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Mitteilungsvorlage (Bauantrag für das Grundstück Gemarkung Houverath, Flur 21, Flurstück 176 - Rheinbacher Straße 27)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
78 kB
Datum
03.03.2015
Erstellt
26.02.15, 13:18
Aktualisiert
26.02.15, 13:18
Mitteilungsvorlage (Bauantrag für das Grundstück Gemarkung Houverath, Flur 21, Flurstück 176 - Rheinbacher Straße 27) Mitteilungsvorlage (Bauantrag für das Grundstück Gemarkung Houverath, Flur 21, Flurstück 176 - Rheinbacher Straße 27)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 24.02.2015 - Der Bürgermeister Az: 60 Nr. der Ratsdrucksache: 194-X __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 03.03.2015 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Bauantrag für das Grundstück Gemarkung Houverath, Flur 21, Flurstück 176 - Rheinbacher Straße 27 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Der Verwaltung liegt ein Bauantrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Halle für die Lagerung von Heu und Stroh auf dem Grundstück Gemarkung Houverath, Flur 21, Flurstück 176 – Rheinbacher Straße 27 vor. Das Grundstück liegt gem. § 35 BauGB im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. Außerdem befindet sich das Grundstück im Landschaftsschutzgebiet. Die Erschließung muss, vor allem im Hinblick auf die Niederschlagswasserbeseitigung, noch sichergestellt werden. Bei der geplanten Lagerhalle handelt es sich um eine rund 14 m x 17 m große Halle mit Wellblechdach, welche als Heu- und Strohlager dienen soll. Vorausgesetzt, dass es sich bei der geplanten Maßnahme um ein privilegiertes Vorhaben Seite 2 von Ratsdrucksache 194-X gem. § 35 Abs. 1 BauGB handelt und die Beseitigung des Niederschlagswassers geregelt werden kann, kann das Einvernehmen zum Bauantrag gem. § 36 Abs. 1 BauGB erteilt werden. Aus städtebaulicher Sicht bestehen gegen das geplante Vorhaben keine Bedenken.