Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
92 kB
Datum
18.06.2015
Erstellt
02.06.15, 17:13
Aktualisiert
02.06.15, 17:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 10.03.2015
- Der Bürgermeister Az: 32-52-05 Rei.
Nr. der Ratsdrucksache: 246-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
18.06.2015
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Verkehrsberuhigungsmaßnahme Hardtberg;
hier: Sperrung der Hardtburgstraße für Schwerlastverkehr;
Antrag der CDU-Fraktion vom 05.03.2015
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Berichterstatter: Herr Reidenbach
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 246-X
1. Sachverhalt:
In dem beigefügten Antrag beantragt die CDU-Fraktion umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Hardtburgstraße im Stadtteil Kirspenich.
Dies sind im Einzelnen:
1.
Sperrung für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t mit Ausnahme von
Anliegerverkehr.
3.
Prüfung des Einbaus baulicher Elemente zur Verkehrsberuhigung.
Auf die Begründung durch die Antragstellerin in dem beigefügten Antrag wird verwiesen.
Bei der Hardtburgstraße handelt es sich um eine innerörtliche Gemeindestraße. Dort ist eine
Tempo 30-Zone eingerichtet. Im vorderen Bereich der Straße ist bedingt durch die Kläranlage und
die Gewässermeisterei des Erftverbandes regelmäßiger LKW-Verkehr, der auch als Anliegerverkehr nicht ausgeschlossen werden kann.
2. Rechtliche Würdigung
Alle beantragten Maßnahmen bedürfen der Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde. Diese
entscheidet in Abstimmung mit der Verkehrspolizei und der Stadt Bad Münstereifel als Straßenbaulastträgerin (Verkehrskommission). Die Umsetzung von ggf. angeordneten Maßnahmen obliegt der Stadt.
Zu beiden Antragspunkten erfolgt die Prüfung und Beratung mit der Verkehrskommission. Zuvor
wird die Verwaltung dort Verkehrsmessungen vornehmen, um differenziert nach PKW und LKW
die Anzahl der Fahrzeuge, die die Hardtburgstraße benutzen, zu ermitteln sowie die gefahrenen
Geschwindigkeiten festzustellen.
Das Aufbringen von Bodenschwellen (z. B. aus Kunststoffelementen) bringt eine nicht unerhebliche Geräuschsimmission mit sich. Dies sowohl durch das Fahrgeräusch beim Überfahren aber
auch durch das Abbremsen vor der Schwelle und das Beschleunigen hinter der Schwelle. Von
daher können Bodenschwellen nicht empfohlen werden.
Der Einbau von Hindernissen, die zu Fahrbahnverschwenkungen oder Fahrbahnverengungen
führen, verursacht in der Regel eine Erstattungspflicht durch Anliegerbeiträge und ist daher zurzeit
nicht opportun. Zudem ist der städt. Kostenanteil im Haushalt 2015 nicht finanzierbar. Auch führen
solche Maßnahmen nur dann zum Ziel, wenn eine entsprechend hohe Fahrzeugfrequenz vorliegt,
die überhaupt erst dazu führt, dass bei Gegenverkehr angehalten werden muss und nicht mit unvermindertem Tempo auf der Gegenfahrbahn an dem baulichen Verkehrselement vorbeigefahren
werden kann.
3. Finanzielle Auswirkungen
Bauliche Verkehrsberuhigungsmaßnahmen sind für die Anlieger beitragspflichtig und daher zurzeit
nicht opportun. Zudem ist der städt. Kostenanteil nicht im Haushalt 2015 finanzierbar.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Die Auswirkungen sind abhängig vom abschließenden Beratungsergebnis in der nachfolgenden
Fachausschusssitzung.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Der Ausschuss berät über die beiden Antragspunkte und beauftragt den Bürgermeister, den oder
die vom Ausschuss befürworteten Antragspunkt(e) der Verkehrskommission zur Prüfung und Beratung vorzulegen.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, den zuständigen Behörden nachfolgende Anträge zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Hardtburgstraße zur rechtlichen Prüfung und Entscheidung
vorzulegen.
1.
Sperrung für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t mit Ausnahme von
Anliegerverkehr.
3.
Prüfung des Einbaus baulicher Elemente zur Verkehrsberuhigung.
Seite 3 von Ratsdrucksache 246-X
Über das Ergebnis ist im nachfolgenden Fachausschuss zu berichten.