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Mitteilungsvorlage (Anfragen und Mitteilungen: Verbesserungsmaßnahmen in der Ortsdurchfahrt Scheuren; hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 03.11.2014 - hier: Ergebnis aus den Beratungen der Verkehrskommission)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
191 kB
Datum
03.03.2015
Erstellt
19.02.15, 13:20
Aktualisiert
19.02.15, 13:20
Mitteilungsvorlage (Anfragen und Mitteilungen: Verbesserungsmaßnahmen in der Ortsdurchfahrt Scheuren;
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 03.11.2014 - hier: Ergebnis aus den Beratungen der Verkehrskommission) Mitteilungsvorlage (Anfragen und Mitteilungen: Verbesserungsmaßnahmen in der Ortsdurchfahrt Scheuren;
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 03.11.2014 - hier: Ergebnis aus den Beratungen der Verkehrskommission)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 03.02.2015 - Der Bürgermeister Az: 32-52-39 Rei. Nr. der Ratsdrucksache: 151-X/Z-1 __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 03.03.2015 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Anfragen und Mitteilungen: Verbesserungsmaßnahmen in der Ortsdurchfahrt Scheuren; hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 03.11.2014 – hier: Ergebnis aus den Beratungen der Verkehrskommission __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Die Mittel stehen haushalts( ) rechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein ( ) Anlagen sind beigefügt _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Der Ausschuss hatte am 25.11.2014 u. a. hierzu beschlossen, nach Auswertung der Verkehrsmessungen, sich für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen einzusetzen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen im Einzelnen hierzu vorliegen. Die Beratung der Verkehrskommission fand am 13.01.2015 vor Ort statt. Hierbei wurde folgendes Ergebnis festgehalten: „Der Stadtentwicklungsausschuss hat beschlossen, nach einer erfolgten Messung der Verkehrsbelastung und der Geschwindigkeiten in der Ortsdurchfahrt Scheuren geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation zu prüfen. Es wurde vorgeschlagen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu reduzieren und die Wegweisung für den Durchgangsverkehr abzuändern. Verkehrsmessungen sind erfolgt. Die Messstellen lagen in Bereichen, die auf Grund der Straßenführung eine Bereitschaft zu höheren Geschwindigkeiten vermuten lassen. Trotzdem waren nur geringe Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten festzustellen. Eine gravierende Unfalllage ist nicht vorhanden. Seite 2 von Ratsdrucksache 151-X/Z-1 Der Kurvenbereich in der Ortsmitte hält wegen seiner geringen Breite und der engen Bebauung zu geringeren Geschwindigkeiten an. Dieser enge Bereich verfügt nicht über Gehwege. Insofern ist der Kraftfahrer kraft Gesetzes angehalten, mit angemessener und reduzierter Geschwindigkeit diesen Bereich zu passieren. Nach Erörterung der Verkehrslage fasst die Verkehrskommission den Beschluss, im Bereich der engen Ortsmitte zwischen den Bushaltestellen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h einzurichten, um dort die Verkehrssituation zu verbessern. Es ist bereits eine Beschilderung mit Verkehrszeichen 136 StVO vorhanden. Diese vorhandenen Gefahrenzeichen sind jeweils zu verbinden mit Verkehrszeichen 274-53 StVO. Hinter der Gefahrenstelle wird die Begrenzung kraft Gesetzes aufgehoben; eine separate Beschilderung ist nicht erforderlich. Damit auch der Kraftfahrer aus Richtung K 52 Kenntnis von der reduzierten Höchstgeschwindigkeit erhält, ist aus Fahrtrichtung Wald hinter der Einmündung der K 52 die Beschilderung aus Verkehrszeichen 136 und 274-53 StVO zu wiederholen. Einer Änderung der Wegweisung wird nicht zugestimmt. Bei der L 113 handelt es sich um eine Landesstraße, die der Aufnahme des überörtlichen Verkehrs dient. Eine Wegweisung ist in der Regel nur maßgebend für ortsunkundigen Verkehr. Der ortskundige, heimische Verkehr nutzt die Straßen nach seiner Ortskenntnis, unabhängig von der bestehenden Beschilderung. Es ist davon auszugehen, dass die Mehrzahl des ortsfremden Verkehrs durch Navigationssysteme geleitet wird, die ebenfalls unabhängig von der Beschilderung zum Ziel leiten. Eine Änderung der Wegweisung würde dem Straßenbaulastträger erhebliche Kosten verursachen und nicht zum erwünschten Ziel führen. Insofern kann eine Zustimmung nicht erteilt werden. Die bemängelte Straßenbeleuchtung wird in Kürze durch zusätzliche Leuchtmittel ergänzt. Es wird zu bedenken gegeben, dass die Verkehrssicherheit der Fußgänger erheblich verbessert werden könnte durch die Anlage von Gehwegen in der Ortsdurchfahrt, zumindest dort, wo die Flächen dazu zur Verfügung stehen.“ Dies bedeutet, dass der Bereich innerhalb der Ortsdurchfahrt, der bisher schon mit dem Gefahrenzeichen als Hinweis auf den Schulweg gekennzeichnet wird, zusätzlich in der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert wird! Dieser Streckenabschnitt beinhaltet nicht nur den besonders engen Kurvenbereich, sondern geht darüber hinaus, so dass beide Bushaltestellen ebenfalls im Bereich der reduzierten Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h liegen. 2. Rechtliche Würdigung Siehe Ursprungserläuterung! 3. Finanzielle Auswirkungen Straßenbaulastträger ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW, der die Aufstellung der Verkehrszeichen vornehmen wird. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Der Ausschuss wird mit dieser Vorlage über das Ergebnis der Beratungen der zuständigen Fachbehörden informiert. Da eine deutliche Verbesserung der bisherigen Situation erwartet wird, schlägt die Verwaltung keine weiteren Maßnahmen vor. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine.