Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
206 kB
Datum
10.03.2015
Erstellt
26.02.15, 13:18
Aktualisiert
26.02.15, 13:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 11.02.2015
- Der Bürgermeister Az: 50-05-00
Nr. der Ratsdrucksache: 218-X
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus
10.03.2015
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Jahresbericht des Sozialbüros 2014
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr Wiedemann
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Bildungsausschuss
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 218-X
1. Sachverhalt:
1. Sozialhilfe und Grundsicherung nach dem 12. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Die hier gewährten Hilfearten nach SGB XII sind:
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (außerhalb von Einrichtungen) nach
dem 4. Kapitel SGB XII
Hilfe bei Krankheit nach dem 5. Kapitel SGB XII
Hilfe zur Pflege (außerhalb von Einrichtungen) nach dem 7. Kapitel SGB XII
Bestattungskostenübernahme nach dem 9. Kapitel, § 74 SGB XII
Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII erhielten am 01.01.2015 insgesamt 174 Bedarfsgemeinschaften mit 167 Personen (01.01.2014: 146 Bedarfsgemeinschaften). Die Hilfearten teilen
sich hierbei wie folgt auf (in Klammern die Zahlen vom 01.01.2014):
33 (20) Fälle Hilfe zum Lebensunterhalt
83 (78) Fälle Grundsicherung im Alter
54 (47) Fälle Grundsicherung bei Erwerbsminderung
11 ( 9) Fälle Hilfe bei Krankheit
5 ( 2) Fälle Hilfe zur Pflege
Einige Personen beziehen außer Grundsicherung auch Hilfe bei Krankheit oder Hilfe zur Pflege,
so dass hier eine Doppelzählung erfolgt.
Im Jahresverlauf wurden in zwei Fällen Bestattungskosten nach § 74 SGB XII übernommen.
Aufteilung der Hilfearten
Hilfe zur Pflege; 5
Hilfe bei Krankheit;
11
Hilfe zum
Lebensunterhalt; 33
Grundsicherung bei
Erw erbsminderung;
54
Grundsicherung im
Alter; 83
Seite 3 von Ratsdrucksache 218-X
Entwicklung der Fallzahlen (jeweils zum 01.01. eines Jahres)
200
180
160
Fallzahl
140
2011
120
2012
100
2013
80
2014
2015
60
40
20
0
Hilfe zum
Lebensunterhalt
Grundsicherung Hilfe bei Krankheit
Hilfe zur Pflege
Gesamt
Hilfeart
Bei den laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt stiegen die Fallzahlen weiter an. Hilfe zum
Lebensunterhalt wird Personen ab 18 Jahren gewährt, bei denen zwar eine volle Erwerbsminderung festgestellt wurde, die aber voraussichtlich nicht auf Dauer bestehen wird. Insbesondere bei
jüngeren Menschen werden Renten wegen Erwerbsminderung nur befristet auf Zeit gewährt, so
dass für diese Personen die Gewährung von Grundsicherung bei Erwerbsminderung nicht möglich
ist.
Aufwendungen der Sozialhilfe (ohne Grundsicherung):
Jahr
Ausgaben
Hilfe zum Lebens- Hilfen nach dem 5.
unterhalt nach dem bis 9. Kapitel SGB
3. Kapitel SGB XII XII
2010
2011
2012
2013
2014
63.725,74 €
57.648,84 €
56.515,13 €
83.792,56 €
155.136,07 €
135.182,75 €
41.086,00 €
33.398,05 €
56.689,13 €
80.944,17 €
Einnahmen
Summe
Ausgaben
198.908,49 €
98.734,84 €
89.913,18 €
140.481,69 €
236.080,24 €
Summe
Einnahmen
28.316,05 €
42.885,11 €
34.397,13 €
7.470,37 €
12.803,24 €
Nettoaufwand
Sozialhilfe
170.592,44 €
55.849,73 €
55.516,05 €
133.011,32 €
223,277,00 €
Im Jahr 2010 war in einem Einzelfall nach einer sozialgerichtlichen Entscheidung eine Nachzahlung der Hilfe zur Pflege für die Jahre 2007 bis 2008 zu leisten. Diese Leistungen wurden im Jahr
2011 durch den Landschaftsverband Rheinland teilweise erstattet. So erklären sich die höheren
Ausgaben der Hilfen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII im Jahr 2010.
Die überproportional gestiegenen Fallzahlen der Hilfe zum Lebensunterhalt im Jahr 2014 führen in
diesem Bereich auch zu einem deutlichen Anstieg der Aufwendungen. Andererseits bestehen auf
der Einnahmeseite kaum noch Möglichkeiten, durch Inanspruchnahme vorrangiger Sozialleistungsträger Rückeinnahmen zu erzielen.
Seite 4 von Ratsdrucksache 218-X
Nettoaufwendungen Sozialhilfe (ohne Grundsicherung) 2007-2014
250.000,00 €
200.000,00 €
150.000,00 €
100.000,00 €
50.000,00 €
0,00 €
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Aufwendungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII):
Jahr
2010
2011
2012
2013
2014
Ausgaben
455.509,56 €
572.604,91 €
616.804,44 €
636.776,48 €
725.830,79 €
Einnahmen
8.879,95 €
10.863,27 €
9.474,63 €
3.266,42 €
7.714,66 €
Nettoaufwand
446.629,61 €
561.741,64 €
607.329,81 €
633.510,06 €
718.116,13 €
Nettoaufwendungen Grundsicherung 2007
-2014
800.000,00 €
700.000,00 €
600.000,00 €
500.000,00 €
400.000,00 €
300.000,00 €
200.000,00 €
100.000,00 €
0,00 €
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Auch 2014 setzte sich der Anstieg der Grundsicherungsleistungen fort. In den Ursachen hierfür
gibt es keine Veränderungen, die nicht schon in den Vorjahren zu beschreiben waren. Sie liegen
in der demografischen Entwicklung, zunehmenden unterbrochenen Erwerbsbiografien und auch in
Seite 5 von Ratsdrucksache 218-X
den steigenden Lebenshaltungskosten einschließlich der Kosten für Unterkunft und Heizung. Hinzu kommen gesetzliche Veränderungen in den vorgelagerten Sozialsicherungssystemen (Grundsicherung für Arbeitssuchende und gesetzliche Rentenversicherung), die sich zu Lasten der
Grundsicherung nach dem SGB XII auswirken.
Um die kommunalen Träger der Sozialhilfe von diesen Kostenentwicklungen zu entlasten, trägt
der Bund nach § 46a SGB XII im Jahr 2013 einen Anteil von 75 % der Nettoausgaben der Grundsicherung. Ab dem Jahr 2014 wurde eine weitere Erhöhung der Bundeserstattung auf 100 % beschlossen.
Die Steigerungen der Fallzahlen der Leistungen zum Lebensunterhalt und damit einhergehend der
Anstieg der Sozialhilfeaufwendungen ist kreisweit zu beobachten.
2. Asylbegehrende Ausländer
2.1 Zuweisungsentwicklung
Nach § 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) sind die Gemeinden verpflichtet, die ihnen
zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen.
In der nachfolgenden Tabelle sind die Zuweisungszahlen von 2004 bis 2014 aufgeführt.
Entwicklung der Zuweisungen
60
50
50
Anzahl
40
30
20
18
15
19
16
11
10
7
1
1
8
1
0
2004 2005
2006
2007 2008
2009
2010 2011
2012
2013 2014
Jahr
Die 2014 zugewiesenen Asylbewerber kamen aus folgenden Herkunftsländern:
Syrien
Algerien
Bangladesch
Guinea
Pakistan
Serbien
Eritrea
Iran
Marokko
Ägypten
China
9
5
4
4
4
4
3
3
3
2
2
Seite 6 von Ratsdrucksache 218-X
Georgien
Albanien
Indien
Nigeria
Irak
Türkei
2
1
1
1
1
1
Im Jahr 2014 nahm das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 173.072 Asylerstanträge entgegen. Im Vergleich zum Jahr 2013 mit 109.580 Erstanträgen bedeutet dies einen Zuwachs von 57,9
Prozent. Auch die Zahl der Folgeanträge stieg im Jahresvergleich von 17.443 auf 29.762 Folgeanträge (+70,6 Prozent). Damit sind mit insgesamt 202.834 Asylanträgen 59,7 Prozent mehr als im
Vorjahr eingegangen.
Hauptherkunftsland im vergangenen Jahr war Syrien mit 39.332 Erstanträgen, gefolgt von Serbien
(17.172 Erstanträge), Eritrea (13.198 Erstanträge), Afghanistan (9.115 Erstanträge) und Albanien
(7.865 Erstanträge). Von Personen aus den zu sicheren Herkunftsländern erklärten Staaten Serbien, Mazedonien und Bosnien und Herzegowina wurden im Jahr 2014 insgesamt 28.491 Asylerstanträge gestellt.
(Quelle: Pressemitteilung BMI vom 14.01.2015)
2.2. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Die Gemeinden sind nach dem Gesetz zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AG
AsylbLG NRW) zuständig für die Durchführung und die Kostenträgerschaft des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Am 31.12.2014 wurden Asylbewerberleistungen in 78 Leistungsfällen an 91 Personen gewährt
(31.12.2013: 43 Leistungsfälle mit 50 Personen)
Entwicklung der Aufwendungen seit 2010:
Jahr
Grundleistungen,
Leistungen bei
Arbeitsgelegenheiten
Krankheit,
u. sonstige Leistungen Schwangerschaft
und Geburt
Gesamtausgaben
2010
2011
2012
2013
2014
164.688,88 €
173.372,08 €
203.913,30 €
266.650,38 €
357.624,50 €
196.595,88 €
202.741,08 €
228.827,78 €
305.585,38 €
417.362,00 €
31.907,00 €
29.369,00 €
24.914,48 €
38.935,00 €
57.737,50 €
GesamtEinnahmen
5.983,13 €
4.307,61 €
5.529,85 €
1.913,19 €
563,00 €
Nettoaufwand
190.611,98 €
198.433,47 €
223.297,93 €
303.672,19 €
416.799,00 €
Seite 7 von Ratsdrucksache 218-X
Nettoaufwendungen Asylbewerberleistung 2007-2014
450.000,00 €
400.000,00 €
350.000,00 €
300.000,00 €
250.000,00 €
200.000,00 €
150.000,00 €
100.000,00 €
50.000,00 €
0,00 €
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Die pauschale Landeserstattung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz, die für die Aufnahme und
Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen gewährt wird, betrug im Jahr 2014 insgesamt
138.154,00 Euro. Damit waren rund 1/3 der Leistungen nach AsylbLG gedeckt, 2/3 blieben von
der Stadt Bad Münstereifel zu finanzieren.
Im Laufe des Jahres 2014 konnten 11 Leistungsfälle aus folgenden Gründen eingestellt werden:
Anzahl
4
2
2
2
1
Einstellungsgrund
Abschiebung
Mit unbekanntem Aufenthalt untergetaucht
Umverteilung in eine andere Kommune
Anerkennung als Asylberechtigter/Flüchtling
Arbeitsaufnahme
3. Unterbringung ausländischer Flüchtlinge und Asylsuchenden
Nach § 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) sind die Gemeinden verpflichtet, die ihnen
zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen.
Das Übergangsheim Mühlengasse 10, Iversheim, ist seit Anfang der 1990er Jahre angemietet.
Der Mietvertrag läuft bis 31.12.2016. Seit Oktober 2007 werden Räume im Erdgeschoss an die
„Bad Münstereifeler Tafel“ untervermietet. Der Untermietvertrag läuft ebenfalls bis 31.12.2016.
Die Belegung per 31.12.2014 belief sich auf 58 ausländische Flüchtlinge.
Ab dem 01.12.2014 wurde zusätzlich das Objekt An der Ley 26 in Iversheim angemietet. Der
Mietvertrag ist bis 31.12.2024 abgeschlossen.
Im Laufe des Dezember 2014 wurde begonnen, das Heim An der Ley 26 mit neu zugewiesenen
Personen zu belegen. Zudem konnten einzelne Personen aus dem Heim Mühlengasse 10 dorthin
umziehen, mit dem Ziel, eine möglichst nach Herkunftsländern homogene Zimmerbelegung in
beiden Objekten zu erreichen.
Die Belegung per 31.12.2014 belief sich dort auf 21 ausländische Flüchtlinge.
Seite 8 von Ratsdrucksache 218-X
Nach der Zuweisung von 50 Personen im Jahr 2014 geht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für das Jahr 2015 nochmals von einer Steigerung der Asylantragszahlen aus.
Schon seit dem 4. Quartal 2014 hat sich die Zuweisungsrate deutlich verschärft. Seitdem treffen
durchweg 2 bis 3 neue Personen pro Woche in Bad Münstereifel ein.
Bei Andauer dieser Situation kann 2015 mit 80 bis 100 weiteren zugewiesenen Flüchtlingen und
Asylsuchenden in Bad Münstereifel gerechnet werden.
Die Schaffung weiterer Unterkünfte ist daher das vordringliche Ziel im laufenden Jahr.
4. Wohngeld
Entwicklung der Wohngeld-Anträge 2010-2014
500
450
476
433
400
372
350
350
300
269
250
200
150
100
50
0
2010
2011
2012
2013
2014
Seite 9 von Ratsdrucksache 218-X
Entwicklung der Wohngeldaufwendungen 2010-2014
500.000,00 €
450.000,00 €
400.000,00 €
350.000,00 €
300.000,00 €
250.000,00 €
200.000,00 €
150.000,00 €
100.000,00 €
50.000,00 €
0,00 €
2010
2011
2012
2013
2014
Im Jahr 2014 wurden insgesamt 170 Wohngeldbewilligungen und 99 Ablehnungen erteilt. Dabei
wurde Wohngeld in Höhe von insgesamt 170.466,00 € ausgezahlt. Über den Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT NRW) wurden insgesamt 1.060 Verarbeitungen durchgeführt. Zu
den Verarbeitungen zählen neben Bewilligungen und Ablehnungen auch Einstellungen, Veränderungen der Empfängerdaten sowie einmalige Anweisungen bzw. Rückforderungen.
Die Ausgabensenkung im Jahr 2011 gegenüber 2010 trotz gestiegener Fallzahlen ist auf den
Wegfall des Heizkostenzuschusses ab dem 01.01.2011 zurückzuführen.
In den oben dargestellten Fallzahlen sind jene Beratungen nicht enthalten, welche nicht zu einem
formellen Wohngeldverfahren führen (weil etwa kein Wohngeldanspruch zu erwarten ist oder andere Leistungen wie z.B. ALG II höher sind).
Da das Wohngeld seit dem 01.01.2009 nicht mehr an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst wurde, sind viele Wohngeldempfänger in das Arbeitslosengeld II oder die Grundsicherung
nach SGB XII abgewandert, da diese Leistungen regelmäßig jährlich angepasst wurden. Derzeit
ist eine Wohngeldnovelle für Ende 2015 geplant.
5. Rentenversicherung
Die Stadt Bad Münstereifel hat als kreisangehörige Gemeinde nach § 2 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch (ZuVO SGB) die Aufgaben eines Versicherungsamtes im Sinne des § 92 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) wahrzunehmen.
Hierzu zahlen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung Aufgaben in Beitrags- und Leistungsangelegenheiten der Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten und die Pflicht
zur Auskunftserteilung in diesen Angelegenheiten.
Insbesondere werden im Sozialbüro Rentenanträge und Anträge auf Kontenklärungen aufgenommen.
Ein Fachberater der Deutschen Rentenversicherung Rheinland führte bis Dezember 2013 einmal
monatlich eine Rentenberatung durch.
Seite 10 von Ratsdrucksache 218-X
Der Rentenberatungssprechtag in Bad Münstereifel wurde durch die Deutsche Rentenversicherung ab Januar 2014 eingestellt. Bürgerinnen und Bürger aus Bad Münstereifel müssen seitdem
die Sprechtage in Euskirchen oder Mechernich, oder die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung Düren oder Bonn in Anspruch nehmen.
Entwicklung der Antragsaufnahmen 2010-2014
590
574
570
550
550
540
537
534
530
510
490
470
450
2010
2011
2012
2013
2. Rechtliche Würdigung
entfällt
3. Finanzielle Auswirkungen
entfällt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Der Jahresbericht wird zur Kenntnisnahme vorgelegt.
2014