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Allgemeine Vorlage (Stellungnahme)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
92 kB
Datum
17.02.2014
Erstellt
03.01.14, 13:13
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Allgemeine Vorlage (Stellungnahme) Allgemeine Vorlage (Stellungnahme) Allgemeine Vorlage (Stellungnahme)

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Inhalt der Datei

Sekundar5chue Kreuzau/Nldeggen, Schulstr. 17, 52372 Kreuzau GEMEINDE KREUZAU 0 a Okt 2U3 Mali: l97245@schuie.nrw.de Standort Kreuzau (Postadresse): ‚ / An den Schul zweckverband der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen Schulstr. 17, 52372 Kreuzau Tel.: 02422 / 5022835 Fax: 02422 / 5022839 Standort Nideggen: Konrad-Adenauer-Str. 1, 52385 Nideggen Tel.: 02427/9027 800 Datum: 2.10.13 Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Göckemeyer, sehr geehrter Herr Biirgermeister Ramm, die Schulkonferenz hat gestern einstimmig beschlossen, dass wir eine Änderung der Organisationsform „integriert“ in „teilintegriert“ beantragen möchten und bittet den Schulzweckverband uni Zustimmung. Es handelt sich dabei inhaltlich nur um eine Anpassung der offiziellen Bezeichnung an das Konzept der Planungsgruppe (s. Erläuterungen im Anhang). Mit freundlichem Gruß /« A. Vollc / Sekundarschulrektorin Kontakt: Standort Kreuzau Standort Nideggen Mali: l97245@schule.nrw.de Schuistr, 17, Konrad-Adenauer-Str. 1, www,sekundarschule-kreuzau-nideggen.de 52372 Kreuzau; Tel.: 02422 / 5022835 52385 Nideggen TeI.:02427/9027 800 Integriert oder teilintegriert? Laut Errichtungsantrag ist die Seicundarschule Kreuzau/Nideggen eine „integrierte“ Schule, beabsichtigt war allerdings die Möglichkeit der äußeren Differenzierung (Aufteilung der Schülerinnen und Schüler) in sog. Grund- und Erweiterungskurse. Die Entwicklung der Gesetzgebung hat nun dazu geftihrt, dass bei einem Festhalten an der „integrierten“ Organisationsform ab Klasse 7 nur eine sog. Binnendifferenzierung (d.h. Zusanimenbleiben der Schüler im Klassenverband mit bspw. unterschiedlichen Arbeitsaufgaben und Materialien) möglich ist. Die Schulkonferenz hat deshalb am 1.10.13 einstimmig beschlossen, beim Schuiträger eine Änderung der Organisationsform zu beantragen. Die Seicundarschule Kreuzau/Nideggen möchte ab dem Schuljahr 2014/15 teilintegriert sein und bittet den Schuiträger um Zustimmung. Zur Entwicklung der Problematik: Seit Anfang 2011 beschäftigte man sich in der Gemeinde Kreuzau mit der evtl. Einrichtung einer „Gemeinschaftsschule“, eine erste Beratung in der Bezirksregierung fand am 01.03.2011 statt. In dem damals vorliegenden „Leitfaden flir Schulen und Gemeinden, die sich am Schulversuch „Längeres gemeinsames Lernen Gemeinschaftsschule“ beteiligen wollen“ (Stand 10.12.2010) wurde eine integrative und eine kooperative Form beschrieben (ebd. S.8). — Die Entscheidung über die Organisationsform wttrde dort so beschrieben: „Ob die Gemeinschaftsschule weiter mit heterogenen Klassenverbänden und je nach Fach mit innerer oder auch äußerer Differenzierung arbeitet oder mit zwei oder drei festen Bildungsgängen... ist eine Entscheidung, die der Schuiträger unter der Beteiligung der Schulkonferenz vor Ort trifft“ (ebd. S.6). Im „Schulpolitischen Konsens“ der CDU, SPD und Biindnis 90/DIE GRÜNEN vom 19.07.2011 wurde genauer formuliert: „Ab dem 7. Jahrgang kann der Unterricht auf der Grundlage des Beschlusses des Schuiträgers unter enger Beteiligung der Schulkonferenz integriert, teilintegriert oder in mindestens zwei getrennten Bildungsgängen (kooperativ) erfolgen“ (ebd. unter Punkt 5). Der am nächsten Tag folgende Gesetzentwurf (6. Schulrechtsänderungsgesetz, Drucksache 15/2362) konkretisiert unter § 1 7a: „Ab der Klasse 7 kann der Unterricht erteilt werden: 1. Im Klassenverband 2. teilweise getrennt nach Bildungsgängen (teilintegriert) oder 3. getrennt nach Bildungsgängen (kooperativ),“ Die Verwirrung wurde August 2011 noch größer mit der Handreichung „Schulpolitischer Konsens in Nordrhein-Westfalen-die neue Sekundarschule“/Beilage des Anschreibens der Gemeinde Kreuzau vom 19.08.2011, in der unter teilintegriert eine Differenzierung nach „Leistungs- und Neigungsprofilen“ beschrieben wird. In einer Sitzung in Nideggen am 05.09.2011 mit Frau Westermann, die als Schulentwicklungsfachfrau von der Bezirksregierung in die Planungsgruppe der Stadt Nideggen/der Gemeinde Kreuzau abgeordnet wurde, legte Frau Westermann die Sicht des Ministeriums offen. Sie habe dort zurückgefragt, was genau unter integriert, teilintegriert und kooperativ zu verstehen sei. Dies legte sie der Gruppe mit Hilfe einer PowerpointPräsentation (Seite ohne Nummer: Integriertes Grundkonzept) dar. Unter integriert wurde das System der Gesamtschule mit B/G-Kursen beschrieben, das so auch in der Hauptschule gegeben ist. Als teilintegriert beschrieb sie ausdrücldich ein System, in dem die Klassenverbände zugunsten von Neigungsprofilen aufgelöst seien. Die Planungsgruppe und die Kommunen sprachen sich unter diesen Voraussetzungen eindeutig fUr ein integriertes Konzept aus. Das „Pädagogische Konzept“ der Planungsgruppe (Dezember 2011), das auch Bestandteil der Antragsunterlagen an die Bezirksregierung war, beinhaltet auch dieses Verständnis (S.4): Ab der Klasse 7 werden in einigen Fächern Kurse auf zwei unterschiedlichen Anforderungsebenen (Grund- und Erweiterungslcurs) gebildet.“ Mit diesem Programm ist die Sekundarschule auch auf zahlreichen Elteminfo Veranstaltungen beworben worden. Nun ist in der neuen APO SI (Stand 01.07.2013) diese Form der Sekundarschule als teilintegriert bezeichnet ( 20.6) worden. Die integrierte Form lässt lediglich Formen der Binnendifferenzierung zu. Bei der dort als teilintegriert bezeichneten Organisationsform wird der Unterricht „in der Regel“ in äußerer Fachleistungsdifferenzierung erteilt.