Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
92 kB
Datum
17.02.2014
Erstellt
03.01.14, 13:13
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Sekundar5chue Kreuzau/Nldeggen, Schulstr. 17, 52372 Kreuzau
GEMEINDE KREUZAU
0
a Okt 2U3
Mali: l97245@schuie.nrw.de
Standort Kreuzau (Postadresse):
‚
/
An den
Schul zweckverband
der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen
Schulstr. 17, 52372 Kreuzau
Tel.: 02422 / 5022835
Fax: 02422 / 5022839
Standort Nideggen:
Konrad-Adenauer-Str. 1, 52385 Nideggen
Tel.: 02427/9027 800
Datum: 2.10.13
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Göckemeyer,
sehr geehrter Herr Biirgermeister Ramm,
die Schulkonferenz hat gestern einstimmig beschlossen, dass wir eine Änderung der Organisationsform
„integriert“ in „teilintegriert“ beantragen möchten und bittet den Schulzweckverband uni Zustimmung.
Es handelt sich dabei inhaltlich nur um eine Anpassung der offiziellen Bezeichnung an das Konzept der
Planungsgruppe (s. Erläuterungen im Anhang).
Mit freundlichem Gruß
/«
A. Vollc / Sekundarschulrektorin
Kontakt:
Standort Kreuzau
Standort Nideggen
Mali: l97245@schule.nrw.de
Schuistr, 17,
Konrad-Adenauer-Str. 1,
www,sekundarschule-kreuzau-nideggen.de
52372 Kreuzau;
Tel.: 02422 / 5022835
52385 Nideggen
TeI.:02427/9027 800
Integriert oder teilintegriert?
Laut Errichtungsantrag ist die Seicundarschule Kreuzau/Nideggen eine „integrierte“ Schule,
beabsichtigt war allerdings die Möglichkeit der äußeren Differenzierung (Aufteilung der
Schülerinnen und Schüler) in sog. Grund- und Erweiterungskurse. Die Entwicklung der
Gesetzgebung hat nun dazu geftihrt, dass bei einem Festhalten an der „integrierten“
Organisationsform ab Klasse 7 nur eine sog. Binnendifferenzierung (d.h. Zusanimenbleiben
der Schüler im Klassenverband mit bspw. unterschiedlichen Arbeitsaufgaben und
Materialien) möglich ist. Die Schulkonferenz hat deshalb am 1.10.13 einstimmig
beschlossen, beim Schuiträger eine Änderung der Organisationsform zu beantragen. Die
Seicundarschule Kreuzau/Nideggen möchte ab dem Schuljahr 2014/15 teilintegriert sein und
bittet den Schuiträger um Zustimmung.
Zur Entwicklung der Problematik:
Seit Anfang 2011 beschäftigte man sich in der Gemeinde Kreuzau mit der evtl. Einrichtung
einer „Gemeinschaftsschule“, eine erste Beratung in der Bezirksregierung fand am 01.03.2011
statt.
In dem damals vorliegenden „Leitfaden flir Schulen und Gemeinden, die sich am
Schulversuch „Längeres gemeinsames Lernen Gemeinschaftsschule“ beteiligen wollen“
(Stand 10.12.2010) wurde eine integrative und eine kooperative Form beschrieben (ebd. S.8).
—
Die Entscheidung über die Organisationsform wttrde dort so beschrieben:
„Ob die Gemeinschaftsschule weiter mit heterogenen Klassenverbänden und je nach Fach
mit innerer oder auch äußerer Differenzierung arbeitet oder mit zwei oder drei festen
Bildungsgängen... ist eine Entscheidung, die der Schuiträger unter der Beteiligung der
Schulkonferenz vor Ort trifft“ (ebd. S.6).
Im „Schulpolitischen Konsens“ der CDU, SPD und Biindnis 90/DIE GRÜNEN vom
19.07.2011 wurde genauer formuliert: „Ab dem 7. Jahrgang kann der Unterricht auf der
Grundlage des Beschlusses des Schuiträgers unter enger Beteiligung der Schulkonferenz
integriert, teilintegriert oder in mindestens zwei getrennten Bildungsgängen (kooperativ)
erfolgen“ (ebd. unter Punkt 5).
Der am nächsten Tag folgende Gesetzentwurf (6. Schulrechtsänderungsgesetz, Drucksache
15/2362) konkretisiert unter § 1 7a: „Ab der Klasse 7 kann der Unterricht erteilt werden: 1. Im
Klassenverband 2. teilweise getrennt nach Bildungsgängen (teilintegriert) oder 3. getrennt
nach Bildungsgängen (kooperativ),“
Die Verwirrung wurde August 2011 noch größer mit der Handreichung „Schulpolitischer
Konsens in Nordrhein-Westfalen-die neue Sekundarschule“/Beilage des Anschreibens der
Gemeinde Kreuzau vom 19.08.2011, in der unter teilintegriert eine Differenzierung nach
„Leistungs- und Neigungsprofilen“ beschrieben wird.
In einer Sitzung in Nideggen am 05.09.2011 mit Frau Westermann, die als
Schulentwicklungsfachfrau von der Bezirksregierung in die Planungsgruppe der Stadt
Nideggen/der Gemeinde Kreuzau abgeordnet wurde, legte Frau Westermann die Sicht des
Ministeriums offen. Sie habe dort zurückgefragt, was genau unter integriert, teilintegriert und
kooperativ zu verstehen sei. Dies legte sie der Gruppe mit Hilfe einer PowerpointPräsentation (Seite ohne Nummer: Integriertes Grundkonzept) dar. Unter integriert wurde das
System der Gesamtschule mit B/G-Kursen beschrieben, das so auch in der Hauptschule
gegeben ist. Als teilintegriert beschrieb sie ausdrücldich ein System, in dem die
Klassenverbände zugunsten von Neigungsprofilen aufgelöst seien. Die Planungsgruppe und
die Kommunen sprachen sich unter diesen Voraussetzungen eindeutig fUr ein integriertes
Konzept aus.
Das „Pädagogische Konzept“ der Planungsgruppe (Dezember 2011), das auch Bestandteil der
Antragsunterlagen an die Bezirksregierung war, beinhaltet auch dieses Verständnis (S.4):
Ab der Klasse 7 werden in einigen Fächern Kurse auf zwei unterschiedlichen
Anforderungsebenen (Grund- und Erweiterungslcurs) gebildet.“
Mit diesem Programm ist die Sekundarschule auch auf zahlreichen Elteminfo
Veranstaltungen beworben worden.
Nun ist in der neuen APO SI (Stand 01.07.2013) diese Form der Sekundarschule als
teilintegriert bezeichnet ( 20.6) worden. Die integrierte Form lässt lediglich Formen der
Binnendifferenzierung zu. Bei der dort als teilintegriert bezeichneten Organisationsform wird
der Unterricht „in der Regel“ in äußerer Fachleistungsdifferenzierung erteilt.