Daten
Kommune
Titz
Größe
52 kB
Datum
08.12.2016
Erstellt
14.12.16, 18:02
Aktualisiert
14.12.16, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
Titz, den 14.12.2016
aus der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Titz vom 08.12.2016
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Punkt
10. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 17 - Ortslage
Ameln Der Rat der Gemeinde Titz fasst einstimmig folgenden Beschluss:
200/2016
1. Ergänzu
ng
a) Die Aufstellung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 17, Ortslage Ameln wird beschlossen.
b) Im Zuge des Bauleitplanverfahrens sind über ein – vor einem Offenlagebschluss vorzulegendes – Verkehrsgutachten die Lage und der Zuschnitt der
öffentlichen Verkehrsflächen sowie alternative Verkehrsführungen darzustellen.
c) Der Entwurf zur frühzeitigen Beteiligung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Titz 17 - Ortslage Ameln -, ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die
Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Weiterhin ist die Beteiligung der
Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.
1 BauGB durchzuführen.