Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
8,8 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Vorlagen-Nr.:
Ergänzung
31/2005 1.
Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Wolfram
BE: Herr Wolfram
Kreuzau, Datum
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
03.05.2005
17.05.2005
TOP: Ausschreibung der Abfallentsorgungsleistungen in der Gemeinde Kreuzau zum
01.01.2006;
hier: Beratung über die Eckpunkte des Leistungsverzeichnisses
I. Sach- und Rechtslage:
Der Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 12.04.2005 die Verwaltung beauftragt, bis zur
Hauptausschusssitzung auf der Grundlage der in der Niederschrift der o.g.
Umweltausschusssitzung aufgeführten Eckpunkte einen Entwurf des Leistungsverzeichnisses in
Zusammenarbeit mit dem Fachbüro zu erstellen.
Der Entwurf ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Durch den Rat ist insbesondere festzulegen, welche Vertragslaufzeit ausgeschrieben werden soll.
Aus wirtschaftlicher Sicht sollte die Vertragslaufzeit in keinem Falle 5 Jahre unterschreiten.
Die Abschreibung von Investitionen erfolgt im Entsorgungsgewerbe innerhalb von 8 Jahren. Erst
diese Vertragslaufzeit ermöglicht es damit auch Firmen, die bisher in der Region nicht tätig sind,
ein konkurrenzfähiges Angebot abzugeben.
Eine denkbare Alternative ist ein 5 – Jahresvertrag mit der Möglichkeit, zweimal um je ein Jahr zu
verlängern.
Eine Besonderheit stellt auch die Verwertung des Altpapiers dar. Grundsätzlich unterliegt die
Gemeinde dem Anschluss- und Benutzungszwang an die Verwertungsanlage des Kreises bzw.
des ZEW, dem ELC in Horm. Da in den letzten Jahren auf dem freien Markt bessere
Verwertungspreise zu erzielen waren, hat die Gemeinde Kreuzau bereits vor Jahren einen Antrag
auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang gestellt; diese wurde auch befristet
eingeräumt. Auch über die Befristung hinaus wurde bisher allerdings weiter das Altpapier auf dem
freien Markt verwertet. Kreis Düren und ZEW prüfen derzeit, ob die Befreiung vom Anschluss- und
Benutzungszwang weiterhin besteht oder ob alle Kommunen ihr Altpapier am ELC Horm andienen
müssen.
Für den Fall, dass die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang weiterhin Bestand hat und
an der bisherigen Verfahrenweise festgehalten werden soll und dies insbesondere auch
wirtschaftlicher ist, ist die Verwertung des Altpapiers in einem gesonderten Los auszuschreiben.
Erst nachdem der Rat der Gemeinde Kreuzau der Ausschreibung und dabei der
Leistungsbeschreibung - als dem inhaltlich wesentlichen Dokument - zugestimmt hat und der
-2Zeitfahrplan damit freigegeben ist, ist es möglich, die weiteren Vertragsunterlagen zu erstellen, da
in diese zahlreiche wichtige Datumsangaben eingetragen werden müssen.
Es sind dies
-
die besonderen Vertragsbedingungen
-
die Bewerbungsbedingungen
-
das Angebotsformular
-
das Formular Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
die Vergabebekanntmachung
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine.
III. Beschlussvorschlag:
„Dem vorgelegten Entwurf der Leistungsbeschreibung wird zugestimmt. Die Laufzeit des Vertrages
wird auf 8 Jahre festgesetzt. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage die
Ausschreibung zu veranlassen.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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