Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
100 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
02.06.15, 17:13
Aktualisiert
02.06.15, 17:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 21.04.2015
- Der Bürgermeister Az: 32-51-51
Nr. der Ratsdrucksache: 106-X/Z-2
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
18.06.2015
Rat
23.06.2015
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Anbindung an den Frühzug durch zusätzliche TaxiBus-Fahrten;
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 26.09.2014
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr Dederichs / Frau Stertenbrink
__________________________________________________________________________
(x) Mehrkosten in 2015 €: ca. 500
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / (x) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
(x)
(x)
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung: durch Einsparung bei
Schülerbeförderung
(Produkt/Sachkto: 03 241 100/527 919)
Folgekosten: ( x ) ja / ( ) nein
ca. 8.900,--€ jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 106-X/Z-2
1. Sachverhalt:
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 25.11.2014 wurde sich für die Einführung
von Frühverkehren zur Anbindung des ersten Zuges ab Bad Münstereifel in Richtung Euskirchen
ausgesprochen. Entsprechend wurde vom Kreis Euskirchen nachfolgende grobe Kostenkalkulation erarbeitet:
Schönau wird von den Linien 819 (bis Rupperath) und 822 (bis Ohlerath) bedient. Darüber hinaus
bestehen auf Bad Münstereifeler Gebiet noch die Linien 821 (Richtung Nöthen bis Nettersheim),
die Linie 824 in Richtung Hohn bzw. Blankenheim sowie die Linie 828 in Richtung Thürne bzw.
Kurtenberg. Alle Linien binden bisher nicht die erste Bahn ab Bad Münstereifel Bahnhof um 06:01
Uhr montags bis freitags an. Die Anbindung des Frühzuges sollte nicht nur auf Schönau begrenzt
sein, sondern möglichst alle Bad Münstereifeler Ortsteile umfassen, um ein einheitliches Angebot
zu schaffen.
Aus der TaxiBus-Statistik ergeben sich folgende Kilometerleistungen pro Fahrt und Linie:
819 = 24 KM
821 = 7 KM bis Gilsdorf
822 = 27 KM
824 = 7 KM bis Hohn
828 = 27 KM
Bei den grenzüberschreitenden Linien wurde nur die Kilometerleistung bis zum letzten Ortsteil auf
Bad Münstereifeler Gebiet herangezogen. Sofern die kompletten Linienwege abgedeckt werden
sollen, wären für die Linien 821 und 824 höhere Kilometerleistungen anzusetzen. In diesem Fall
wären auch die angrenzenden Gemeinden Blankenheim und Nettersheim zu beteiligen.
In der Summe würden bei einer zusätzlichen Fahrt pro Linie Mehrkilometer in Höhe von 92 KM pro
Tag entstehen. Je nachdem wie stark diese Fahrten nachgefragt würden, entstehen unterschiedliche Kosten pro Jahr:
Worstcase:
Beim Worstcase wird davon ausgegangen, dass jede Fahrt montags bis freitags auf der gesamten
Strecke nachgefragt würde. Hierbei entstünden (92 KM x 250 Tage (Mo-Fr)) 23.000 KM pro Jahr.
Der Zuschussbedarf im TaxiBus liegt derzeit bei 1,10 Euro pro Kilometer, so dass entsprechend
hohe Mehrkosten entstehen würden. Im Rahmen der ÖPNV-Umlageberechnung hätte die Stadt
Bad Münstereifel ca. 24.000 Euro pro Jahr zu tragen.
Durchschnittswert:
Im Durchschnitt werden die Bad Münstereifeler Linien wie folgt nachgefragt: ca. 53% der Fahrten
und ca. 37% der Kilometer. Die Nachfrage liegt dabei über dem Durchschnittswert für alle TaxiBus-Linien im Kreisgebiet (über alle Linien werden ca. 50% Fahrten und 30% der Kilometer nachgefragt).
Unter der Voraussetzung, dass 37% der Kilometer der Frühfahrten nachgefragt werden, entstünde
eine Kilometerleistung pro Jahr in Höhe von rund 8.500 Kilometern. Anmerkung: Die erste Kalkulation des Kreises (siehe Ursprungs-RD, Anlage SPD-Antrag, S. 2, vorletzter Absatz) hatte einen
Formelfehler. Dieser wurde hier korrigiert. Zudem wurde in der ersten Berechnung die Umlageberechnung auf Basis der Kilometerleistung 2012 vorgenommen. Die Umlage wurde jetzt mit den
Kilometerwerten 2013 berechnet, so dass auch hierdurch andere Werte entstehen.
Die Mehrkosten lägen bei einem Zuschussbedarf von 1,10 Euro pro TaxiBus-Kilometer bei 9.350
Euro. Im Rahmen der ÖPNV-Umlageberechnung hätte die Stadt Bad Münstereifel hiervon ca.
8.900 Euro pro Jahr im Rahmen der ÖPNV-Umlage zu zahlen. In diesem Wert ist noch nicht die
Erhöhung des Taxitarifs seit dem 01.02.2015 enthalten. Es handelt sich somit um einen Richtwert
auf der Basis des derzeit bekannten Zuschussbedarfes. Die tatsächlichen Auswirkungen werden
Seite 3 von Ratsdrucksache 106-X/Z-2
erst bei Umsetzung absehbar sein, da nicht eingeschätzt werden kann, ob die tatsächliche Nachfrage ggfs. Höher oder niedriger ist.
Eine Umsetzung der Frühanbindung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015 erfordert eine Beschlussfassung sowohl von Seiten der Stadt Bad Münstereifel als auch des Kreistags Euskirchen
bis spätestens Ende September 2015.
Aus fachlicher Sicht wird eine Anbindung an den Frühzug von Bad Münstereifel in Richtung Euskirchen befürwortet, da sowohl Berufspendler als auch Berufsschüler und Studenten mit langen
Anfahrten nach Köln und Bonn von einer solchen Verkehrsanbindung profitieren.
Haushaltsrechtlich ist zu beachten, dass es sich bei der Maßnahme um eine freiwillige Aufgabe
handelt, die nicht im beschlossenen Haushaltssicherungskonzept enthalten ist.
Als Deckungsvorschlag für 2015 kämen Einsparungen bei der Schülerbeförderung in Betracht. Ab
2016 müssten die Mittel im Haushalt veranschlagt werden.
2. Rechtliche Würdigung
Die Erweiterung des ÖPNV ist eine freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe.
3. Finanzielle Auswirkungen
Der grob kalkulierte Anteil der Mehrkosten, den die Stadt Bad Münstereifel im Rahmen der ÖPNVUmlageberechnung zu tragen hat, beläuft sich auf ca. 8.900,00 Euro pro Jahr. Diese Mehrbelastung fließt in die ÖPNV Umlage (Produkt/Sachkonto 16 611 100/537 201), die in monatlichen Raten an den Kreis zu zahlen sind. Für 2015 entstehen Mehrkosten von ca. 500,00 Euro, die durch
die Einsparung bei der Schülerbeförderung gedeckt werden können. Ab 2016 müssen die Mittel im
Haushalt veranschlagt werden.
Da es sich vorliegend um eine freiwillige Aufgabe handelt, die nach dem ratsbeschlossenen und
aufsichtsbehördlich genehmigten Haushaltssicherungskonzept grundsätzlich nicht neu begründet
werden darf, ist das HSK ab 2016 insofern für die Maßnahme zu modifizieren.
Nach den geltenden HSK-Regelungen darf der Konsolidierungszeitraum (bis 2023) durch Maßnahmen der kommunalen Selbstverwaltung keinesfalls gefährdet werden.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Die Anbindung an den Frühzug durch zusätzliche TaxiBus-Fahrten trägt zu einer wesentlichen
Verbesserung der Mobilität der Einwohnerschaft bei. Das Wohnen im Stadtgebiet wird dadurch
attraktiver.
7. Beschlussvorschlag:
Die für die Umsetzung der Maßnahme notwendigen Mittel für 2015 werden überplanmäßig bereitgestellt und durch Einsparungen bei der Schülerbeförderung (Produkt 03 241 100, Sachkonto 527
919) gedeckt. Ab 2016 werden die Mittel im Haushalt veranschlagt. Insoweit wirkt dieser Beschluss als Präjudiz für die Haushaltswirtschaft und das fortzuschreibende Haushaltssicherungskonzept ab 2016.