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Beschlusstext (10. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 17 - Ortslage Ameln -)

Daten

Kommune
Titz
Größe
52 kB
Datum
08.12.2016
Erstellt
14.12.16, 18:02
Aktualisiert
14.12.16, 18:02
Beschlusstext (10. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 17 - Ortslage Ameln -)

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Inhalt der Datei

Beschluss Titz, den 14.12.2016 aus der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Titz vom 08.12.2016 Top: Punkt 10. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 17 - Ortslage Ameln Der Rat der Gemeinde Titz fasst einstimmig folgenden Beschluss: 200/2016 1. Ergänzu ng a) Die Aufstellung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 17, Ortslage Ameln wird beschlossen. b) Im Zuge des Bauleitplanverfahrens sind über ein – vor einem Offenlagebschluss vorzulegendes – Verkehrsgutachten die Lage und der Zuschnitt der öffentlichen Verkehrsflächen sowie alternative Verkehrsführungen darzustellen. c) Der Entwurf zur frühzeitigen Beteiligung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Titz 17 - Ortslage Ameln -, ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Weiterhin ist die Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.