.15, 13:20
Aktualisiert
19.02.15, 13:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 03.02.2015
- Der Bürgermeister Az: 32-51-61 Rei.
Nr. der Ratsdrucksache: 177-X/Z-2
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Sitzungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
03.03.2015
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Anfragen und Mitteilungen: Fußläufiger Übergang Bonner Straße zur Hardtburgstraße;
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 08.09.2014 – hier: Ergebnis der Beratung der Verkehrskommission
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Berichterstatter: Herr Reidenbach
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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1. Sachverhalt:
In der letzten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 25.11.2014 hat dieser zu dem o. a.
Top u. a. beschlossen, im Rahmen einer Verkehrsschau die Zustimmung der Fachbehörden und
des Straßenbaulastträgers zur Aufweitung des Fußgängerweges und der Anbringung von zwei
Verkehrsspiegeln einzuholen.
Gleichzeitig lag der Verwaltung eine Beschwerde von Anwohnern über die Nutzung der Ausfahrt
eines Wirtschaftsweges als nicht vorgesehene Verlängerung der Pfarrer-Becker-Straße sowie die
gefährliche nicht vorgesehene Überquerung der L 11 an den Enden der Fußwege am Ende der
Straßen Keltenstraße und Herrenweide vor, die ebenfalls als vorgezogener Beratungspunkt von
der Verkehrskommission vor Ort beraten wurde.
Daher liegt zu diesem Punkt eine umfangreiche Stellungnahme der Verkehrskommission vor:
Seite 2 von Ratsdrucksache 177-X/Z-2
„TOP 8 Kirspenich, Pfarrer-Becker-Straße, Anbindung an die L 11
Anwohner der Pfarrer-Becker-Straße beklagen den unberechtigten Verkehr aus dem Wohngebiet
über die Pfarrer-Becker-Straße und einen anschließenden Wirtschaftsweg zur L 11. Es wird um
Prüfung der Möglichkeiten gebeten, diese Verkehre zu unterbinden.
Der Bebauungsplan sah ursprünglich einen Wendehammer am Ende der Pfarrer-Becker-Straße
vor, so dass keine Verbindung zu dem Wirtschaftsweg entstanden wäre. Dieser Wendehammer
wurde jedoch nicht hergestellt. Nunmehr besteht eine Verbindung über den Wirtschaftsweg zur L
11, die genutzt wird, obwohl der Zustand des Weges sehr schlecht ist. Die Anbindung des Wirtschaftsweges an die L 11 ist im Hinblick auf die Verkehrssicherheit nicht unproblematisch. Die
derzeit vorhandenen Sichtverhältnisse lassen ein Abbiegen in die L 11 noch zu; sollte jedoch künftig eine Einfriedung des angrenzenden Baugrundstückes erfolgen, werden die Sichtverhältnisse
deutlich schlechter.
Da im Anschluss an die Pfarrer-Becker-Straße ein weiteres Wohngebiet geplant wird, das
eine neue Verkehrsbelastung bringen wird, sollte im Rahmen der Bauleitplanung für dieses
neue Baugebiet sowohl eine Verkehrslösung für die Anbindung des künftigen Wohngebietes gesucht als auch eine Verbesserung der Situation der Pfarrer-Becker-Straße angestrebt
werden. Jenseits der L 11 ist ein Ortsteil entstanden, der durch die L 11 vom übrigen Ort
getrennt wird. Es ist anzustreben, sinnvolle und sichere Lösungen für das gesamte Wohngebiet im Rahmen der Planung des neuen Wohngebietes zu suchen.
Die Verkehrskommission kann derzeit keine Lösung für die Verkehrssituation in der PfarrerBecker-Straße anbieten. Die Abbindung der Straße zur L 11 hin ist nicht möglich, da keine Wendemöglichkeit vorhanden ist. Die Straße muss von Müllfahrzeugen und sonstigen Lieferfahrzeugen
angefahren werden können.
TOP 9 Kirspenich, L 11, Verkehrssituation für den fußläufigen Verkehr
Auch dieser TOP behandelt die Verkehrssituation beidseits der L 11 zwischen den Ortsteilen des
Ortes Kirspenich.
In der Vergangenheit wurde der Einmündungsbereich L 11 / Hardtburgstraße dahingehend verändert, dass die im Verlauf der L 11 vorhandene Linksabbiegespur verkürzt wurde und dadurch
Raum geschaffen wurde für die Einrichtung einer Querungshilfe, die den Fußgängern das Queren
der L 11 erleichtern sollte.
Nunmehr liegen jedoch wieder Eingaben älterer Mitbürger vor, die eine Gefahrensituation beim
täglichen Queren der L 11 beklagen.
Die Örtlichkeit wurde in Augenschein genommen. Wie beim TOP 8 kann auch hier nur festgestellt
werden, dass im Rahmen der seinerzeitigen Bauleitplanung keine aus- reichende Anbindung des
Ortsteiles bedacht wurde.
Die einzelnen Vorschläge zur Verbesserung der Situation wurden überprüft:
Von der Bonner Straße aus besteht eine fußläufige Verbindung, die zur eingerichteten Querungshilfe führt. Der verrohrte Seitengraben entlang der L 11 wird gequert; diese Querungsstelle muss seitlich abgesichert oder so deutlich verbreitert werden, dass ein ausreichender Sicherheitsabstand zu den beiden Seiten entsteht und eine gefahrlose Nutzung
möglich ist. Auch die Öffnung der Schutzplanke muss verbreitert werden, ggf. kann diese
Öffnung in Verbindung mit der Absicherung der Grabenquerung erfolgen.
Den gewünschten Verkehrsspiegeln wird nur in Richtung Arloffer Tonwerke zugestimmt.
Hier können die Sichtverhältnisse durch einen Spiegel verbessert werden. Ein Verkehrsspiegel für die Richtung Kirchheim ist nicht erforderlich, da die Sicht in diese Richtung ab
Seite 3 von Ratsdrucksache 177-X/Z-2
Querungshilfe ausreichend ist. Zusätzlich ist der Bewuchs in Richtung Arloff deutlich zu beschneiden; so können nochmals verbesserte Sichtverhältnisse in Richtung Arloffer Tonwerke hergestellt werden. Die Sichtbeziehungen aus Richtung Hardtburgstraße kommend in Richtung Bonner Straße sind gut; hier sind Änderungen nicht erforderlich.
Der Weg entlang der Erft kann nicht als sinnvolle und für alle Bürger nutzbare Verbindung zwischen den Ortsteilen angesehen werden.
Die Gesamtsituation kann trotz aller Änderungen nicht als zufriedenstellend angesehen
werden. Auch hier wird seitens der Verkehrskommission geraten, im Rahmen der Planung
des neuen Baugebietes mit allen zu beteiligenden Behörden eine sinnvolle Gesamtlösung
für das Wohngebiet zu erarbeiten und die Chancen, die die aktuelle Planung dazu bietet, zu
nutzen. In diese Beratungen sollte dann auch der Antrag der Einrichtung eines signalgesicherten Fußgängerüberweges einfließen.
Die sonstigen genannten Querungspunkte über die L 11 (Röntgenweg – Keltenstraße, Ehrlichweg
– Herrenweide, Ehrlichweg/Flettenbergweg – Pfr.-Becker-Straße) wurden ebenfalls in der Örtlichkeit überprüft.
Es wird nicht möglich sein, mehrere Querungsstellen im Bereich der L 11 herzustellen.
Diese genannten Querungen werden möglicherweise genutzt, sie sind aber nicht gewollt und werden auch seitens der Verkehrskommission nicht als möglich angesehen im Hinblick auf Verkehrsaufkommen, Straßenverlauf und Verkehrssicherheit. Ziel aller künftigen Planungen kann nur sein,
eine sichere Querungsstelle herzustellen und anzubieten.
In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass die Straßen Keltenstraße und Herrenweide als
Sackgassen für den Kfz.-Verkehr enden, aber als Fußweg weiter bis vor die L 11 führen. Dort sind
sie mit einem Teilstück Schutzplanke von der Fahrbahn getrennt. Diese Schutzplanke wird von
Fußgängern umgangen oder überstiegen. Es ist nicht sinnvoll, einen Weg anzubieten, der zu keinem Ziel führt bzw. zu einem Ziel, das nicht genutzt werden soll. Die Verkehrskommission schlägt
dringend vor, die beiden Wege frühzeitig abzubinden und den Zugang zur L 11 in geeigneter Weise standfest und komplett zu sperren.“
Somit stimmt die Verkehrskommission der Verbreiterung des Fußweges am Ende der Bonnerstraße sowie der Aufweitung der Schutzplanke zu.
Auch wird einem Verkehrsspiegel in Richtung Süden (Thonwerke) zugestimmt.
2. Rechtliche Würdigung
Siehe Ursprungserläuterung!
3. Finanzielle Auswirkungen
Siehe Ursprungserläuterung!
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen und
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Die Verbreiterung des Fußweges sowie Aufweitung der Schutzplanken können nun durch den
städt. Tiefbau veranlasst werden.
Das Ordnungsamt wird einen entsprechenden Verkehrsspiegel beschaffen und anbringen.
Die weiteren Empfehlungen sollten im Rahmen der derzeitigen Bauleitplanung berücksichtigt werden.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.