Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
50 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
12.03.15, 17:11
Aktualisiert
12.03.15, 17:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 3
Industrie- und Handelskammer
Aachen
IHK Aachen | Postfach 10 07 40 | 52007 Aachen
Stadt Bad Münstereifel
Postfach 12 40
53896 Bad Münstereifel
/
Theaterstraße 6 - 1 0
52062 Aachen
http://www.aachen. ihk.de
Auskunft erteilt
'O
Monika Frohn
Telefon: 0241 4460-102
Telefax: 0241 4460-149
E-Mail: verkehr@aachen.ihk.de
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Unser Zeichen
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Aachen,
2. Februar 2015
Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufs
stellen an Sonn- und Feiertagen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel für das Jahr 2015
Hier: Ihr Schreiben vom 28.1.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir nehmen zuerst Bezug auf § 1, Abs. 1 der ordnungsbehördlichen Verordnung und teilen
Ihnen mit, dass die Industrie- und Handelskammer keine Bedenken gegen die vier vorge
schlagenen verkaufsoffenen Sonntage hat.
Zu § 1, Abs. 2, möchten wir anmerken, dass gemäß des Gesetzes „Regelungen der Ladenöff
nungszeiten in Nordrhein-Westfalen“ Verkaufsstellen in Kurorten mit besonders starkem T ou
rismus an jährlich höchstens vierzig Sonn- und Feiertagen bis zur Dauer von acht Stunden
geöffnet sein dürfen. Neben den Waren, die für den Ort kennzeichnend sind, dürfen W aren
zum sofortigen Verzehr, frische Früchte, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen verkauft werden.
Zunächst muss festgestellt werden, dass Bad Münstereifel eine Kurstadt ist und somit grund
sätzlich über eine erweiterte Möglichkeit zur Öffnung an Sonn- und Feiertagen verfügt. A ller
dings ist die Öffnung nur für bestimmte Sortimente möglich.
Die in dem Factory-Outlet-Center vornehmlich verkauften Bekleidungsartikel sind keine ortsty
pischen W aren. Dies lässt sich auch nicht daraus ableiten, dass Bad Münstereifel als ehem ali
ge Färber- und Gerberstadt gilt, da Bekleidung ein universelles Sortiment ist, das in allen
Kommunen in Deutschland verkauft wird, und das Färber- und Gerbergewerbe in der Stadt
Bad Münstereifel weder touristisch vermarktet wird noch in dem Ort heute erlebbar ist.
Insofern bleibt festzuhalten, dass die Industrie- und Handelskammer Aachen einer Öffnung an
den in der Verordnung genannten vier Sonntagen ausschließlich zustimmt.
Freundliche Grüße
Industrie- und Handelskammer
Monika Frohn
Gruppenleiterin