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Beschlussvorlage (Anbindung an den Frühzug durch zusätzliche TaxiBus-Fahrten; hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 26.09.2014)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
100 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
02.06.15, 17:13
Aktualisiert
02.06.15, 17:13
Beschlussvorlage (Anbindung an den Frühzug durch zusätzliche TaxiBus-Fahrten;
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 26.09.2014) Beschlussvorlage (Anbindung an den Frühzug durch zusätzliche TaxiBus-Fahrten;
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 26.09.2014) Beschlussvorlage (Anbindung an den Frühzug durch zusätzliche TaxiBus-Fahrten;
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 26.09.2014)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 21.04.2015 - Der Bürgermeister Az: 32-51-51 Nr. der Ratsdrucksache: 106-X/Z-2 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 18.06.2015 Rat 23.06.2015 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Anbindung an den Frühzug durch zusätzliche TaxiBus-Fahrten; hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 26.09.2014 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Dederichs / Frau Stertenbrink __________________________________________________________________________ (x) Mehrkosten in 2015 €: ca. 500 ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / (x) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt (x) (x) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: durch Einsparung bei Schülerbeförderung (Produkt/Sachkto: 03 241 100/527 919) Folgekosten: ( x ) ja / ( ) nein ca. 8.900,--€ jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 106-X/Z-2 1. Sachverhalt: In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 25.11.2014 wurde sich für die Einführung von Frühverkehren zur Anbindung des ersten Zuges ab Bad Münstereifel in Richtung Euskirchen ausgesprochen. Entsprechend wurde vom Kreis Euskirchen nachfolgende grobe Kostenkalkulation erarbeitet: Schönau wird von den Linien 819 (bis Rupperath) und 822 (bis Ohlerath) bedient. Darüber hinaus bestehen auf Bad Münstereifeler Gebiet noch die Linien 821 (Richtung Nöthen bis Nettersheim), die Linie 824 in Richtung Hohn bzw. Blankenheim sowie die Linie 828 in Richtung Thürne bzw. Kurtenberg. Alle Linien binden bisher nicht die erste Bahn ab Bad Münstereifel Bahnhof um 06:01 Uhr montags bis freitags an. Die Anbindung des Frühzuges sollte nicht nur auf Schönau begrenzt sein, sondern möglichst alle Bad Münstereifeler Ortsteile umfassen, um ein einheitliches Angebot zu schaffen. Aus der TaxiBus-Statistik ergeben sich folgende Kilometerleistungen pro Fahrt und Linie: 819 = 24 KM 821 = 7 KM bis Gilsdorf 822 = 27 KM 824 = 7 KM bis Hohn 828 = 27 KM Bei den grenzüberschreitenden Linien wurde nur die Kilometerleistung bis zum letzten Ortsteil auf Bad Münstereifeler Gebiet herangezogen. Sofern die kompletten Linienwege abgedeckt werden sollen, wären für die Linien 821 und 824 höhere Kilometerleistungen anzusetzen. In diesem Fall wären auch die angrenzenden Gemeinden Blankenheim und Nettersheim zu beteiligen. In der Summe würden bei einer zusätzlichen Fahrt pro Linie Mehrkilometer in Höhe von 92 KM pro Tag entstehen. Je nachdem wie stark diese Fahrten nachgefragt würden, entstehen unterschiedliche Kosten pro Jahr: Worstcase: Beim Worstcase wird davon ausgegangen, dass jede Fahrt montags bis freitags auf der gesamten Strecke nachgefragt würde. Hierbei entstünden (92 KM x 250 Tage (Mo-Fr)) 23.000 KM pro Jahr. Der Zuschussbedarf im TaxiBus liegt derzeit bei 1,10 Euro pro Kilometer, so dass entsprechend hohe Mehrkosten entstehen würden. Im Rahmen der ÖPNV-Umlageberechnung hätte die Stadt Bad Münstereifel ca. 24.000 Euro pro Jahr zu tragen. Durchschnittswert: Im Durchschnitt werden die Bad Münstereifeler Linien wie folgt nachgefragt: ca. 53% der Fahrten und ca. 37% der Kilometer. Die Nachfrage liegt dabei über dem Durchschnittswert für alle TaxiBus-Linien im Kreisgebiet (über alle Linien werden ca. 50% Fahrten und 30% der Kilometer nachgefragt). Unter der Voraussetzung, dass 37% der Kilometer der Frühfahrten nachgefragt werden, entstünde eine Kilometerleistung pro Jahr in Höhe von rund 8.500 Kilometern. Anmerkung: Die erste Kalkulation des Kreises (siehe Ursprungs-RD, Anlage SPD-Antrag, S. 2, vorletzter Absatz) hatte einen Formelfehler. Dieser wurde hier korrigiert. Zudem wurde in der ersten Berechnung die Umlageberechnung auf Basis der Kilometerleistung 2012 vorgenommen. Die Umlage wurde jetzt mit den Kilometerwerten 2013 berechnet, so dass auch hierdurch andere Werte entstehen. Die Mehrkosten lägen bei einem Zuschussbedarf von 1,10 Euro pro TaxiBus-Kilometer bei 9.350 Euro. Im Rahmen der ÖPNV-Umlageberechnung hätte die Stadt Bad Münstereifel hiervon ca. 8.900 Euro pro Jahr im Rahmen der ÖPNV-Umlage zu zahlen. In diesem Wert ist noch nicht die Erhöhung des Taxitarifs seit dem 01.02.2015 enthalten. Es handelt sich somit um einen Richtwert auf der Basis des derzeit bekannten Zuschussbedarfes. Die tatsächlichen Auswirkungen werden Seite 3 von Ratsdrucksache 106-X/Z-2 erst bei Umsetzung absehbar sein, da nicht eingeschätzt werden kann, ob die tatsächliche Nachfrage ggfs. Höher oder niedriger ist. Eine Umsetzung der Frühanbindung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015 erfordert eine Beschlussfassung sowohl von Seiten der Stadt Bad Münstereifel als auch des Kreistags Euskirchen bis spätestens Ende September 2015. Aus fachlicher Sicht wird eine Anbindung an den Frühzug von Bad Münstereifel in Richtung Euskirchen befürwortet, da sowohl Berufspendler als auch Berufsschüler und Studenten mit langen Anfahrten nach Köln und Bonn von einer solchen Verkehrsanbindung profitieren. Haushaltsrechtlich ist zu beachten, dass es sich bei der Maßnahme um eine freiwillige Aufgabe handelt, die nicht im beschlossenen Haushaltssicherungskonzept enthalten ist. Als Deckungsvorschlag für 2015 kämen Einsparungen bei der Schülerbeförderung in Betracht. Ab 2016 müssten die Mittel im Haushalt veranschlagt werden. 2. Rechtliche Würdigung Die Erweiterung des ÖPNV ist eine freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe. 3. Finanzielle Auswirkungen Der grob kalkulierte Anteil der Mehrkosten, den die Stadt Bad Münstereifel im Rahmen der ÖPNVUmlageberechnung zu tragen hat, beläuft sich auf ca. 8.900,00 Euro pro Jahr. Diese Mehrbelastung fließt in die ÖPNV Umlage (Produkt/Sachkonto 16 611 100/537 201), die in monatlichen Raten an den Kreis zu zahlen sind. Für 2015 entstehen Mehrkosten von ca. 500,00 Euro, die durch die Einsparung bei der Schülerbeförderung gedeckt werden können. Ab 2016 müssen die Mittel im Haushalt veranschlagt werden. Da es sich vorliegend um eine freiwillige Aufgabe handelt, die nach dem ratsbeschlossenen und aufsichtsbehördlich genehmigten Haushaltssicherungskonzept grundsätzlich nicht neu begründet werden darf, ist das HSK ab 2016 insofern für die Maßnahme zu modifizieren. Nach den geltenden HSK-Regelungen darf der Konsolidierungszeitraum (bis 2023) durch Maßnahmen der kommunalen Selbstverwaltung keinesfalls gefährdet werden. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Die Anbindung an den Frühzug durch zusätzliche TaxiBus-Fahrten trägt zu einer wesentlichen Verbesserung der Mobilität der Einwohnerschaft bei. Das Wohnen im Stadtgebiet wird dadurch attraktiver. 7. Beschlussvorschlag: Die für die Umsetzung der Maßnahme notwendigen Mittel für 2015 werden überplanmäßig bereitgestellt und durch Einsparungen bei der Schülerbeförderung (Produkt 03 241 100, Sachkonto 527 919) gedeckt. Ab 2016 werden die Mittel im Haushalt veranschlagt. Insoweit wirkt dieser Beschluss als Präjudiz für die Haushaltswirtschaft und das fortzuschreibende Haushaltssicherungskonzept ab 2016.