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Beschlussvorlage (Jahresbericht des Sozialbüros 2014)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
206 kB
Datum
10.03.2015
Erstellt
26.02.15, 13:18
Aktualisiert
26.02.15, 13:18

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 11.02.2015 - Der Bürgermeister Az: 50-05-00 Nr. der Ratsdrucksache: 218-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus 10.03.2015 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Jahresbericht des Sozialbüros 2014 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Wiedemann __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Bildungsausschuss @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 218-X 1. Sachverhalt: 1. Sozialhilfe und Grundsicherung nach dem 12. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) Die hier gewährten Hilfearten nach SGB XII sind:      Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (außerhalb von Einrichtungen) nach dem 4. Kapitel SGB XII Hilfe bei Krankheit nach dem 5. Kapitel SGB XII Hilfe zur Pflege (außerhalb von Einrichtungen) nach dem 7. Kapitel SGB XII Bestattungskostenübernahme nach dem 9. Kapitel, § 74 SGB XII Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII erhielten am 01.01.2015 insgesamt 174 Bedarfsgemeinschaften mit 167 Personen (01.01.2014: 146 Bedarfsgemeinschaften). Die Hilfearten teilen sich hierbei wie folgt auf (in Klammern die Zahlen vom 01.01.2014): 33 (20) Fälle Hilfe zum Lebensunterhalt 83 (78) Fälle Grundsicherung im Alter 54 (47) Fälle Grundsicherung bei Erwerbsminderung 11 ( 9) Fälle Hilfe bei Krankheit 5 ( 2) Fälle Hilfe zur Pflege Einige Personen beziehen außer Grundsicherung auch Hilfe bei Krankheit oder Hilfe zur Pflege, so dass hier eine Doppelzählung erfolgt. Im Jahresverlauf wurden in zwei Fällen Bestattungskosten nach § 74 SGB XII übernommen. Aufteilung der Hilfearten Hilfe zur Pflege; 5 Hilfe bei Krankheit; 11 Hilfe zum Lebensunterhalt; 33 Grundsicherung bei Erw erbsminderung; 54 Grundsicherung im Alter; 83 Seite 3 von Ratsdrucksache 218-X Entwicklung der Fallzahlen (jeweils zum 01.01. eines Jahres) 200 180 160 Fallzahl 140 2011 120 2012 100 2013 80 2014 2015 60 40 20 0 Hilfe zum Lebensunterhalt Grundsicherung Hilfe bei Krankheit Hilfe zur Pflege Gesamt Hilfeart Bei den laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt stiegen die Fallzahlen weiter an. Hilfe zum Lebensunterhalt wird Personen ab 18 Jahren gewährt, bei denen zwar eine volle Erwerbsminderung festgestellt wurde, die aber voraussichtlich nicht auf Dauer bestehen wird. Insbesondere bei jüngeren Menschen werden Renten wegen Erwerbsminderung nur befristet auf Zeit gewährt, so dass für diese Personen die Gewährung von Grundsicherung bei Erwerbsminderung nicht möglich ist. Aufwendungen der Sozialhilfe (ohne Grundsicherung): Jahr Ausgaben Hilfe zum Lebens- Hilfen nach dem 5. unterhalt nach dem bis 9. Kapitel SGB 3. Kapitel SGB XII XII 2010 2011 2012 2013 2014 63.725,74 € 57.648,84 € 56.515,13 € 83.792,56 € 155.136,07 € 135.182,75 € 41.086,00 € 33.398,05 € 56.689,13 € 80.944,17 € Einnahmen Summe Ausgaben 198.908,49 € 98.734,84 € 89.913,18 € 140.481,69 € 236.080,24 € Summe Einnahmen 28.316,05 € 42.885,11 € 34.397,13 € 7.470,37 € 12.803,24 € Nettoaufwand Sozialhilfe 170.592,44 € 55.849,73 € 55.516,05 € 133.011,32 € 223,277,00 € Im Jahr 2010 war in einem Einzelfall nach einer sozialgerichtlichen Entscheidung eine Nachzahlung der Hilfe zur Pflege für die Jahre 2007 bis 2008 zu leisten. Diese Leistungen wurden im Jahr 2011 durch den Landschaftsverband Rheinland teilweise erstattet. So erklären sich die höheren Ausgaben der Hilfen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII im Jahr 2010. Die überproportional gestiegenen Fallzahlen der Hilfe zum Lebensunterhalt im Jahr 2014 führen in diesem Bereich auch zu einem deutlichen Anstieg der Aufwendungen. Andererseits bestehen auf der Einnahmeseite kaum noch Möglichkeiten, durch Inanspruchnahme vorrangiger Sozialleistungsträger Rückeinnahmen zu erzielen. Seite 4 von Ratsdrucksache 218-X Nettoaufwendungen Sozialhilfe (ohne Grundsicherung) 2007-2014 250.000,00 € 200.000,00 € 150.000,00 € 100.000,00 € 50.000,00 € 0,00 € 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Aufwendungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII): Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 Ausgaben 455.509,56 € 572.604,91 € 616.804,44 € 636.776,48 € 725.830,79 € Einnahmen 8.879,95 € 10.863,27 € 9.474,63 € 3.266,42 € 7.714,66 € Nettoaufwand 446.629,61 € 561.741,64 € 607.329,81 € 633.510,06 € 718.116,13 € Nettoaufwendungen Grundsicherung 2007 -2014 800.000,00 € 700.000,00 € 600.000,00 € 500.000,00 € 400.000,00 € 300.000,00 € 200.000,00 € 100.000,00 € 0,00 € 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Auch 2014 setzte sich der Anstieg der Grundsicherungsleistungen fort. In den Ursachen hierfür gibt es keine Veränderungen, die nicht schon in den Vorjahren zu beschreiben waren. Sie liegen in der demografischen Entwicklung, zunehmenden unterbrochenen Erwerbsbiografien und auch in Seite 5 von Ratsdrucksache 218-X den steigenden Lebenshaltungskosten einschließlich der Kosten für Unterkunft und Heizung. Hinzu kommen gesetzliche Veränderungen in den vorgelagerten Sozialsicherungssystemen (Grundsicherung für Arbeitssuchende und gesetzliche Rentenversicherung), die sich zu Lasten der Grundsicherung nach dem SGB XII auswirken. Um die kommunalen Träger der Sozialhilfe von diesen Kostenentwicklungen zu entlasten, trägt der Bund nach § 46a SGB XII im Jahr 2013 einen Anteil von 75 % der Nettoausgaben der Grundsicherung. Ab dem Jahr 2014 wurde eine weitere Erhöhung der Bundeserstattung auf 100 % beschlossen. Die Steigerungen der Fallzahlen der Leistungen zum Lebensunterhalt und damit einhergehend der Anstieg der Sozialhilfeaufwendungen ist kreisweit zu beobachten. 2. Asylbegehrende Ausländer 2.1 Zuweisungsentwicklung Nach § 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) sind die Gemeinden verpflichtet, die ihnen zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. In der nachfolgenden Tabelle sind die Zuweisungszahlen von 2004 bis 2014 aufgeführt. Entwicklung der Zuweisungen 60 50 50 Anzahl 40 30 20 18 15 19 16 11 10 7 1 1 8 1 0 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Jahr Die 2014 zugewiesenen Asylbewerber kamen aus folgenden Herkunftsländern: Syrien Algerien Bangladesch Guinea Pakistan Serbien Eritrea Iran Marokko Ägypten China 9 5 4 4 4 4 3 3 3 2 2 Seite 6 von Ratsdrucksache 218-X Georgien Albanien Indien Nigeria Irak Türkei 2 1 1 1 1 1 Im Jahr 2014 nahm das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 173.072 Asylerstanträge entgegen. Im Vergleich zum Jahr 2013 mit 109.580 Erstanträgen bedeutet dies einen Zuwachs von 57,9 Prozent. Auch die Zahl der Folgeanträge stieg im Jahresvergleich von 17.443 auf 29.762 Folgeanträge (+70,6 Prozent). Damit sind mit insgesamt 202.834 Asylanträgen 59,7 Prozent mehr als im Vorjahr eingegangen. Hauptherkunftsland im vergangenen Jahr war Syrien mit 39.332 Erstanträgen, gefolgt von Serbien (17.172 Erstanträge), Eritrea (13.198 Erstanträge), Afghanistan (9.115 Erstanträge) und Albanien (7.865 Erstanträge). Von Personen aus den zu sicheren Herkunftsländern erklärten Staaten Serbien, Mazedonien und Bosnien und Herzegowina wurden im Jahr 2014 insgesamt 28.491 Asylerstanträge gestellt. (Quelle: Pressemitteilung BMI vom 14.01.2015) 2.2. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Die Gemeinden sind nach dem Gesetz zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AG AsylbLG NRW) zuständig für die Durchführung und die Kostenträgerschaft des Asylbewerberleistungsgesetzes. Am 31.12.2014 wurden Asylbewerberleistungen in 78 Leistungsfällen an 91 Personen gewährt (31.12.2013: 43 Leistungsfälle mit 50 Personen) Entwicklung der Aufwendungen seit 2010: Jahr Grundleistungen, Leistungen bei Arbeitsgelegenheiten Krankheit, u. sonstige Leistungen Schwangerschaft und Geburt Gesamtausgaben 2010 2011 2012 2013 2014 164.688,88 € 173.372,08 € 203.913,30 € 266.650,38 € 357.624,50 € 196.595,88 € 202.741,08 € 228.827,78 € 305.585,38 € 417.362,00 € 31.907,00 € 29.369,00 € 24.914,48 € 38.935,00 € 57.737,50 € GesamtEinnahmen 5.983,13 € 4.307,61 € 5.529,85 € 1.913,19 € 563,00 € Nettoaufwand 190.611,98 € 198.433,47 € 223.297,93 € 303.672,19 € 416.799,00 € Seite 7 von Ratsdrucksache 218-X Nettoaufwendungen Asylbewerberleistung 2007-2014 450.000,00 € 400.000,00 € 350.000,00 € 300.000,00 € 250.000,00 € 200.000,00 € 150.000,00 € 100.000,00 € 50.000,00 € 0,00 € 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Die pauschale Landeserstattung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz, die für die Aufnahme und Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen gewährt wird, betrug im Jahr 2014 insgesamt 138.154,00 Euro. Damit waren rund 1/3 der Leistungen nach AsylbLG gedeckt, 2/3 blieben von der Stadt Bad Münstereifel zu finanzieren. Im Laufe des Jahres 2014 konnten 11 Leistungsfälle aus folgenden Gründen eingestellt werden: Anzahl 4 2 2 2 1 Einstellungsgrund Abschiebung Mit unbekanntem Aufenthalt untergetaucht Umverteilung in eine andere Kommune Anerkennung als Asylberechtigter/Flüchtling Arbeitsaufnahme 3. Unterbringung ausländischer Flüchtlinge und Asylsuchenden Nach § 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) sind die Gemeinden verpflichtet, die ihnen zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Das Übergangsheim Mühlengasse 10, Iversheim, ist seit Anfang der 1990er Jahre angemietet. Der Mietvertrag läuft bis 31.12.2016. Seit Oktober 2007 werden Räume im Erdgeschoss an die „Bad Münstereifeler Tafel“ untervermietet. Der Untermietvertrag läuft ebenfalls bis 31.12.2016. Die Belegung per 31.12.2014 belief sich auf 58 ausländische Flüchtlinge. Ab dem 01.12.2014 wurde zusätzlich das Objekt An der Ley 26 in Iversheim angemietet. Der Mietvertrag ist bis 31.12.2024 abgeschlossen. Im Laufe des Dezember 2014 wurde begonnen, das Heim An der Ley 26 mit neu zugewiesenen Personen zu belegen. Zudem konnten einzelne Personen aus dem Heim Mühlengasse 10 dorthin umziehen, mit dem Ziel, eine möglichst nach Herkunftsländern homogene Zimmerbelegung in beiden Objekten zu erreichen. Die Belegung per 31.12.2014 belief sich dort auf 21 ausländische Flüchtlinge. Seite 8 von Ratsdrucksache 218-X Nach der Zuweisung von 50 Personen im Jahr 2014 geht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für das Jahr 2015 nochmals von einer Steigerung der Asylantragszahlen aus. Schon seit dem 4. Quartal 2014 hat sich die Zuweisungsrate deutlich verschärft. Seitdem treffen durchweg 2 bis 3 neue Personen pro Woche in Bad Münstereifel ein. Bei Andauer dieser Situation kann 2015 mit 80 bis 100 weiteren zugewiesenen Flüchtlingen und Asylsuchenden in Bad Münstereifel gerechnet werden. Die Schaffung weiterer Unterkünfte ist daher das vordringliche Ziel im laufenden Jahr. 4. Wohngeld Entwicklung der Wohngeld-Anträge 2010-2014 500 450 476 433 400 372 350 350 300 269 250 200 150 100 50 0 2010 2011 2012 2013 2014 Seite 9 von Ratsdrucksache 218-X Entwicklung der Wohngeldaufwendungen 2010-2014 500.000,00 € 450.000,00 € 400.000,00 € 350.000,00 € 300.000,00 € 250.000,00 € 200.000,00 € 150.000,00 € 100.000,00 € 50.000,00 € 0,00 € 2010 2011 2012 2013 2014 Im Jahr 2014 wurden insgesamt 170 Wohngeldbewilligungen und 99 Ablehnungen erteilt. Dabei wurde Wohngeld in Höhe von insgesamt 170.466,00 € ausgezahlt. Über den Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT NRW) wurden insgesamt 1.060 Verarbeitungen durchgeführt. Zu den Verarbeitungen zählen neben Bewilligungen und Ablehnungen auch Einstellungen, Veränderungen der Empfängerdaten sowie einmalige Anweisungen bzw. Rückforderungen. Die Ausgabensenkung im Jahr 2011 gegenüber 2010 trotz gestiegener Fallzahlen ist auf den Wegfall des Heizkostenzuschusses ab dem 01.01.2011 zurückzuführen. In den oben dargestellten Fallzahlen sind jene Beratungen nicht enthalten, welche nicht zu einem formellen Wohngeldverfahren führen (weil etwa kein Wohngeldanspruch zu erwarten ist oder andere Leistungen wie z.B. ALG II höher sind). Da das Wohngeld seit dem 01.01.2009 nicht mehr an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst wurde, sind viele Wohngeldempfänger in das Arbeitslosengeld II oder die Grundsicherung nach SGB XII abgewandert, da diese Leistungen regelmäßig jährlich angepasst wurden. Derzeit ist eine Wohngeldnovelle für Ende 2015 geplant. 5. Rentenversicherung Die Stadt Bad Münstereifel hat als kreisangehörige Gemeinde nach § 2 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch (ZuVO SGB) die Aufgaben eines Versicherungsamtes im Sinne des § 92 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) wahrzunehmen. Hierzu zahlen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung Aufgaben in Beitrags- und Leistungsangelegenheiten der Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten und die Pflicht zur Auskunftserteilung in diesen Angelegenheiten. Insbesondere werden im Sozialbüro Rentenanträge und Anträge auf Kontenklärungen aufgenommen. Ein Fachberater der Deutschen Rentenversicherung Rheinland führte bis Dezember 2013 einmal monatlich eine Rentenberatung durch. Seite 10 von Ratsdrucksache 218-X Der Rentenberatungssprechtag in Bad Münstereifel wurde durch die Deutsche Rentenversicherung ab Januar 2014 eingestellt. Bürgerinnen und Bürger aus Bad Münstereifel müssen seitdem die Sprechtage in Euskirchen oder Mechernich, oder die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung Düren oder Bonn in Anspruch nehmen. Entwicklung der Antragsaufnahmen 2010-2014 590 574 570 550 550 540 537 534 530 510 490 470 450 2010 2011 2012 2013 2. Rechtliche Würdigung entfällt 3. Finanzielle Auswirkungen entfällt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: Der Jahresbericht wird zur Kenntnisnahme vorgelegt. 2014