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Beschlussvorlage (Distanzierung von im Frühjahr 1933 erfolgten Verleihungen von Ehrenbürgerrechten)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
90 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
28.11.13, 15:19
Aktualisiert
28.11.13, 15:19
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 583/2013 Az.: Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 26.11.2013 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: - 20 - Termin 10.12.2013 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent 27.11.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Distanzierung von im Frühjahr 1933 erfolgten Verleihungen von Ehrenbürgerrechten Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Rat und der Bürgermeister der Stadt Erftstadt distanzieren sich ausdrücklich von den im Frühjahr 1933 durch die ehemalig selbstständige Stadt Lechenich verliehenen Ehrenbürgerrechten an Adolf Hitler (1889 . 1945) und Paul von Hindenburg (1947 – 1934). Begründung: Bei der Erschließung des städtischen Archives und der dort gelagerten Akten der ehemals selbstständigen Stadt Lechenich wurde die Verleihung der Ehrenbürgerrechte an Adolf Hitler und Paul von Hindenburg festgestellt. Im Frühjahr 1933 verlieh die ehemalige Gemeinde Lechenich die Ehrenbürgerrechte an Adolf Hitler und Paul von Hindenburg. Rechtlich erlischt eine verliehene Ehrenbürgerschaft mit dem Tod des Ehrenbürgers. Dem Rat der Stadt Erftstadt steht gemäß § 34 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW das Recht zu, als Rechtsnachfolger der Gemeinde / Stadt Lechenich, verliehene Ehrenbürgerrechte mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder zu entziehen. Mit der Distanzierung von der Ernennung Hitlers zum Ehrenbürger verbindet der Rat zugleich die Distanzierung von der ebenfalls zeitgleich erfolgten Ernennung des damaligen Reichspräsidenten Paul von Hindenburg. Die Verleihung der Ehrenbürgerrechte an Paul von Hindenburg nach dem 30. Januar 1933 ist unter dem Gesichtpunkt der zu diesem Zeitpunkt in der Vertretung der Stadt Lechenich herrschenden politischen Mehrheitsverhältnisse kritisch zu würdigen und erfolgte unter erheblichem politischen Druck. Paul von Hindenburg löste den Reichstag am 01. Februar 1933 auf, unterzeichnete die „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Stadt“ vom 28. Februar 1933 sowie das „Ermächtigungsgesetz“ (Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich) vom 24. März 1933, mit dem der Übergang zur Diktatur ermöglicht wurde. (Erner) -2-