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Beschlussvorlage (Ergänzungsantrag zum Neubaugebiet Hardtberg - Leitplanken zur Gestaltung des Erschließungsvertrages hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 11.03.2015)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
93 kB
Datum
18.06.2015
Erstellt
02.06.15, 17:13
Aktualisiert
02.06.15, 17:13
Beschlussvorlage (Ergänzungsantrag zum Neubaugebiet Hardtberg - Leitplanken zur Gestaltung des Erschließungsvertrages
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 11.03.2015) Beschlussvorlage (Ergänzungsantrag zum Neubaugebiet Hardtberg - Leitplanken zur Gestaltung des Erschließungsvertrages
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 11.03.2015) Beschlussvorlage (Ergänzungsantrag zum Neubaugebiet Hardtberg - Leitplanken zur Gestaltung des Erschließungsvertrages
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 11.03.2015)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 11.03.2015 - Der Bürgermeister Az: SW 2 Nr. der Ratsdrucksache: 250-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 18.06.2015 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Ergänzungsantrag zum Neubaugebiet Hardtberg - Leitplanken zur Gestaltung des Erschließungsvertrages hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 11.03.2015 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr W. Müller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 250-X 1. Sachverhalt: Mit dem anliegenden Schreiben vom 11.03.2015 beantragt die CDU-Fraktion, dass in dem noch auszuhandelnden Erschließungsvertrag verschiedene Punkte zu berücksichtigen sind. Dazu wird wie folgt Stellung genommen. Die Punkte 1 und 3 wurden schon in den ersten Gesprächen mit dem Erschließungsträger (ET) mit der vorgeschlagenen Richtung behandelt. Die Frage der Verkehrsführung und dazu zählt auch die Abbindung des Neubaugebietes zur Hardtburgstraße hin, ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu beraten und zu entscheiden (Punkt 2). Durch die Sicherheitsleistung in Höhe der voraussichtlichen Baukosten wird gewährleistet, dass die einmal begonnene Baumaßnahme ohne Kosten für die Stadt beendet werden kann (Punkt 4). Die in Punkt 5 gewollte Bebauung in Abschnitten soll vertraglich festgelegt werden. Bei dieser Maßgabe wird dem ET nicht die Möglichkeit verweigert werden können, die Herstellung der Erschließungsanlagen aus wirtschaftlichen Gründen auf den für den jeweiligen Bauabschnitt erforderlichen räumlichen und funktionalen Umfang zu begrenzen und auch die Bemessung der Sicherheitsleistung dieser Situation anzupassen. Auf die unter Punkt 6 angesprochene Frage, ob und in welchem Umfange über die klassischen Erschließungsanlagen hinaus noch andere öffentliche Einrichtungen, wie Kinderspielplätze, für die zukünftigen Bewohner geschaffen werden sollen, wird im Zuge des weiteren Planverfahrens weiter eingegangen. Sobald Art und Umfang der anderen öffentlichen Einrichtungen feststehen, kann auf die Frage der Übernahme von Unterhaltungskosten eingegangen werden. 2. Rechtliche Würdigung Siehe Sachverhalt 3. Finanzielle Auswirkungen Durch den Erschließungsvertrag kann die Erschließung des Baugebietes für die Stadt ohne eigene Investitionen bewältigt werden. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Siehe Beschlussvorschlag; zur vertraglichen Erschließung gibt es keine sinnvolle Alternative, weil die Erschließung in städt. Regie mit diversen Nachteilen verbunden ist. Dazu gehört beispielhaft, dass 10 % der Straßenbaukosten von der Stadt zu übernehmen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Mit dem Neubaugebiet werden neue Einwohner gewonnen. Allerdings ist es schwierig, zur Altersstruktur der neuen Einwohner schon Verlässliches zu sagen. Seite 3 von Ratsdrucksache 250-X 7. Beschlussvorschlag: 1. Die Punkte 1, 3, 4, 5 und 6 werden bei den anstehenden Verhandlungen mit dem Erschließungsträger berücksichtigt. 2. Die unter Punkt 2 vorgeschlagene verkehrliche Abbindung des Neubaugebietes zur Hardtburgstraße wird im Rahmen der laufenden Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54 „KirspenichHardtburgstraße“ beraten und entschieden.