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Beschlussvorlage (Anlage 3)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
50 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
12.03.15, 17:11
Aktualisiert
12.03.15, 17:11
Beschlussvorlage (Anlage 3)

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Inhalt der Datei

Anlage 3 Industrie- und Handelskammer Aachen IHK Aachen | Postfach 10 07 40 | 52007 Aachen Stadt Bad Münstereifel Postfach 12 40 53896 Bad Münstereifel / Theaterstraße 6 - 1 0 52062 Aachen http://www.aachen. ihk.de Auskunft erteilt 'O Monika Frohn Telefon: 0241 4460-102 Telefax: 0241 4460-149 E-Mail: verkehr@aachen.ihk.de / Unser Zeichen fn/ / Aachen, 2. Februar 2015 Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufs­ stellen an Sonn- und Feiertagen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel für das Jahr 2015 Hier: Ihr Schreiben vom 28.1.2015 Sehr geehrte Damen und Herren, wir nehmen zuerst Bezug auf § 1, Abs. 1 der ordnungsbehördlichen Verordnung und teilen Ihnen mit, dass die Industrie- und Handelskammer keine Bedenken gegen die vier vorge­ schlagenen verkaufsoffenen Sonntage hat. Zu § 1, Abs. 2, möchten wir anmerken, dass gemäß des Gesetzes „Regelungen der Ladenöff­ nungszeiten in Nordrhein-Westfalen“ Verkaufsstellen in Kurorten mit besonders starkem T ou­ rismus an jährlich höchstens vierzig Sonn- und Feiertagen bis zur Dauer von acht Stunden geöffnet sein dürfen. Neben den Waren, die für den Ort kennzeichnend sind, dürfen W aren zum sofortigen Verzehr, frische Früchte, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen verkauft werden. Zunächst muss festgestellt werden, dass Bad Münstereifel eine Kurstadt ist und somit grund­ sätzlich über eine erweiterte Möglichkeit zur Öffnung an Sonn- und Feiertagen verfügt. A ller­ dings ist die Öffnung nur für bestimmte Sortimente möglich. Die in dem Factory-Outlet-Center vornehmlich verkauften Bekleidungsartikel sind keine ortsty­ pischen W aren. Dies lässt sich auch nicht daraus ableiten, dass Bad Münstereifel als ehem ali­ ge Färber- und Gerberstadt gilt, da Bekleidung ein universelles Sortiment ist, das in allen Kommunen in Deutschland verkauft wird, und das Färber- und Gerbergewerbe in der Stadt Bad Münstereifel weder touristisch vermarktet wird noch in dem Ort heute erlebbar ist. Insofern bleibt festzuhalten, dass die Industrie- und Handelskammer Aachen einer Öffnung an den in der Verordnung genannten vier Sonntagen ausschließlich zustimmt. Freundliche Grüße Industrie- und Handelskammer Monika Frohn Gruppenleiterin