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Allgemeine Vorlage (Änderung der Organisationsform der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
79 kB
Datum
17.02.2014
Erstellt
03.01.14, 13:13
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Änderung der Organisationsform der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen) Allgemeine Vorlage (Änderung der Organisationsform der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 02.01.2014 Vorlagen-Nr.: 4/2014 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Schulausschuss Hauptausschuss Rat 22.01.2014 04.02.2014 17.02.2014 Änderung der Organisationsform der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen I. Sach- und Rechtslage: Seitens der Schulleitung der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen wurde mit Schreiben vom 02.10.2013 der Antrag gestellt, die bei Gründung festgelegte Organisationsform von „integriert“ in „teilintegriert“ zu ändern. Die Begründung ergibt sich aus der ausführlichen Stellungnahme der Schulleitung, die als Anlage beigefügt ist. Die Angelegenheit wurde bereits vorab in der Verbandsversammlung des Sekundarschulverbandes beraten. Wie bereits dort berichtet ist es zutreffend, dass bei den Vorüberlegungen zur Gründung der Sekundarschule davon ausgegangen wurde, eine Differenzierung auch außerhalb des Klassenverbandes zu ermöglichen, um Schülerinnen und Schüler möglichst flexibel fördern zu können. Dies wurde zuletzt in Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern des Schulamtes im Kreis Düren anlässlich der Diskussion um Erhalt oder Schließung der Förderschule Gereonschule deutlich. Hier wurde darauf hingewiesen, dass eine teilintegrierte Unterrichtsform die Aufnahme von Kindern mit Förderbedarfen wesentlich erleichtert. Der Verbandsversammlung wurde vorgeschlagen, dem Antrag der Sekundarschule zu entsprechen, da mit der Änderung der Organisationsform die Möglichkeiten der Schulorganisation deutlich erweitert werden. Die zu treffende Entscheidung steht mit dem Inklusionsgedanken, der durch das 9. Schulrechtsänderungsgesetz verstärkt gefordert wird, im Einklang. Die Mitglieder der Verbandsversammlung haben folgenden Beschluss gefasst: „Vorbehaltlich der Zustimmung der Räte der Stadt Nideggen und der Gemeinde Kreuzau wird dem Antrag der Schulleitung der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen auf Änderung der Organisationsform „integriert“ in „teilintegriert“ zugestimmt.“ Ich empfehle Ihnen, ebenfalls den entsprechenden Beschluss zu fassen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. III. Beschlussvorschlag: Dem Antrag der Schulleitung der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen auf Änderung der Organisationsform „integriert“ in „teilintegriert“ wird zugestimmt. Der Bürgermeister I.V. - Schmühl - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlage -2-