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Sitzungsvorlage (Plätze in Kindertageseinrichtungen für das Jahr 2013/2014)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
126 kB
Datum
24.01.2013
Erstellt
16.01.13, 12:11
Aktualisiert
16.01.13, 12:11
Sitzungsvorlage (Plätze in Kindertageseinrichtungen für das Jahr 2013/2014) Sitzungsvorlage (Plätze in Kindertageseinrichtungen für das Jahr 2013/2014) Sitzungsvorlage (Plätze in Kindertageseinrichtungen für das Jahr 2013/2014)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 56 Az.: Es/Lieb Jülich, 11.01.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 33/2013 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport Termin 24.01.2013 TOP Ergebnisse Plätze in Kindertageseinrichtungen für das Jahr 2013/2014 Anlg.: V 56 SD.Net Beschlussentwurf: Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Ab dem 1. August 2013 hat jedes Kind mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Bis dahin sollen für insgesamt 35 % aller Kinder im Alter von unter drei Jahren bundesweit Plätze in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege geschaffen worden sein. Im Kreis Düren konnte zum Kindergartenjahr 2012/13 die Versorgungsquote der unter Dreijährigen auf insgesamt 27 % gesteigert werden. Zum Vergleich: In der Stadt Jülich liegt die Versorgungsquote zum Stichtag 1. August 2012 bei 43,3%, davon 11,00% in Tagespflege. Um den Bedarf für die Bereitstellung eines Kindergartenplatzes nach Kibiz NRW zu ermitteln, führen die Kindergartenträger jährlich eine Bedarfsabfrage bei den Eltern durch. Die Rückmeldefrist für das Jahr 2013/14 endete am 08.12.2012. Die Auswertung der Bedarfsabfrage für die sieben Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Jülich ergab, dass insbesondere für die Einrichtungen in der Innenstadt eine ungebrochen hohe Nachfrage besteht. Der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport ist in seiner letzten Sitzung 2012 von der Verwaltung bereits unterrichtet worden, dass sich ein Versorgungsengpass abzeichnet, weshalb die Verwaltung sich auch bereits im August 2012 an das Kreisjugendamt gewandt hatte. Nach derzeitigem Stand können rund 92 Kinder nicht aufgenommen werden. Das Kreisjugendamt hat aktuell mitgeteilt, dass für alle Einrichtungen der Innenstadt eine Unterdeckung bestehe und Gruppenüberschreitungen von zwei Plätzen, dort wo sie vertretbar wären, einzuplanen sind. Hierdurch würde sich die Unterdeckung für die Einrichtungen in städtischer Trägerschaft auf rund 80 Plätze reduzieren. Das Kreisjugendamt beziffert die Gesamtunterdeckung in der Innenstadt auf rund 150 Plätze. Aufgrund dieser Situation ist das Kreisjugendamt bemüht, zusätzliche Räume für die Unterbringung von Kindern zu schaffen. Am 10.01.2013 fand ein Ortstermin in der GGS Süd statt, an dem Vertreter des Kreisjugendamts, der Stadt Jülich und der Schule teilnahmen. Nach Einschätzung des Jugendamts und des Bauamts des Kreises Düren eignet sich der Raum grundsätzlich für die Unterbringung einer Kindergruppe. Es sollte die Umnutzung eines Klassenraums geprüft werden. Bei einer Nutzung dieses Raumes müsste eine Nutzungsänderung beim Bauordnungsamt beantragt und der Brandschutz beachtet werden. Die Verwaltung sieht bei dieser Nutzung folgende Probleme: - Aufgrund der räumlichen Situation (kein Nebenraum) können nur maximal 20 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren mit einem Betreuungsumfang von 25 Stunden bzw. 35 Stunden im Block aufgenommen werden. - Die Akzeptanz der Eltern für die Betreuung in diesem Raum lässt sich schwer vorhersagen. - Die Kinder können den Schulhof nur außerhalb der Pausenzeiten der Schule nutzen. - Eine Begleitung durch die Erzieherinnen beim Gang zur Toilette ist zwingend erforderlich. Der Personalschlüssel müsste entsprechend angepasst werden. - Die Gruppe müsste einer bestehenden Kita organisatorisch zugeordnet und als Außengruppe geführt werden. - Es ist unklar, über welchen Zeitraum dieses Provisorium bestehen bleiben muss. - Es ist noch unklar, ob und in welcher Höhe Landes- und/oder Kreismittel für die Ausstattung zur Verfügung gestellt werden würden. Alternativ wird überlegt, die städtischen Einrichtungen Buchenweg und Bertastraße um eine Gruppe zu erweitern. Bei beiden Einrichtungen würde die Grundstücksfläche eine Erweiterung hergeben. Hier sind folgende Fragen zu klären: - Zuschussgelder für Bau- und Ausstattung – werden Landes- und Kreismittel bereitgestellt und wie schnell könnte eine Genehmigung erfolgen? - Über welchen Zeitraum belaufen sich die Bauarbeiten? Fertigstellung August 2013? - Wie kann der vorhandenen Baukörper sinnvoll bezogen auf die mögliche Altersstruktur erweitert werden? Die Verwaltung prüft gemeinsam mit dem Kreisjugendamt, ob eine pädagogisch akzeptable und finanziell tragfähige Lösung gefunden werden kann. Eine Entscheidung ist dann ggf. in der Sitzung des Fachausschusses am 28. Februar 2013 zu treffen, da die Anzahl der Betreuungsplätze dem Land bis zum Stichtag 15.03.2013 gemeldet sein müssen. Sitzungsvorlage 33/2013 Seite 2 ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 33/2013 X nein nein Seite 3