Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
90 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
28.11.13, 15:19
Aktualisiert
28.11.13, 15:19
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 583/2013
Az.:
Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 26.11.2013
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
- 20 -
Termin
10.12.2013
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
27.11.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Distanzierung von im Frühjahr 1933 erfolgten Verleihungen von Ehrenbürgerrechten
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Rat und der Bürgermeister der Stadt Erftstadt distanzieren sich ausdrücklich von den im Frühjahr
1933 durch die ehemalig selbstständige Stadt Lechenich verliehenen Ehrenbürgerrechten an Adolf
Hitler (1889 . 1945) und Paul von Hindenburg (1947 – 1934).
Begründung:
Bei der Erschließung des städtischen Archives und der dort gelagerten Akten der ehemals
selbstständigen Stadt Lechenich wurde die Verleihung der Ehrenbürgerrechte an Adolf Hitler und Paul
von Hindenburg festgestellt.
Im Frühjahr 1933 verlieh die ehemalige Gemeinde Lechenich die Ehrenbürgerrechte an Adolf Hitler
und Paul von Hindenburg.
Rechtlich erlischt eine verliehene Ehrenbürgerschaft mit dem Tod des Ehrenbürgers. Dem Rat der
Stadt Erftstadt steht gemäß § 34 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW das Recht zu, als Rechtsnachfolger
der Gemeinde / Stadt Lechenich, verliehene Ehrenbürgerrechte mit einer Mehrheit von zwei Dritteln
der gesetzlichen Zahl der Mitglieder zu entziehen.
Mit der Distanzierung von der Ernennung Hitlers zum Ehrenbürger verbindet der Rat zugleich die
Distanzierung von der ebenfalls zeitgleich erfolgten Ernennung des damaligen Reichspräsidenten Paul
von Hindenburg.
Die Verleihung der Ehrenbürgerrechte an Paul von Hindenburg nach dem 30. Januar 1933 ist unter
dem Gesichtpunkt der zu diesem Zeitpunkt in der Vertretung der Stadt Lechenich herrschenden
politischen Mehrheitsverhältnisse kritisch zu würdigen und erfolgte unter erheblichem politischen
Druck. Paul von Hindenburg löste den Reichstag am 01. Februar 1933 auf, unterzeichnete die
„Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Stadt“ vom 28. Februar 1933 sowie das
„Ermächtigungsgesetz“ (Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich) vom 24. März 1933, mit
dem der Übergang zur Diktatur ermöglicht wurde.
(Erner)
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