Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
131 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
05.03.15, 17:12
Aktualisiert
05.03.15, 17:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 26.02.2015
- Der Bürgermeister Az: 20-10-74 Mü
Nr. der Ratsdrucksache: 235-X
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Sitzungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
17.03.2015
Rat
24.03.2015
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Zwischenbericht der Projektgruppe zur Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung
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Berichterstatter: Herr Mies
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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1. Sachverhalt:
Der in RD 1168-IX mitgeteilte erste Teilschritt des Projektes ist mittlerweile erfolgt.
Grundsätzliches:
Der Bauhof der Stadt Bad Münstereifel stellt einen sog. Regiebetrieb dar. Er ist Teil der Kommunalverwaltung ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Die Erträge/Einzahlungen und Aufwendungen/Auszahlungen werden im kommunalen Haushaltsplan nach doppischen Grundsätzen veranschlagt und unterliegen dem haushaltsrechtlichen Gesamtdeckungsprinzip. Für das Personal gilt
das öffentliche Dienstrecht. Der Bauhof ist organisatorisch dem technischen Betriebsleiter der
Stadtwerke, Herrn Dipl.-Ing. Schäfer, zugeordnet.
Seite 2 von Ratsdrucksache 235-X
Bei einem als Regiebetrieb organisierten Bauhof haben die Verwaltung und die politische Leitung
der Stadt die größten Einfluss-, Kontroll- und Steuerungsmöglichkeiten. Sie entscheiden grundsätzlich über die Aufgabe, deren Umfang und deren Qualität. Für den Vollzug dieser Entscheidungen und damit für die kostengünstige und qualitätsvolle Erledigung der konkreten Aufgabe trägt
der Bauhof die Verantwortung. Insofern ist im Haushaltsbuch beim Produkt 01 113 400 (Bauhof)
auch der Leiter des Bauhofes, Herr Lanzerath, als Produktverantwortlicher angegeben. Die Kostenverantwortung insgesamt tragen damit sowohl der Bauhof selbst als auch seine „Auftraggeber“
durch ihre konkrete Anforderung.
Die Kenntnis der tatsächlich anfallenden Kosten ist zwingende Voraussetzung, um dieser Verantwortung gerecht werden zu können.
Zur Erlangung von ersten praktischen Erfahrungen zum Themenkomplex KLR bietet sich der städtische Bauhof mit seinem mit der Privatwirtschaft größtenteils vergleichbaren Leistungsspektrum
an. Daher wurde ein Betriebsabrechnungsbogen Bauhof nach folgendem Beispiel (vereinfacht) mit
Ermittlung von Stundenverrechungssätzen erstellt:
Vorkostenstellen
Hauptkostenstellen
Personalkosten
Betriebsstoffe
Versicherung
Abschreibung
Summe
Umlage Vorkostenstellen
Summe €
Leistungseinheiten Std.
Verrechnungspreis €
Als Vorkostenstellen wurden gebildet:
Verwaltung
Gebäude
Werkstatt
Als Hauptkostenstellen wurden u.a. gebildet:
Personaleinsatz
LKW
Unimog
Transporter
Bagger
Kehrmaschine
.....
Kleingeräte
Als Datenbasis wurden die Zahlen des Jahres 2013 herangezogen. Für die Berechnung der Stundensätze ab dem Jahr 2016 werden jeweils die Vorjahreswerte genutzt.
Stundenverrechnungssatz Personaleinsatz
Durch Teilung der gesamten Personalkosten (knapp 840.000 €) inklusive der auf den Personalbereich entfallenden Beträge der Vorkostenstellen (26.000 €) mit den nach außen erbrachten Einsatzstunden (rd. 26.500 Stunden) wurde ein Stundenverrechnungssatz ermittelt.
Dieser liegt für das Jahr 2015 bei 33,00 €/h.
Seite 3 von Ratsdrucksache 235-X
Stundenverrechnungssatz Fahrzeug-/Maschinenstundensatz
Die Stundenverrechnungssätze für den Fahrzeug- und Maschineneinsatz wurden durch Teilung
der fahrzeugbezogenen Kosten mit den jeweils erbrachten Einsatzstunden ermittelt.
Nachfolgend einige Stundenverrechnungssätze für das Jahr 2015:
LKW EU-BM 320
Unimog EU-23710
Unimog EU-BM 330
JCB Bagger
24,00 €/h
44,00 €/h
35,00 €/h
32,00 €/h
Im Quervergleich mit den Bauhöfen anderer Kommunen sind die ermittelten Stundenverrechnungssätze realistisch. Problematisch war jedoch teilweise die Feststellung der erbrachten Einsatzstunden, insbesondere bei den Maschinen und Geräte. Die Stunden-Aufzeichnungen erfolgten
bisher zum Teil nicht detailliert. Daher musste teilweise auf Erfahrungswerte zurückgegriffen werden. Daher kann es in der Nachkalkulation durchaus noch zu Abweichungen kommen. Mit der Zeit
wird sich hier eine Verstetigung der Stundenverrechnungssätze ergeben.
Umstellung Wochenbericht
Zur genaueren Erfassung der genutzten Fahrzeuge und Maschinen wurden die Rapportzettel der
Bauhofmitarbeiter geringfügig geändert und werden seit dem 01.01.2015 genutzt.
Auswirkungen
Die KLR des Bauhofes dient dazu, die interne Leistungsverrechnung auf die einzelnen Produkte
des städtischen Haushaltes zu verbessern. Diese Leistungsverrechnung dient
- der Stärkung des Kostenbewusstseins - sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer - der Kostenkontrolle der Verwaltung,
- der Kostentransparenz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern,
- der Beurteilung der Verwaltungseffizienz.
Ausblick
Die erbrachten Bauhofleistungen sollen künftig quartalsweise mit den Produkten im städtischen
Haushalt abgerechnet werden. Hierdurch bekommen die jeweiligen Produktverantwortlichen zeitnah einen Überblick bezüglich der von ihnen zu verantwortenden Produkten und es kann bereits
unterjährig auf die Leistungserbringung des Bauhofes eingewirkt werden.
Als zweiter Teilschritt wird nunmehr die Leistungsverrechnung des Produktbereichs 01 – Innere
Verwaltung – auf die nach außen wirkenden Produkte angegangen. Ab dem Haushaltsjahr 2016
wird die Umsetzung dieses Teilschrittes im Haushaltsbuch ersichtlich sein.
2. Rechtliche Würdigung
Die KLR ist nach § 18 GemHVO NRW ein Instrument zur Unterstützung der Verwaltungssteuerung sowie zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Aufgabenerfüllung.
Ergänzend hierzu wird zur Erfolgskontrolle gem. § 12 GemHVO NRW ein Kennzahlensystem für
die steuerungsrelevanten Produkte aufgebaut.
3. Finanzielle Auswirkungen
entfällt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Die Aufgabe wird mit dem bestehenden Personalbestand erledigt.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
Seite 4 von Ratsdrucksache 235-X