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Beschlussvorlage (Anlage 2)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
75 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
12.03.15, 17:11
Aktualisiert
12.03.15, 17:11
Beschlussvorlage (Anlage 2) Beschlussvorlage (Anlage 2)

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Inhalt der Datei

Anlage 2 E R Z B I S I U K Ö L N Erzbistum K öln |Generalvikariat Stabsabteilung Recht H a rze lle n stra ß e 32 | 50668 Köln Postanschrift: Erzbistum K ö ln | 50606 Köln Erzbistum Köln I G eneralvikariat I 5p6Q'6'KöliV Telefon 0221 1 6 « 1317 Stadt Bad Münstereifel Telefax 0221 1642 1903 Postfach 12 40 53896 Bad Münstereifel susanne. e b e rle ® sT n v S,. erzbistum -koeln.de u, yvww.erzbistu m -koeln.de Pax-Bank eG K ö ln Konto-Nr. 55 050 BIZ 370 601 9 3 IBAN 0E74 370 6 0193 0000 0550 50 BIC GEN0DED1PAX Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen ße^rbeiter/-in Unser Zeichen Datum 28.01.2015 32-30-10 Frau Dr. Eberle/Ma R 60 888/75 19.02.2015 Verkaufsoffene Sonntage in der Stadt Bad Münstereifel, ordnungsbehördliche Verordnung gem . LÖG NRW Sehr geehrter Herr Gilgenbach, wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 28.01.2015 und nehmen zu o.g. Betreff gem. § 6 Abs. 4 Ladenöff­ nungsgesetz erneut wie folgt Stellung: Der Schutz der Sonn- und Feiertage ist für die Kirche ein prioritäres Anliegen. Aus diesem Grund plädieren wir für eine restriktive Genehmigung von Ausnahmemöglichkeiten für Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen. Nach Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 139 WRV sind der Sonntag und die staatlich anerkann­ ten Feiertage als „Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt". Auch nach Art. 25 der Verfassung für das Land Nordrhein Westfalen werden der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als „Tage der Gottesverehrung, der seelischen Erhebung, der körperlichen Erholung und der Ar­ beitsruhe anerkannt und gesetzlich geschützt." Im Hinblick auf örtliche gottesdienstliche Belange haben wir mit Herrn Pfarrer Pützkaul Kontakt aufge­ nommen. Die Stellungnahme des Pastoralteams des Seelsorgebereichs vor Ort fügen wir als Anlage bei. Aus den v.g. grundsätzlichen Gründen plädieren wir weiterhin für eine möglichst restriktive Regelung, d. h. dafür, die nach § 6 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 1 LÖG mögliche Maximalfreigabe von Sonntagen nicht auszuschöpfen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Eberle Referentin Anlage i E b e rle , S u s a n n e - 21040 S ta b s a b te ilu n g R e ch t Von; G e se n d e t; An: Betreff: Ludwig Pützkaul [l.puetzkaul@t-online.de] Dienstag, 17. Februar 2015 15:42 Eberle, Susanne - 21040 Stabsabteilung Recht Verkaufsoffene Sonntage der Stadt Bad Münstereifel - Stellungnahme des Pastoralteams Sehr geehrte Frau Dr. Eberle, gerne schreibe ich Ihnen heute die von Ihnen gewünschte Stellungnahme. Stellungnahm e unseres Pastoralteam s zu den Ladenöffnungszeiten im O utlet-Bereich Bad M ü n s te re ife l Das Pastoralteam des Seelsorgebereichs Bad Münstereifel bedauert ganz im Sinne der kirchlichen Verlautbarungen, dass der geschützte Bereich des Sonntags zunehmend gewerblichen Zwecken zum Opfer fällt. Damit können immer weniger Menschen den Sonntag als Tag für ihren Glauben und ihr Seelenheil nutzen. Vom Gottesdienst werden nicht nur die Menschen abgehalten, die ihre Arbeit tun müssen in den Geschäften. Es werden auch viele Menschen in den Handel gelockt, die sonst vielleicht mehr den Tag des Herrn feiern und gestalten würden. Das schafft in unserer hektischen Zeit noch mehr Unruhe (Stichwort Verkehr und Straßenlärm). Der Familienbereich w ird durch diese Angebote zunehmend verzweckt und in einen Kaufstress g elen kt. („Nur jetzt gibt es das Sonderangebot") Insofern stehen w ir diesem Trend nicht generell bejahend gegenüber. W ir tolerieren aber die Anordnung des Landes NRW an (bis jetzt) nur 4 Sonntagen den Verkauf zuzulassen. W ir begrüßen ebenfalls die Rücksichtnahme der Stadtverwaltung, die die Öffnungszeiten erst nach der Hl. Messe im Kernort festlegt. Natürlich sind wir uns bewusst, dass viele potentielle Käufer solche Tage in Bad Münstereifel auch zur Entspannung nutzen können und unsere schönen Kirchen zumindest von außen wahrnehmen. W ir haben im Rahmen der „inneren Mission" auch Angebote fü r Glaubensinteressierte an solchen Tagen zu entwickeln und hierzu einzuladen (Zeit der Stille, musikalische Angebote in der Kirche u.a.) Damit versuchen w ir zumindest einen kleinen Ausgleich zur Kommerzialisierung dieser Sonntage zu schaffen. M it freundlichen Grüßen Ludwig Pützkaul, PV l